Auslandreisekrankenversicherung Vergleich

Krankenversicherung im Ausland

Eine Auslandsreisekrankenversicherung deckt Risiken von schweren Krankheiten oder Unfällen im Urlaub bzw. die verursachten Kosten ab. Sie greift allerdings nur in Notfällen. Die Auslandreisekrankenversicherung bewahrt den Versicherungsnehmer vor hohen Krankenhaus- oder Arztrechnungen, die schnell eine Höhe von mehreren tausend Euro erreichen können.
Insbesondere gesetzlich Versicherte sollten sich eingehend mit dem Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung beschäftigen. Privat Versicherte sollten vor Abschluss genau abwägen, welche Leistungen im Ausland ihr Versicherungsanbieter abdeckt.

Woran erkennt man gute Auslandsreisekrankenversicherungen?

Die Angebotsfülle an Auslandreisekrankenversicherungen ist immens. Ein gutes Angebot erkennt man vor allem daran, dass umfassende Leistungen angeboten werden und u.U. auch die Krankenrücktransportkosten übernommen werden.  Ebenso ist darauf zu achten, ob die Versicherungen auch Leistungen gewährt, wenn man unverschuldet in Unruhen oder einen Bürgerkrieg gerät. Die meisten Anbieter schließen die Kostenübernahme nur aus, wenn man in ein Land reist vor dem das Auswärtige Amt ausdrücklich abrät. Familienversicherungen sollten auch beispielsweise „Roomin-in-Kosten“ übernehmen, das bedeutet, dass im Notfall eine Begleitperson beim erkrankten Kind bleiben kann. Auch sollte für eine gute Versorgung der minderjährigen Reisenden gesorgt sein, falls die Begleitperson durch Krankheit, Unfall oder sogar Tod ausfällt.

Schutz auch inner¬halb der EU ratsam

Auch wenn die gesetzlichen Krankenversicherungen bei Reisen innerhalb Europas im Grunde für ambulante Behandlungen und Klinikaufenthalte aufkommen, werden privat verordnete Gesundheitsmaßnahmen nicht immer vollständig erstattet. Prinzipiell kommen gesetzliche Krankenversicherungen für Krankenrücktransporte nicht auf. Hier kann nur eine zusätzlich abgeschlossene Auslandsreisekrankenversicherung greifen.
Reisen außerhalb Europas und für die Länder mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht sind durch die GKV nicht abgedeckt. Besteht keine Auslandsreisekrankenversicherung muss der Erkrankte alleine für die Kosten aufkommen.
Privat versicherte sollten sich eingehend über die Leistungen im Ausland ihres Anbieters informieren.

Unterschiedliche Tarife

Die Anbieter der Auslandsreisekrankenversicherungen bieten häufig unterschiedliche Tarife an für Einzelpersonen, Familien und Senioren. Die Familienversicherung beinhaltet auch die Absicherung der Kinder. Ebenfalls ist häufig „Room-in“ für die Eltern bzw. ein Elternteil inbegriffen oder eine Versorgung der Minderjährigen, wenn die Begleitperson ausfällt. So ist gewährleistet, dass das Kind im Falle von Erkrankung oder eines Unfalls nicht vollkommen auf sich allein gestellt ist. Auch für Senioren werden spezielle Tarife angeboten. Diese sind oftmals allerdings erhöht, weil die Versicherer hier ein größeres Risiko an Erkrankungen sehen. Auch wenn bereits eine Auslandsreisekrankenversicherung besteht, lohnt sich häufig ein Wechsel um die Prämien zu senken. Die einzelnen Angebote unterscheiden sich aber nicht nur im Hinblick der Zielgruppen. Als Beispiel: Der Tarif XY für eine Einzelperson bei Anbieter A ist nicht unbedingt gleichzusetzen mit dem Tarif 375 von Anbieter B. Nicht nur die Prämienhöhe kann sehr unterschiedlich ausfallen, sondern auch die angebotenen Leistungen.

Worauf ist zu achten?

Der spontane Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung ist nicht zu empfehlen, da nicht jeder Tarif einen allumfassenden Schutz bietet. Oftmals wird beispielsweise die Kostenübernahme eines Krankenrücktransports nur gewährleistet, wenn es sich um eine medizinisch notwendige und nicht um eine medizinisch sinnvolle Maßnahme handelt.
Des Weiteren bieten einige Anbieter nur Versicherungsschutz für Reisen bis insgesamt 56 Tagen pro Jahr. Auch die Leistungskonditionen fallen sehr unterschiedlich aus. So kann es beispielsweise sein, dass ein Rücktransport erst gewährleistet wird bei Reisen, welche mindesten 2 Wochen andauern. Ebenso stellt sich die Frage nach der Übernahme der Kosten für vorläufigen Zahnersatz oder Hilfsmittel wie etwa einen Rollstuhl.
Hier ist ein Vergleich unbedingt notwendig.

Chronische Erkrankungen

Versicherte mit chronischen Erkrankungen müssen sich unbedingt vor der Reise mit ihrer eigentlichen Krankenversicherung arrangieren. Für Notfälle bedingt durch chronische Erkrankungen wie beispielsweise durch Diabetes oder Sklerose übernehmen die Auslandsreisekranken- versicherungen keine Kosten.  Allerdings steht die gesetzliche Krankenkasse in der Pflicht für die Kosten aufzukommen, wenn der Versicherte bereits vor der Reise darlegen kann von einer Auslandreisekrankenversicherung abgelehnt worden zu sein.
Ebenso ist vom Versicherungsschutz derjenige ausgegrenzt, der bereits erkrankt den Urlaub antritt. Hier berufen sich die Versicherer darauf, dass keine unerwartete Notfallsituation aufgetreten ist. In fast jedem Fall ist eine Auslandreisekrankenversicherung absolut empfehlenswert. Wichtig ist für den Interessenten lediglich sich vor Abschluss dieser eingehend über die Konditionen und Leistungen zu informieren und mehrere Angebote zu vergleichen.

Reisekrankenversicherung

Jeder Mensch sollte krankenversichert sein! In Deutschland ist das nach Aussage der Bundesregierung auch der Fall. Doch was passiert, wenn man ins Ausland reist? Einige Ärzte in verschiedenen Staaten der Europäischen Union akzeptieren zwar die europäische Krankenversicherungskarte, doch viele behandeln nur nach Vorauskasse. Auch ist innerhalb der Europäischen Union die freie Wahl des Krankenhauses oder des Arztes nicht möglich, denn nur die Ärzte und Krankenhäuser, die dem jeweiligen System der GKV angehören akzeptieren die Krankenversicherungskarte der Urlauber.

Wer seinen Urlaub in den Vereinigten Staaten von Amerika bucht, der bekommt ab November 2019 nur noch ein Visum, wenn er eine Krankenversicherung nachweisen kann oder so viel Geld hat, dass er ärztliche Behandlungen selbst bezahlen kann. Der Grund ist, dass die USA es nicht mehr einsehen, dass Touristen ohne Krankenversicherung einreisen und auf Kosten der amerikanischen Steuerzahler das dortige Gesundheitssystem missbrauchen.

Die Regelung, nur mit Krankenversicherung ein Visum für die USA zu bekommen, gilt nicht nur für Touristen, sondern insbesondere für die Menschen, die in die USA einwandern wollen, unabhängig ob sie mit einer Greencard einreisen oder auf Dauer in den USA leben wollen.

Besucher der Vereinigten Staaten von Amerika haben 30 Tage nach ihrer Ankunft in den USA Zeit den Nachweis einer Krankenversicherung vorzulegen.

Im Ausland gut versichert

Die privaten Krankenversicherungen bieten seit vielen Jahren Reisekrankenversicherungen an. Damit sind die Menschen gegen Krankheit abgesichert, die eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben. Es ist eine Tatsache, dass man im Vorfeld nicht weiß, ob man während des Urlaubs krank wird oder sich aufgrund eines Unfalls ärztlich versorgen lassen muss.

Die ärztliche Versorgung reißt dann kein Loch in die Reisekasse, denn die Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten sowohl für die ambulante als auch stationäre Versorgung. Oft ist im Paket auch der Rücktransport ins Heimatland, sofern dies aus gesundheitlichen Gründen möglich ist, enthalten.

Wer sich in ferne Länder begibt will diese auch erkunden. Es ist nicht selten, dass Urlauber mit ihrem Mietfahrzeug auch Gegenden erkunden, die abgelegen sind und im „Niemandsland“ einen Unfall haben. Die Touristen müssen erst gesucht werden, damit sie gerettet und geborgen werden können. Die Kosten gehen zu Lasten der Touristen, wenn sie keine Reisekrankenversicherung haben. In vielen dieser Versicherungen sind jedoch Suche, Rettung und Bergung enthalten, bei den meisten Versicherungen allerdings mit einem Höchstbetrag.

Es ist nicht nur sinnvoll sondern notwendig eine Reisekrankenversicherung vor Antritt der Reise abzuschließen, auch wenn die Reise nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika oder nach Kanada geht.