Die Kinder werden in der Regel mit den Eltern mitversichert. In der gesetzlichen Krankenversicherung kommen keine Mehrkosten auf den Versicherungsnehmer zu. Die PKV verlangt allerdings für jedes versicherte Kind Beiträge. Die Kinder können beim Vater oder bei der Mutter versichert werden, abhängig wer Hauptverdiener ist.

Starten Sie jetzt hier bei uns den kostenlosen Vergleich!

Bis zum 18. Lebensjahr sind die Kinder versichert. Es ist irrelevant, ob es sich um leibliche Kinder, Stiefkinder, Enkel oder Pflegekinder handelt, die Kinder müssen im Haushalt des Versicherungsnehmers gemeldet sein. Die Familienversicherung in der GKV berücksichtigt die Kinder. In der Regel sind die Kinder dort versichert, wo auch der Hauptverdiener versichert ist. In der gesetzlichen Versicherung ist dies problemlos zu realisieren. Die PKV besteht in jedem Falle auf einem Vertrag pro Kind, sodass für jedes Kind Beiträge zu zahlen sind. Der Leistungsumfang der Kinderpolice ist gleich dem der Eltern.

Einige Voraussetzungen sind zu beachten

Die versicherten Personen haben ihren Wohnsitz in Deutschland. Das Kind ist bis 18 Jahre versichert, danach ist der Fortbestand der Versicherung abhängig von der jeweiligen Lebenssituation des Kindes. Wenn das Kind mehr als 455 Euro monatlich verdient, muss es sich nämlich selbst versichern. Sind beide Eltern in der GKV sind die Kinder automatisch mitversichert. Die Eltern werden sich nicht bemühen, die Kinder privat zu versichern. Warum hohe Beiträge zahlen, wenn die ebenso leistungsfähige GKV den Versicherungsschutz gewährleistet.

Die Zusammenfassung erläutert die wichtigsten Eckpunkte, die zur herkömmlichen Krankenversicherung Kinder gehören:

  • Die Wahl der Versicherung für die Kinder ist abhängig von der Versicherung der Eltern.
  • Das Elternteil mit dem höheren Einkommen versichert die Kinder in der eigenen Krankenversicherung.
  • Die gesetzliche Krankenversicherung versichert die Kinder bis zu 23 Jahren, wenn diese studieren oder Schulen besuchen.
  • Gesetzliche Krankenkassen überprüfen einmal jährlich, wie die derzeitige Lebenssituation des Kindes ist.

Sind beide Eltern privat versichert, sind andere Richtlinien relevant:

  • Ab Geburt des Kindes wird der Beitrag für das Kind fällig.
  • Privat Versicherte können ihre Kinder nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen.

Ein Beispiel erläutert die Bestimmungen:

Frau Schmidt verdient ca. 2500 Euro. Sie ist in der GKV versichert.

Ihr Mann verdient monatlich 4.500 Euro, ist jedoch in der PKV versichert.

Die Kinder dieses Ehepaares sind in der PKV versichert, sie können nicht gesetzlich versichert werden. Der Vater ist Hauptverdiener, in der PKV versichert und die Kinder ebenso. Wenn die Mutter mehr als der Vater verdient, müssten die Kinder gesetzlich versichert sein, was für diese Familie bedeutend günstiger ist. Zwei Kinder sorgen für zwei Versicherungsbeiträge.

Leistungen der Krankenversicherung Kinder PKV

Bei Kindern fallen häufig Zahnkorrekturen an, meist muss eine Zahnspange getragen werden. Die PKV ist selbstverständlich in diesem Bereich empfehlenswert. Bei einem Krankenhausaufenthalt sind die Eltern beim Kind. Rooming-In gehört bei der PKV zu den Standard-Leistungen.

Die Versicherung auch der Stief- und Enkelkinder ist in der GKV möglich. Die Kinder müssen im Haushalt des Versicherungsnehmers leben. Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Krankenversicherung Kinder in der GKV empfehlenswert. Allerdings punktet die PKV mit zusätzlichen Leistungen, wie freie Wahl der Ärzte und Krankenhäuser usw. Eine Familie mit mehreren Kindern wird sich jedoch in der Regel für die GKV entscheiden.

Die PKV punktet mit vielen Vorteilen, die private Krankenversicherung ist jedoch teuer, sodass sich viele Alleinerziehenden keine private Krankenversicherung für ihre Kinder leisten können. Wenn Sie jedoch Wert auf bestimmte Zusatzleistungen legen, ist es sinnvoll, die private Krankenzusatzversicherung abzuschließen.

Zusammenfassung

Die GKV ist bedeutend günstiger, vor allem wenn Sie mehrere Kinder haben. Die PKV punktet mit vielen Zusatzleistungen, wie bereits erwähnt. Häufig haben die Eltern keine Möglichkeit zu entscheiden, wenn beide bei der GKV versichert sind, werden die Kinder dort automatisch mitversichert. Wer von den Eltern Hauptverdiener ist, versichert das Kind bei seiner eigenen Versicherung. Der Versicherungsschutz der Kinder ist auf jeden Fall gewährleistet.

Eine private Krankenversicherung (PKV) kann für Kinder viele Vorteile bieten. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile:

  • Umfangreichere Leistungen: Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung bietet eine PKV oft umfangreichere Leistungen, wie zum Beispiel Zahnbehandlungen, Heilpraktikerbehandlungen, oder alternative Behandlungen.
  • Flexible Wahl des Arztes und Krankenhauses: Mit einer PKV haben Kinder und deren Eltern die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welchen Arzt oder welches Krankenhaus sie aufsuchen möchten, anstatt auf eine Liste von Netzwerk-Leistungserbringern beschränkt zu sein.
  • Kein Risiko von Beitragserhöhungen: Kinder, die in einer PKV versichert sind, haben kein Risiko von Beitragserhöhungen, die aufgrund von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand entstehen können.
  • Keine Anrechnung von Selbstbehalten: In der PKV gibt es keine Anrechnung von Selbstbehalten, was bedeutet dass man schneller die Versicherungsleistung erhält.
  • Möglichkeit einer Familienversicherung: Eine PKV bietet oft die Möglichkeit einer Familienversicherung, was bedeutet dass Eltern und Kinder gemeinsam versichert werden können und das bedeutet eine Ersparnis in Bezug auf Beiträge.
  • Möglichkeit einer Krankenzusatzversicherung : Im Falle von PKV, gibt es die Möglichkeit für eine Krankenzusatzversicherung, die zusätzliche Leistungen wie z.B. Sehhilfen, Zahnbehandlungen und andere Leistungen abdecken kann.