Den Begriff Referendar kennt man hauptsächlich aus dem Schulwesen. Er bezeichnet einen Anwärter auf das Lehramt an Schulen. Doch Referendare sind auch in anderen Ämtern des Staatsdienstes zu finden. Neben Referendaren sind auch Beamtenanwärter im Staatsdienst tätig, bspw. Juristen nach dem ersten Staatsexamen. Referendare und Beamtenanwärter haben den Status Beamte auf Widerruf.
Während der Zeit als Beamter auf Widerruf werden die Kosten für medizinzische Versorgung vom Dienstherrn bezahlt. Eine gängige Kombination ist die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung in Verbindung mit der Beihilfe des Dienstherrn. Einige Bundesländer akzeptieren auch die Beihilfe verbunden mit der gesetzlichen Krankenversicherung.
Beihilfe für Referendare
Als Beihilfe wird die Beteiligung des Staats an den Gesundheitskosten für Beamte und Beamtenanwärter bezeichnet. Während des Referendariats steht dem Referendar auch die Unterstützung durch die Beihilfe des Staats zu. Neben dem Referendar sind auch seine engsten Familienmitglieder beihilfeberechtigt, jedenfalls so lange, wie sie keiner Berufstätigkeit nachgehen und selbst krankenversichert sind.
Umfang und Höhe der Beihilfe ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Durchschnittlich erhalten Referendare eine Beihilfe von 50 %, Ehepartner von 70 % und Kinder von 80 %. Geregelt werden Höhe und Umfang der Beihilfe in der Beihilfeverordnung der einzelnen Länder; wer für die Bundesrepublik tätig ist erhält die Beihilfe nach Beihilfeverordnung des Bundes.
Auch wenn das Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt sind Referendare und Beamte auf Widerruf von der Versicherungspflicht befreit. Dies bedeutet, sie können sofort wählen, ob sie sich in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern lassen.
Ausnahme ist, wenn der Referendar bei seinem Dienstherrn sozialversicherungspflichtig angestellt ist. Dann wird er von seinem Dienstherrn automatisch bei der gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet.
Privat oder gesetzlich versichern lassen
Die Bundesländer, die auch Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten lassen den Referendaren die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Die Bundesländer sind Brandenburg, Hamburg, Bremen, Berlin und Thüringen. In den Bundesländern, die nur zur privaten Krankenversicherung Beihilfe leisten muss sich der Referendar privat krankenversichern. Die Entscheidung, in welcher Krankenversicherung man sich versichern will ist während der Zeit als Referendar oder Anwärter auf ein Beamtenverhältnis gefällt worden. Eine neue Entscheidung steht beim Einstieg in den Beruf an. Wer die pauschale Beihilfe in Anspruch nehmen will muss sich über die Regeln, die in dem Bundesland gelten, in welchem gearbeitet und gewohnt wird informieren.
Vorteile und Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung
Der größte Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die kostenlose Mitversicherung der Familienangehörigen. Dies ist insbesondere für Familienväter ein geldlicher Vorteil.
Allerdings ist die gesetzliche Krankenversicherung nicht auf Referendare und Beamtenanwärter, also dem Personenkreis, der vom Arbeitgeber Beihilfe bezieht, eingestellt. Dies bedeutet, dass für alle die gleichen Regeln für den Beitrag gelten; Ausnahmen macht die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Der Beitrag ist auf das Einkommen ausgerichtet; der Beitragssatz wird von der Bundesregierung bestimmt. Zum monatlichen Beitrag wird ein Zusatzbeitrag fällig.
Mediziner rechnen direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Das gilt auch für Sachleistungen; der Versicherte bezahlt nur die Rezeptgebühr. In Bezug auf einige Punkte wie bspw. Reha und Psychotherapie bieten die gesetzlichen Krankenversicherungen bessere Leistungen als viele Tarife der privaten Krankenversicherung.
Bei Antragstellung sind für die gesetzliche Krankenversicherung nur die persönlichen Daten des Antragstellers von Bedeutung. Vorerkrankungen interessieren die gesetzlichen Krankenversicherer nicht. Die Beiträge werden direkt vom Arbeitgeber an die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt.
Vorteile und Nachteile der privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung bietet für Referendare und Beamtenanwärter sehr günstige Tarife an. Mehr bezahlen müssen nur die Antragsteller, die älter sind und Vorerkrankungen haben. Referendare und Beamtenanwärter sind in der Regel junge Menschen ohne Vorerkrankungen. Für sie sind die Tarife der privaten Krankenversicherung günstiger als die der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Tarife für Referendare und Beamtenanwärter hat die private Krankenversicherung optimal auf die Verordnung der Beilhilfe der einzelnen Bundesländer ausgerichtet. Damit übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten, die von der Beihilfe nicht übernommen werden.
Einen Nachteil der privaten Krankenversicherung haben Familienväter. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der Familienangehörige kostenlos beim Versicherten mitversichert sind, muss man bei der privaten Krankenversicherung jedes Familienmitglied mit einem separaten Vertrag krankenversichern. Das kostet viel Geld insbesondere dann, wenn die Familie kinderreich ist.
Was unterscheidet gesetzliche und private Krankenversicherung?
In erster Linie ist es der Beitrag. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist für die Höhe des Beitrags das Einkommen die Basis. Bei der privaten Krankenversicherung hingegen ist das Einkommen nicht von Interesse, sondern vielmehr das Alter und der Gesundheitszustand des Antragstellers.
Ein weiterer Unterschied ist, dass die gesetzliche Krankenversicherung nicht auf Referendare und Beamtenanwärter eingestellt ist. Bei der privaten Krankenversicherung sind die Tarife für diese beiden Personenkreise sehr günstig, weil die Versicherung nur die Restkosten leisten muss, welche die Beihilfe nicht bewilligt hat.
Noch ein Unterschied ist wichtig! Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden Arztrechnungen und Rechnungen für Sachleistungen direkt mit der Krankenversicherung abgerechnet. Bei der privaten Krankenversicherung muss der Versicherte erst einmal in Vorleistung treten und mit seiner privaten Krankenversicherung abrechnen. Das Risiko, dass nicht die kompletten Kosten übernommen werden ist hoch.
Für Referendare und Beamtenwärter lohnen sich die extrem günstigen Tarife der privaten Krankenversicherung in jedem Fall.
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