Private Krankenversicherung Vergleich

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Private Krankenversicherung (PKV)

PKVPrivate Krankenversicherungen werden von privatwirtschaftlichen Unternehmen angeboten. Sie unterscheiden sich maßgeblich sowohl im rechtlichen als auch organisatorischen Bereich von den öffentlich-rechtlichen Krankenkassen. Im alltäglichen Sprachgebrauch wird auch von privaten Krankenkassen gesprochen.

Zusatzversicherungen

In Deutschland ist es möglich sowohl auf die gesetzliche Krankenversicherung zu verzichten und sich voll privat zu versichern als auch nur Zusatzversicherungen abzuschließen, welche die Leistungen der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) erweitern.

Vollversicherung

In der PKV (private Krankenversicherung) werden diverse Versicherungsarten angeboten. Man unterscheidet dabei zwischen Vollversicherung, Teilversicherung und Zusatzversicherung. Die Vollversicherung ist die Absicherung der gesamten Krankheitskosten. Die Teilversicherung beinhaltet die anteilige Übernahme von Krankheitskosten und Zusatzversicherungen sichern zusätzliche Risiken ab wie beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung.

Was sind die Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherungen?

Signifikante Unterschiede lassen sich sowohl in der Struktur, in den Leistungen als auch in den Beiträgen feststellen.  Bereits in der Struktur und im Aufbau lassen sich gravierende Unterschiede erkennen. So sind beispielsweise die gesetzlichen Regelungen für die gesetzliche Krankenversicherung im Sozialgesetzbuch Fünfter Teil verankert, für die private Krankenkasse lassen sich diese im Versicherungsvertrags- und Versicherungsaufsichtsgesetz finden.

Personen in der gesetzlichen Krankenkasse

Zudem ist der zu versichernde Personenkreis in der GKV gesetzlich festgelegt. Der Gesetzgeber verlangt praktisch eine Zwangsmitgliedschaft für abhängig Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen, welches unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Gesundheitsprüfung

Eine freiwillige PKV-Mitgliedschaft unterliegt einer vorherigen Gesundheitsprüfung. Diese Gesundheitsprüfung wirkt sich, neben Familienstand, Alter und Leistungsumfang, auf die Prämienhöhe aus. Ebenso kann eine Ablehnung des Aufnahmeantrags erfolgen.  Im Gegenteil zur GKV muss auch jedes Familienmitglied, egal ob dieses über Einkommen verfügt oder nicht, eine gesonderte Versicherungsprämie für den Versicherungsschutz leisten. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienangehörige ohne eigenes Einkommen kostenfrei mitversichert.

Wechsel der Krankenversicherung

Des Weiteren ist ein Wechsel zwischen den beiden Krankenkassen-Systemen gesetzlich geregelt. Das Mitglied kann nicht beliebig hin und her wechseln. Zudem werden Klagen gegen die GKV als öffentlich-rechtliche Streitigkeiten angesehen und unterstehen so den Sozialgerichten. PKV-Streitigkeiten werden vor Zivilgerichten ausgefochten oder können die Hilfe eines neutralen Ombudsmannes kostenfrei in Anspruch nehmen.

Während die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung sich nach der Höhe des Arbeitsentgeltes und der Beitragsbemessungsgrenze richten, werden die Versicherungsprämien in der privaten Krankenversicherung aufgrund des Alters, Geschlechts, Gesundheitsstatus und Beruf festgelegt. Ebenso spielt bei der gewünschte Leistungsumfang eine tragende Rolle bei der Bemessung der Beitragshöhen.  In der GKV sinken und steigen die Beiträge prozentual mit dem Lohn bis zur maximalen Beitragsmessungsgrenze unter Berücksichtigung des gesetzlich festgelegten Beitragssatzes. Veränderungen des PKV-Beitrages hängen maßgeblich von verursachten Kosten, medizinischen Fortschritt und Überalterung ab.

Auch bei der Übernahme eines Anteils der Prämien durch einen Arbeitgeber existieren Unterschiede. Bei Beiträgen zur PKV beträgt der Arbeitgeberanteil genau die Hälfte. Selbstständige hingegen müssen die PKV-Beiträge vollständig alleine tragen.  Da die GKV nach dem Umlageverfahren wirtschaftet, bilden diese keine Altersrückstellungen wie die privaten Krankenversicherungen.

Basistarif

Private Versicherungsunternehmen sind ebenso gesetzlich dazu verpflichtet einen Basistarif für Rentner und für Personen über 55 Jahren, welche sich in Altersteilzeit befinden, anzubieten. Die Prämie darf dabei den durchschnittlichen Höchstbetrag der GKV nicht überschreiten.
In Punkto Leistungen bestehen die größten Unterschiede. Die Leistungen der GKV dürfen lediglich „zweckmäßig, wirtschaftlich und ausreichend“ sein, während die PKV „medizinisch notwendige Heilbehandlungen“ genehmigen kann.

Gesundheitsleistungen

Unwirtschaftliche oder nicht notwendige Behandlungen können GKV-Versicherte als individuelle Gesundheitsleistungen auf eigene Rechnung in Anspruch nehmen.
Leistungen der GKV werden direkt mit dem Rechnungssteller wie Ärzte, Kliniken, Apotheken usw. abgerechnet. PKV-Versicherte gehen erst in Vorleistung und erhalten, gemäß ihren Vertragsvereinbarungen, die Rechnungsbeträge zurückerstattet.  Krankengeld und Zuschüsse zu Kuren werden für gewöhnlich in der PKV nicht gewährt. GKV-Versicherte haben allerdings Anspruch auf diese Leistungen. Kinderwunschbehandlungen bilden zudem eine gesetzliche Schwierigkeit. Während die PKV auf das Verursacherprinzip setzt, und somit auch die Kosten einer Schwangeren übernimmt, sofern der Mann privatversichert ist, übernimmt die GKV lediglich die Kosten für Behandlungen des Versicherten.

Wer kann Mitglied werden?

Die private Krankenvollversicherung können Personen beanspruchen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Zu diesem Personenkreis zählen für gewöhnlich z.B.: Beamte, Selbständige, Künstler usw.  Als Grundlage wird hier das individuelle Risiko herangezogen, welches sich aus Alter, Beruf, Leistungsumfang und Gesundheitszustand vor Vertragsbeginn zusammensetzt. Ein Aufnahmeanspruch existiert allerdings lediglich für den Basistarif. Für Beamte gelten hier weitere Sonderregelungen. Angestellte können, wenn Sie über der JAE liegen, ebenfalls in die PKV wechseln. Auch Studenten können privat versichern.