Krankenversicherungspflicht besteht auch für freiberuflich Tätige. Freiberufler haben allerdings die freie Wahl, ob sie sich in der gesetzlichen freiwillig versichern oder lieber in die private Krankenversicherung oder in die Künstlersozialkasse eintreten wollen. Festhalten wollen wir hier, dass für alle Menschen, die in Deutschland leben generell die Pflicht besteht sich bei einer Krankenversicherung anzumelden.
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Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse hat den Vorteil, dass freiberuflich Tätige nur die Hälfte der Sozialabgaben zahlen müssen. Die restlichen 50 % gehen zu Lasten vom Bund. Allerdings kann nicht jeder in die Künstlersozialkasse eintreten. Das können nur Freiberufler, die mehr als 3.900 € im Jahr verdienen, sie dürfen keiner abhängigen Tätigkeit nachgehen und als Arbeitgeber nicht mehr als einen Arbeitnehmer haben. Einzige Ausnahme sind Berufsanfänger, die auch weniger verdienen dürfen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der monatliche Beitrag nach der Höhe des Einkommens. Das gilt auch für Freiberufler, die sich freiwillig bei einer der gesetzlichen Krankenversicherungen versichern. Eine Möglichkeit, die Höhe der Beiträge zu verringern besteht darin, dass sie die Wahl zwischen dem allgemeinen Beitrag in Höhe von 14,6 % oder dem ermäßigten Beitrag in Höhe von 14 % haben. Beim ermäßigten Beitrag verzichten Freiberufler auf die Zahlung von Krankengeld.
Auch wenn der Freiberufler nur wenig verdient ändert dies nicht daran, dass bei der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Mindestbeitrag besteht, der immer zu zahlen ist, auch wenn der Freiberufler keine Einkünfte hat. Im Jahr 2015 war das vorausgesetzte Mindesteinkommen 945 €; der Beitrag für die Krankenversicherung 132,30 € ohne Zusatzbeitrag. Der wird separat eingefordert. Erst wenn der Freiberufler ein monatliches Einkommen hat das die Beitragsbemessungsgrenze erreicht oder darüber ist werden die Beiträge nicht mehr nach den monatlichen Einkünften berechnet. Ab diesem Zeitpunkt kann der Freiberufler die Beiträge senken lassen.
Um einen besseren Schutz zu bekommen kann der Freiberufler bei der privaten Krankenversicherung Zusatzversicherungen abschließen.
Private Krankenversicherung
Bei der privaten Krankenversicherung ist das anders! Freiberufler haben von Beginn ihrer Tätigkeit an die Chance in die private Krankenversicherung zu kommen. Für die Berechnung der monatlichen Prämie bilden Alter, Gesundheitszustand und die Wahl des Tarifs sowie die dazu gebuchten Bausteine die Basis. Bei bereits vorhandenen Erkrankungen kommt ein Risiko-Zuschlag hinzu. Die private Krankenversicherung kann für die Risiken einen Ausschluss der Leistungen vereinbaren, allerdings nicht beim Basistarif – bei diesem Tarif besteht ein Anspruch auf Aufnahme.
Hat ein Freiberufler eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat eine lebenslange Garantie auf Versicherungsschutz bzw. auf die Leistungen, die er vertraglich vereinbart hat. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung hat er das nicht, denn der Gesetzgeber kann zu jeder Zeit Leistungen aus dem Leistungskatalog der GKV streichen oder kürzen.
Bei der privaten Krankenversicherung kann der Freiberufler die Krankenversicherung nach seinen individuellen Bedürfnissen gestalten. Der gewählte Tarif kann mit Bausteinen ergänzt werden und ergibt so eine optimale Krankenversicherung.
Insgesamt starten Freiberufler mit einem günstigen Tarif, wechseln später, wenn die freiberufliche Tätigkeit Erfolg hat in einen Tarif, der umfangreichere Leistungen hat. Bei der privaten Krankenversicherung kann jedes Mitglied eine Selbstbeteiligung einbringen; dies bedeutet, dass der Freiberufler in Vorkasse geht und die Rechnungen erst dann seiner Versicherung vorlegt wenn die Höhe der Selbstbeteiligung überschritten ist.
Bei der privaten Krankenversicherung gibt es auch Beitragsrückerstattungen, die dann zum Zuge kommen, wenn das Mitglied im vergangenen Jahr keine Leistungen mit der Krankenversicherung abgerechnet hat bzw. nicht in Anspruch genommen hat. Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen werden von einigen Gesellschaften bezahlt, die Rückerstattung geht aber nicht verloren.
Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
Ein Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist sehr schwer, besonders für Freiberufler. Die Hürden, die der Gesetzgeber aufgestellt hat, sind nur schwer zu überwinden. In die gesetzliche Krankenversicherung kann ein Freiberufler nur dann kommen wenn er ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingeht und das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.
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