Anders als bei der gesetzlichen Krankenkasse wird der monatliche Beitrag zur privaten Krankenversicherung nicht von der Höhe des Gehalts berechnet. Bei der Berechnung fließen Alter, Tarif, Altersrückstellungen und Gesundheitszustand. Es ist deshalb kein Wunder, dass Personen, die in jungen Jahren in die private Krankenversicherung eintreten können, die Beiträge sehr niedrig angesiedelt sind. Dies liegt auch daran, dass junge Menschen gesünder sind als ältere Personen.

Gesundheitsprüfung

Mit der Antragstellung zur privaten Krankenversicherung erhält der Anbieter die Vollmacht, beim behandelnden Arzt des Antragstellers Rücksprache zu nehmen. Gesundheitsfragen beinhaltet bereits der Antrag. Diese Fragen sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Das gilt auch für die Angabe von Vorerkrankungen!

Vorerkrankungen führen in der Regel zu einer Erhöhung des Beitrags, den der Risikozuschlag verursacht. Dennoch ist es wichtig alle Fragen der Wahrheit entsprechend zu beantworten. Bei nicht wahrheitsgemäßen Angaben bedeutet dies eine Vertragsverletzung, welche der Gesellschaft erlaubt, vom Vertrag zurückzutreten. Wurden bereits Kosten erstattet, muss der Versicherte die Kosten zurückerstatten. Besser ist es alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Im Zweifelsfall können diese Fragen auch mit dem Hausarzt besprochen und beantwortet werden.

Risikozuschläge

Risikozuschläge fordern die privaten Krankenversicherer nicht ohne Grund. Vorerkrankungen bedeuten in der Regel ein höheres Risiko, dessen Kosten abgedeckt werden müssen.

Antragsteller mit Vorerkranken haben drei Möglichkeiten für den Beitritt zur privaten Krankenversicherung:

  • Sie bezahlen den von der privaten Krankenversicherung geforderten Risikozuschlag.
  • Sie wollen keinen höheren Beitrag, sondern schließen Leistungen für ihre Vorerkrankung aus.
  • In ganz schweren Fällen wird der Antrag vom Versicherer abgelehnt und der Beitritt in das gewünschte Unternehmen kann nicht erfolgen. Wer jedoch in die private Krankenversicherung wechseln will und Vorerkrankungen hat kann es in jedem Fall bei einem anderen Versicherungsunternehmen versuchen.

Möchten Sie einen kostenlosen Krankenversicherungsvergleich trotz Risikozuschlag starten?

Die wichtigsten Faktoren, die für Bemessung und Erhebung von Risikozuschlägen eine Rolle spielen finden Sie nachstehend:

  • Vorerkrankungen
  • chronische Erkrankungen
  • Erbkrankheiten
  • ein als kritisch anzusehendes Gesundheitsverhalten (Nikotin, Alkohol)
  • Übergewicht – Untergewicht
  • riskante Aktivitäten in der Freizeit
  • Berufe mit besonderen Risiken für die Gesundheit

Risikozuschläge werden auch erhoben, wenn der Antragsteller unter sogenannten „Volkskrankheiten“ leidet. Diese sind

  • Bluthochdruck
  • Herz-Kreislauf-Beschwerden
  • Allergien (Heuschnupfen)
  • Sehstörungen
  • Meniskusbeschwerden
  • Krampfadern
  • Psychische Probleme

Wie hoch ist der Risikozuschlag der privaten Krankenversicherung (PKV)?

Die Höhe der Risikozuschläge variiert zwischen 10 und 20 %, Kosten, die zu den für den gewählten Tarif üblichen Beiträgen hinzukommen.

Vermeiden oder Senken von Risikozuschlägen

Ob es möglich ist Risikozuschläge zu vermeiden oder zu senken ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Tarifwechsel

Versicherte haben die Möglichkeit nach § 204 Versicherungsvertrags-Gesetz (WG) beim aktuellen Versicherer in einen gleichartigen Tarif zu wechseln. Bei diesem Wechsel darf die aktuelle Versicherungsgesellschaft zusätzlich keine Risikozuschläge fordern. Dies gilt auch wenn sich der Gesundheitszustand des Versicherten gegenüber dem ersten Antrag verschlechtert hat.

Risikozuschläge darf der Versicherer nur dann erneut fordern wenn der neu gewählte Tarif Mehr Leistungen beinhaltet als der vorherige Tarif. Allerdings gelten die Risikozuschläge nur für den Bereich der Mehrleistungen. Versicherungsnehmer wirken Risikozuschlägen entgegen, wenn sie für die Mehrleistungen einen Leistungsausschluss vereinbaren.

Leistungsausschluss

Wer Risikozuschläge vermeiden will der vereinbart einen Leistungsausschluss. Damit ist der Versicherte jedoch verpflichtet die Kosten, die für den Leistungsausschluss anfallen, selbst zu bezahlen. Es ist deshalb sehr wichtig, dass man sich über den Leistungsausschluss Gedanken macht. Behandlungen können sehr teuer werden, bedeutend teurer als es der Risikozuschlag wäre. Ein weiterer Nachteil wären sehr eingeschränkte Leistungen. Wer seinen Tarif jedoch extrem abspeckt, zahlt letztendlich drauf.

Risikozuschlag nachträglich verringern.

Für die Ewigkeit sind Risikozuschläge nicht gedacht. Verbessert sich der Gesundheitszustand des Versicherten während der Vertragslaufzeit zusehends kann es sein, dass die Gründe für den Risikozuschlag nicht mehr vorhanden sind. Nach § 41 WG kann der Versicherte auf Senkung oder Wegfall vom Risikozuschlag drängen. Die gesundheitlichen Verbesserungen muss vom behandelnden Arzt dokumentiert und bescheinigt werden.