Arbeitnehmer sind grundsätzlich krankenversichert, die Mehrzahl in der gesetzlichen Krankenversicherung. Liegt das Jahresgehalt bei mindestens 64.350 € pro Jahr bzw. monatlich bei 5.362,50 € haben Arbeitnehmer die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln. Für jüngere Arbeitnehmer lohnt sich in der Regel der Wechsel zur PKV; ältere Arbeitnehmer sollten einen Wechsel abwägen. Grund sind die Beiträge, die für junge Menschen bedeutend günstiger sind als für die ältere Generation.

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Wechsel in die private Krankenversicherung

Nur wer als Arbeitnehmer mit seinem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet kann der gesetzlichen Krankenversicherung den Rücken kehren und zur privaten Krankenversicherung wechseln. Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich von der Bundesregierung bestimmt und in der Regel erhöht. Für das Jahr 2022 liegt sie bei 64.350 € jährlich. Ein weiterer Faktor kommt allerdings hinzu: die Versicherungspflichtgrenze muss mindestens ein Jahr überschritten werden, damit der Wechsel in die private Krankenversicherung vollzogen werden kann.

Ist dies der Fall können Sie bei einem Anbieter der privaten Krankenversicherung einen Antrag stellen. Dabei haben Sie die Kündigungsfrist Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ebenso zu beachten wie die Frist, dass Sie den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht innerhalb von drei Monaten stellen müssen. Erst wenn sowohl die Voraussetzungen für den Wechsel in die PKV als auch die Fristen erfüllt sind, können Sie den Wechsel vollziehen. Den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht erhalten Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.

Für die Befreiung aus der Versicherungspflicht ist das jährliche bzw. monatliche Einkommen maßgeblich. Das Einkommen setzt sich aus Bruttogehalt, Urlaubsgeld, Überstundenausgleich, Weihnachtsgeld und vermögenswirksamen Leistungen zusammen.

Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung

Je jünger Sie sind, desto günstiger fallen die Beträge zur privaten Krankenversicherung aus. Dies liegt an der Kalkulation der Beiträge, die zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung unterschiedlich erfolgt. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist Ihr Bruttogehalt der maßgebliche und einzige Faktor für die Ermittlung der Höhe des Beitrags.

Bei der privaten Krankenversicherung fließen Wahl des Tarifs und die zum Tarif gebuchten Bausteine in die Kalkulation ein. Weitere wichtige Faktoren sind Alter und aktueller Gesundheitszustand.

Hier ein Beispiel:

Wir wählen einen Arbeitnehmer aus, der 35 Jahre alt ist und die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung hat.

  • Beitrag für die freiwillige Versicherung bei der GKV
    inklusive Zusatzbeitrag                                                                            343 €
  • Beitrag zur privaten Krankenversicherung mit
    einem Top-Tarif                                                                             ab        230 €
  • Beitrag zur privaten Krankenversicherung mit
    einem „normalen“ Schutztarif                                                     ab        163 €.

Fakt ist, je jünger Sie beim Wechsel in die private Krankenversicherung sind, desto günstiger ist Ihr monatlicher Beitrag. Junge Menschen sind üblicherweise gesund; die ältere Generation hat meist schon Vorerkrankungen. Bei Vorerkrankungen bei der Antragstellung kann die private Krankenversicherung Risikozuschläge erheben, die zum monatlichen Beitrag hinzu gerechnet werden. Auch kann der Anbieter bestimmte Leistungen ausschließen.

Bei Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge. Auch wenn der Arbeitnehmer bei der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert ist werden die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen übernommen. Für das Jahr 2022 beträgt der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung 384,50 € monatlich. Dies ist der Höchstsatz; dieser basiert auf den Maximalbeitrag für freiwillig Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch bei der privaten Krankenversicherung wird der Beitrag, wie auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte übernommen.

Bei Arbeitnehmern, die privat krankenversichert sind, werden die Beiträge für die Krankenversicherung vom Versicherer direkt beim Mitglied abgebucht. Doch auch hier sind Arbeitgeber verpflichtet einen Zuschuss zum Beitrag zu leisten. Der Zuschuss wird mit dem monatlichen Gehalt ausgezahlt, jedoch nicht als direktes Arbeitsentgelt gewertet.

Private und gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich

Die Vorteile der privaten Krankenversicherung liegen im Leistungskatalog, der je nach Tarif weit über dem der gesetzlichen Krankenversicherung liegt. Weiter haben Privatpatienten bei Ärzten kaum noch Wartezeiten, auch die Termine können zeitnah bestimmt werden. Mit den Bausteinen können Versicherte zum gewählten Tarif weitere Leistungen buchen.

Der große Nachteil der privaten Krankenversicherung ist, dass Familienangehörige nicht, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, automatisch und kostenlos beim Versicherten krankenversichert sind. Für jedes Familienmitglied muss der Versicherte einen eignen Vertrag abschließen.

Für Familienväter, die Alleinverdiener sind, ist deshalb die gesetzliche Krankenversicherung bedeutend günstiger, da für Ehepartner und Kinder keine extra Kosten für die Krankenversicherung anfallen.

Sind beide Elternteile berufstätig und ein Elternteil ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, kann dieser das Kind über seine Versicherung versichern. Soll das Kind in die private Krankenversicherung muss der Elternteil für das Kind einen eigenen Vertrag für die Krankenversicherung abschließen.

Sind die Eltern nicht verheiratet und ein Elternteil ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, kann das Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert werden.

Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Eine Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht immer möglich. Solange das Entgelt des Arbeitnehmers über der Versicherungspflichtgrenze liegt ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich. Auch wenn der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr erreicht hat ist der Weg zur gesetzlichen Krankenversicherung versperrt. Verdient der Arbeitnehmer jedoch weniger und sein Entgelt liegt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze wird er automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

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