Zahnzusatzversicherung Vergleich

Im Laufe eines Lebens kommt es nicht selten vor, dass Zähne ersetzt werden müssen. Doch in diesem Fall wird es richtig teuer, denn hochwertiger Zahnersatz ist leider kostenintensiv. Ein Implantat beispielweise kann schnell mehrere tausend Euro kosten. Die gesetzlichen Krankenversicherungen Die gesetzlichen Krankenversicherungen beteiligen sich an den Kosten jedoch kaum. Bereits im Jahr 2015 haben sich mehr und mehr Menschen (rund 15 Millionen) dazu entschlossen, eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Vielleicht wissen Sie es aus eigener Erfahrung: die Krankenkassen übernehmen lediglich einen festgelegten Zuschuss, der die hälftigen Kosten der medizinisch notwendigen Versorgung abdeckt. Die andere Hälfte der Kosten bei solch einer Regelversorgung muss der gesetzlich Versicherte aus eigener Tasche zahlen. Im Fall, dass Sie sich eine hochwertigere Versorgung, wie beispielweise in Inlay wünschen, so müssen Sie die Mehrkosten auch eigenständig tragen. Dabei ist es überhaupt nicht ungewöhnlich, dass man im Laufe des Lebens einen Zahnersatz benötigt. Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie solche Fälle effektiv abdecken. Darüber hinaus sind Sie dann praktisch frei in der Entscheidung welchen Zahnersatz Sie für Ihre Versorgung vorsehen. Und das Beste ist: Sie müssen keine Angst vor der Zahnarztrechnung haben, wenn diese ins Haus flattert.

Zahnzusatzversicherung und Leistungen

Zähne, die durch Parodontitis oder Karies sehr stark geschädigt sind, bereiten häufig Probleme. Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, ausgefallene oder stark geschädigte Zähne zu ersetzen:

Es besteht die Möglichkeit, Zähne mittels Brücken, Kronen, Inlays, Implantate oder Veneers zu ersetzen. Bei älteren Menschen kann es vorkommen, dass auf Prothesen zurückgegriffen werden muss.

Von den Krankenkassenden Krankenkassen wird ein Zahnersatz nun begrenzt bezuschusst und zwar auch dann, wenn Sie immer regelmäßig zur Kontrolle waren und Ihr Bonusheft gepflegt haben. Wenn die geplante Zahnversorgung von der Regelversorgung abweicht, müssen Sie die Mehrkosten eigenständig tragen. Es sei denn, Sie haben eine private Zahnzusatzversicherung.

Professionelle Zahnreinigung

Eine Zahnreinigung ist eine sogenannte Prophylaxe, bei welcher Zahnbeläge wie Plaque oder Zahnstein von den Zähnen entfernt wird. Sie erkennen eine gute Zahnzusatzversicherung auch daran, ob diese eine professionelle Zahnreinigung einmal im Jahr zahlt. Wenn Sie keine Zahnzusatzversicherung haben, müssen Sie die Kosten der Zahnreinigung in aller Regel eigenständig tragen. Viele Zahnärzte empfehlen ein bis zweimal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung durchführen zu lassen.

Kieferorthopädie

Besonders bei Kindern und Jugendlichen kommt es verhältnismäßig oft vor, dass eine Korrektur der Zahnstellung notwendig wird. Statistisch braucht jeder Zweite eine Behandlung beim Kieferorthopäden.

Doch auch im Erwachsenalter kann der Gang zum Kieferorthopäden notwendig werden, nämlich beispielsweise um eine Fehlstellung zu korrigieren oder nach einem Unfall. Eine solche Therapie ist in den meisten Fällen kostspielig. Eine gute Zahnzusatzversicherung bietet den Patienten eine Erstattung bis maximal 100 Prozent aller Kosten. In der Regel zahlen die Versicherer für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren.

Worauf Sie beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung unbedingt achten sollten!

Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche sollte unbedingt ein umfangreiches Leistungsspektrum im Bereich der Kieferorthopädie abdecken. Da sind Leistungen für Zahnersatz erst einmal an zweiter Stelle anzusiedeln. Bei den Erwachsenen ist es hingegen genau umgekehrt, denn hier ist der Zahnersatz an erster Stelle.

Eine solide Beitragsstabilität

Viele Tarife einer Zahnzusatzversicherung haben einen steigenden Beitrag. Darunter versteht man, dass der zu zahlende Beitrag in vertraglich vereinbarten Abständen ansteigt. Dies basiert auf der logischen Wahrscheinlichkeit, dass der Mensch mit zunehmenden Alter häufiger Zahnarztbehandlungen bzw. Zahnersatz benötigt. Dagegen stehen konstante Tarife, die zu Beginn der Vertragslaufzeit teurer sind, aber im Verlauf im Gegensatz zum beschriebenen Modell, nur sehr gering im Beitrag ansteigen. Es werden kontinuierlich Altersrückstellungen gebildet, die dann für Behandlungen im Alter hergenommen werden können.

Wartezeit

Es ist fast immer üblich, dass eine sogenannte Wartezeit vorgesehen ist, ehe der Versicherte einen Anspruch aus der privaten Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen kann. Normalerweise beginnt diese mit Abschluss des Vertrages und ist auch letztendlich davon abhängig, welche Leistung Sie gegebenenfalls benötigen würden. Natürlich bietet der Markt auch Zahnzusatzversicherungen ohne jegliche Wartezeit. In diesem Fall haben Sie bereits nach Abschluss den vollumfänglichen Schutz ohne Warten. Sie müssen jedoch beachten, dass der Schutz nicht für Behandlungen gilt, die bereits vor dem Abschluss der Versicherung zahnärztlich angeraten worden sind.

Ist eine Zahnzusatzversicherung für jeden ratsam?

Diese Frage kann man sicherlich ganz klar mit „ja“ beantworten, denn nur so können Sie sich vor hohen Zuzahlungen schützen und gleichzeitig die beste Behandlung auswählen. Sie sind nicht festgelegt an Möglichkeiten, welche die gesetzliche Krankenkasse unterstützt, sondern können Maßnahmen wählen, die für Sie persönlich am besten ausfallen.

Besteht der Versicherungsschutz schon nach dem Abschluss?

Diese Frage lässt sich nicht allgemein beantworten, denn es kommt auf den Tarif an. Die meisten Versicherer legen eine Wartezeit für Ihre Versicherten fest, das kann beispielsweise ein Zeitraum von sechs Monaten, aber auch z.B. einem Jahr sein. Bei Tarifen ohne Wartezeit ist dies nicht der Fall, denn die Leistung tritt nach dem Abschluss des Vertrags in Kraft. Ausnahme bilden hier notwenige Behandlungen in der Zukunft, die Ihr Zahnarzt bereits vor dem Abschluss der Zahnzusatzversicherung dokumentiert hat.

Müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden?

Ja in der Regel müssen diese Gesundheitsfragen ehrlich beantwortet werden. Dies können zum Beispiel Angaben über fehlende Zähne oder bestehenden Zahnersatz sein. Außerdem müssen Sie oftmals Angaben machen, ob Sie aktuell noch von einem Zahnarzt oder Kieferorthopäden behandelt werden. Ob die Behandlung abgeschlossen ist, oder ob noch Handlungsbedarf besteht. Natürlich gibt es auch Tarife ohne Gesundheitsfragen, allerdings zahlt der Versicherer dann auch in der Regel nicht für einen Zahnersatz bei fehlenden Zähnen. Beantworten Sie in jedem Fall alle Fragen wahrheitsgetreu, denn sonst riskieren Sie im schlimmsten Fall den Versicherungsschutz!

Kann man eine Zahnzusatzversicherung wechseln?

Ja, man kann wechseln. Sie müssen allerdings die Kündigungsfrist beachten oder auch eine eventuelle Mindestvertragslaufzeit. Generell besteht immer das Recht auf Sonderkündigung, wenn Ihre Versicherung den Beitrag erhöht. Wenn die Versicherung eine solche Erhöhung ankündigt, haben Sie in aller Regel vier Wochen Zeit, den bestehenden Vertrag zu kündigen. Sie sollten erst dann kündigen, wenn Sie eine neue Versicherung abgeschlossen haben, um keine Lücken im Versicherungsschutz aufkommen zu lassen.

Welche Kosten werden übernommen?

Auch hier hängt es wieder vom ausgewählten Tarif ab, welche Kosten die private Zahnzusatzversicherung übernimmt. Abhängig davon, welche individuellen Bausteine Sie ausgewählt haben, werden Leistungen in den Bereichen Zahnreinigung, Zahnersatz und Kieferorthopädie übernommen. In den Versicherungsbedingungen ist festgelegt, wie hoch die Anteile der Zuzahlung sind. Bei einem Zahnersatz können es zum Beispiel 70 Prozent sein. Außerdem legt der Versicherer fest, welche Therapieformen im Einzelnen übernommen werden.

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