Für Beamte stehen die Türen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung ganz weit offen. Beide Krankenversicherungen wetteifern um die Mitgliedschaft von Beamten Die Mehrzahl entscheidet sich jedoch für die private Krankenversicherung, da ihnen diese mehr Leistungen bietet als es die gesetzlichen Krankenkassen aufgrund des Leistungskatalogs können.
Beamte haben Anspruch auf Beihilfe
Die Krankenversicherung für Arbeitnehmer, die nicht im Beamtenverhältnis stehen, wird von Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte bezahlt. Das gilt auch für den Zusatzbeitrag.
Beamte erhalten eine Beihilfe für die Behandlungskosten, die zwischen 50 und 80 % liegt. Die Höhe der Beihilfe ist von der Lebenssituation des Beamten abhängig. Die Regel für Beamte, die keine Kinder haben, beträgt in der Regel 50 %, verheiratete Beamte ohne Kinder erhalten 70 %, mit Kinder sind es 80 %. Beamte bezahlen demnach auf 50 % für ihre Krankenversicherung. Dies gilt jedoch nur dann wenn sie sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern.
Es spielt keine Rolle, ob es sich um Beamte handelt, die bereits in einem Dienstverhältnis stehen oder um Beamtenanwärter. Auch angehende Lehrer, also Referendare im Lehramt, die sich noch in der Ausbildung befinden, erhalten für die Dauer ihrer Ausbildung Beihilfe zur privaten Krankenversicherung.
Beamte und die gesetzliche Krankenversicherung
Die Mehrzahl der Beamte, das sind etwa 85 % entscheiden sich für die private Krankenversicherung. Bei der gesetzlichen Krankenkasse müssen sich Beamte freiwillig versichern; die Tarife sind gerade kostengünstig. Auch fällt bei einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse die Beihilfe durch den Dienstherrn weg.
Die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung sind für Beamte sehr teuer, denn Beamte verdienen sehr gut. Die gesetzliche Krankenkasse ist nur dann für Beamte günstig wenn sie Familie mit mehreren Kindern haben. Anders als bei der privaten Krankenversicherung sind Familienmitglieder kostenlos in der gesetzlichen Krankenkasse beim Mitglied versichert.
Beamte und die private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung ist für Beamte preisgünstig, denn es gibt dort spezielle Beamten-Tarife. Auch erhalten Sie die Beihilfe ihres Dienstherrn von mindestens 50 %. Bei der privaten Krankenversicherung spielt das Einkommen des Versicherten keine Rolle; entscheidend ist hier der gewählte Tarif. Allerdings sind Familienmitglieder nicht mitversichert, es muss für jedes Familienglied eine extra Versicherung abgeschlossen werden.
Die höhe des monatlichen Beitrags hängt vom Alter, der Gesundheit und der Wahl des Tarifs und den Bausteinen ab.
Leistungsunterschiede zwischen GKV und PK
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung – GKV – wird mit jeder Gesundheitsreform dünner. Einige gesetzliche Krankenkasse haben sogenannte „Zusatzleistungen“, welche dies sind ist bei den Versicherten weitgehend unbekannt. Hier hilft nur nachfragen. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine gute Gesundheitsversorgung, aber strikt nach dem Leistungskatalog und, bei Nachfragen des Mitglieds auch einige Zusatzleistungen, die sind allerdings von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich.
Die private Krankenversicherung – PKV – bietet neben dem „Basistarif“ weitere Bausteine, die es ermöglichen den Versicherungsschutz individuell zu gestalten.
Junge Beamte bezahlen bei der privaten Krankenversicherung etwa 212 Euro monatlich, erhalten vom Dienstherrn eine Beihilfe von 50 – 80 %. Für die Mitversicherung von Kindern bietet die PKV günstige Tarife an. Klinik und Arzt sind für privat Versicherte frei wählbar, Die Kosten für Medikamente werden von der PKV komplett übernommen. Bei Zahnersatz kommt es auf den Tarif an; die Erstattung beträgt zwischen 50 und 100 %.
Bei einer freiwilligen Krankenversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse wird ein Beitrag von ca. 465 Euro fällig, an dem sich der Dienstherr nicht beteiligt, was bedeutet, die Beihilfe fällt ersatzlos weg. Familienmitglieder sind kostenlos mitversichert. Klinik und Arzt sind nicht frei wählbar; es wird die nächstgelegene und für die Krankheit geeignete Klinik sowie ein Arzt mit Kassenzulassung bezahlt. Für Medikamente wird ein Eigenanteil von 10 % für den Versicherten fällig; Arzneimittel, die es rezeptfrei gibt, werden nicht erstattet. Bei Zahnersatz gibt es einen Zuschuss von 50 %.
Krankenversicherung für Lehrer
Lehrer, die verbeamtet sind, haben keinen Anspruch auf freie Heilfürsorge, sondern erhalten Beihilfe. Diese übernimmt einen Teil der Krankheitskosten, während der verbleibende Betrag durch eine private Krankenversicherung abgedeckt werden muss. Die Höhe der Beihilfe variiert je nach Bundesland, Familienstand und Anzahl der Kinder.
Versicherungsmöglichkeiten für Lehrer
Gemäß §6 Abs. 1 SGB V sind Beamte von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit und können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern. Lehrer können sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, um die nicht von der Beihilfe gedeckten Kosten zu übernehmen. Alternativ besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, sofern eine vorherige Versicherung dort bestand.
Krankenversicherung für Soldaten
Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit genießen während ihrer aktiven Dienstzeit die freie Heilfürsorge, die alle medizinischen Kosten abdeckt. Mit dem Ausscheiden aus dem Dienst entfällt dieser Anspruch jedoch.
Versicherungsmöglichkeiten für Soldaten
Soldaten unterliegen nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht und haben nach Dienstende die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Um nach dem Dienstzeitende günstige Konditionen zu sichern, ist eine Anwartschaftsversicherung in der privaten Krankenversicherung ratsam.
Krankenversicherung für Feuerwehrleute
Feuerwehrbeamte haben während ihrer aktiven Dienstzeit Anspruch auf freie Heilfürsorge, die sämtliche medizinischen Kosten übernimmt. Mit der Pensionierung entfällt dieser Anspruch und sie wechseln in die Beihilfe.
Versicherungsmöglichkeiten für Feuerwehrleute
Nach dem aktiven Dienst benötigen Feuerwehrbeamte eine private Krankenversicherung zur Ergänzung der Beihilfe. Da sie gemäß §6 Abs. 1 SGB V nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, empfiehlt sich eine Anwartschaftsversicherung, um eine spätere private Krankenversicherung zu günstigeren Konditionen zu erhalten.
Krankenversicherung für Polizisten
Polizeivollzugsbeamte erhalten in vielen Bundesländern freie Heilfürsorge, die ihre Krankheitskosten vollständig übernimmt. Mit Eintritt in den Ruhestand entfällt dieser Anspruch und sie wechseln in das Beihilfesystem.
Versicherungsmöglichkeiten für Polizisten
Als Beamte haben Polizisten das Recht, sich unabhängig vom Einkommen privat zu versichern. Eine frühzeitige Anwartschaftsversicherung in der privaten Krankenversicherung ist empfehlenswert, um einen reibungslosen Übergang von der Heilfürsorge zur Beihilfe sicherzustellen.
Krankenversicherung für Professoren
Professoren, die als Beamte tätig sind, haben keinen Anspruch auf Heilfürsorge, sondern erhalten Beihilfe. Diese deckt einen bestimmten Prozentsatz der Krankheitskosten, während der verbleibende Anteil durch eine Krankenversicherung abgedeckt wird.
Versicherungsmöglichkeiten für Professoren
Professoren unterliegen keiner Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können eine private Krankenversicherung wählen oder sich, falls sie vor der Verbeamtung gesetzlich versichert waren, freiwillig gesetzlich versichern.
Krankenversicherung für Staatsanwälte
Staatsanwälte erhalten vom Dienstherrn Beihilfe, die einen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Der verbleibende Betrag muss durch eine Krankenversicherung gedeckt werden.
Versicherungsmöglichkeiten für Staatsanwälte
Staatsanwälte sind nicht verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern. In den meisten Fällen ist eine private Krankenversicherung sinnvoll, um die nicht von der Beihilfe übernommenen Kosten abzudecken. Alternativ besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, freiwillig gesetzlich versichert zu bleiben.
Krankenversicherung für Richter
Auch Richter haben keinen Anspruch auf freie Heilfürsorge, sondern auf Beihilfe. Diese übernimmt einen Teil der Krankheitskosten, während der Rest über eine private Krankenversicherung abgesichert werden muss.
Versicherungsmöglichkeiten für Richter
Richter können sich gemäß §6 Abs. 1 SGB V unabhängig vom Einkommen privat versichern. In den meisten Fällen ist die private Krankenversicherung die sinnvollste Wahl, da sie optimal mit der Beihilfe kombiniert werden kann. Alternativ besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben.
Individuelle und pauschale Beihilfe
In den meisten Bundesländern erhalten Beamte individuelle Beihilfe, bei der der Dienstherr einen festen Prozentsatz der anfallenden Krankheitskosten übernimmt. In einigen Bundesländern gibt es jedoch die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe, bei der Beamte einen Zuschuss zu den Beiträgen einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung erhalten. Diese Regelung ist insbesondere für Beamte interessant, die sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden möchten.
Unterschiede zwischen individueller und pauschaler Beihilfe
Während die individuelle Beihilfe die tatsächlichen Krankheitskosten anteilig übernimmt, ist die pauschale Beihilfe ein fixer Zuschuss zur Krankenvollversicherung. Die pauschale Beihilfe kann vorteilhaft sein, wenn Beamte sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, da der Zuschuss einen Teil der Beitragspflicht reduziert.
Beihilfe und länderspezifische Unterschiede
Die Beihilferegelungen unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich. Sowohl die Höhe der Beihilfe als auch die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe variieren. Dies kann für Beamte, die in ein anderes Bundesland wechseln, zu Problemen führen, da die Versicherungsbedingungen nicht einheitlich geregelt sind. Ein Wechsel des Bundeslandes kann dazu führen, dass eine bestehende Krankenversicherung nicht mehr optimal zur neuen Beihilferegelung passt. Besonders bei der pauschalen Beihilfe kann dies zu Hürden führen, wenn das neue Bundesland diese Regelung nicht vorsieht oder andere Zuschusshöhen festlegt. Daher sollten Beamte sich frühzeitig informieren, welche Beihilferegelungen für ihren Wohn- und Dienstort gelten.
Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung des Dienstherrn für Beamte und ihre Angehörigen bei Krankheitskosten. Wie viel Beihilfe gewährt wird, hängt von der Familiensituation ab – das beeinflusst auch, wie hoch die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) tatsächlich ausfallen.
Beihilfesätze für Angehörige:
- Ehepartner erhalten 70 % Beihilfe, sofern ihr jährliches Einkommen unter der Einkommensgrenze liegt (je nach Bundesland etwa 22.000 € brutto).
- Kinder bekommen 80 % Beihilfe, solange sie kindergeldberechtigt sind.
Beispiel: Familie mit Beihilfe und PKV
Ein Beamter ist verheiratet und hat ein Kind:
- Er selbst erhält 50 % Beihilfe
- Seine Ehefrau bekommt 70 % Beihilfe (sofern beihilfeberechtigt)
- Das Kind erhält 80 % Beihilfe
Was bedeutet das für die PKV-Kosten?
Da die Beihilfe einen großen Anteil der Krankheitskosten übernimmt, müssen Angehörige nur den restlichen Prozentsatz privat absichern:
- Der Beamte versichert 50 % privat
- Die Ehefrau benötigt nur 30 % Versicherungsschutz
- Für das Kind reichen 20 % PKV-Schutz
Das führt dazu, dass die Beiträge zur PKV oft günstiger sind als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), in der Ehepartner meist den vollen Beitrag zahlen müssten.
Kostenvergleich PKV vs. GKV
Angenommen, die private Krankenversicherung kostet:
- 100 % Versicherung = 480 €
- Dann betragen die tatsächlichen Kosten:
- Beamter: 240 € (50 % PKV)
- Ehefrau: 140 € (30 % PKV)
- Kind: 90 € (20 % PKV)
Zum Vergleich: In der gesetzlichen Krankenversicherung müsste der Ehepartner den vollen Beitrag zahlen (ca. 18 % des Bruttoeinkommens), was oft deutlich teurer ist.
Dank der hohen Beihilfe fallen die PKV-Beiträge für Angehörige meist viel niedriger aus als in der GKV, sodass die Gesundheitsversorgung insgesamt kostengünstiger bleibt.
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