Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Mitversicherung, die Familienangehörige berücksichtigt. Die Krankenversicherung Familie kann sowohl bei der gesetzlichen Krankenkasse als auch bei der privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. Einige Merkmale erklären die Voraussetzungen:

  • Gesetzliche Krankenversicherung:

  1. Kann jede Person abschließen.
  2. Versicherung ist ideal, wenn keine private Versicherung abgeschlossen werden kann oder der Versicherungsnehmer nicht privat versichert sein will.
  3. Die Familie ist beitragsfrei versichert.
  • Private Krankenversicherung:

  1. Möglich für Arbeitnehmer mit einem Brutto-Einkommen ab 62,550 Euro jährlich.
  2. Wird von Beamten und Beamtenanwärtern bevorzugt.
  3. Empfehlenswert für Selbstständige und Freiberufler.
  4. Jeder Familienangehörige muss Beiträge zahlen.

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Ehepartner und Kinder mitversichert, zusätzliche Beiträge nicht berechnet. Der Ehepartner wird allerdings nur kostenfrei versichert, wenn das monatliche Einkommen unter 450 Euro ist.

Vorteile der Versicherungen

Die Krankenversicherung Familie ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung empfehlenswert, da keine Beiträge für Familienmitglieder anfallen im Gegensatz zur PKV. Die PKV bietet jedoch nennenswerte Vorteile. Die schnellere Terminvergabe bei Fachärzten ist für viele Verbraucher relevant, ebenso die Auswahl der Ärzte und Krankenhäuser. Die Kosten des Heilpraktikers werden ebenso von der PKV übernommen. Die Familienmitglieder nutzen die Zusatzleistungen, die im Tarif festgelegt sind.

Einige Voraussetzungen sind zu beachten

Wenn die Krankenversicherung Familie in der GKV besteht, muss der Wohnsitz in Deutschland sein. Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr versichert. Wenn das Einkommen des Kindes die Grenze von 450 Euro überschreitet, muss es sich selbst versichern. Sollte das Kind noch studieren oder eine Schule besuchen, ist es bis zum 22. und in einigen Fällen sogar bis zum 25. Lebensjahr versichert, und zwar bis zur Beendigung der Ausbildung oder des Studiums.

Zur versicherten Familie gehören:

  • der Ehepartner,
  • der Lebenspartner,
  • die Kinder,
  • Stiefkinder,
  • Enkel, falls diese im Haushalt der Großeltern leben,
  • Pflegekinder,

Für behinderte Kinder werden keine Altersgrenzen gesetzt.

Die Versicherungsgesellschaft verlangt eine jährliche Überprüfung bei älteren Kindern und Informationen über die jeweilige Lebenssituation. Es ist sinnvoll, wenn Sie selbst die Versicherung informieren bei:

  • Änderung des Familienstandes,
  • Geburt eines Kindes,
  • Änderung des Status eines Elternteils, beispielsweise in puncto GKV und PKV,
  • verändertem Einkommen.

Was ist zu bedenken

Die nachstehende Aufzählung bezieht sich auf wichtige Eckpunkte:

Leistungsumfang der privaten Krankenversicherungen:

  • Ambulante und stationäre Leistungen,
  • Lohnfortzahlung,
  • eventuelle Rückerstattung.

Wartezeiten sind in der PKV zu berücksichtigen, anders ausgedrückt Sie müssen drei Monate versichert sein, bevor Sie die Versicherung in Anspruch nehmen können. Bei Unfällen entfällt die Wartezeit. Mit ungefähr 8 Monaten Wartezeit rechnen Sie bei den nachstehend aufgeführten Leistungen:

  • Zahnarztbehandlungen,
  • Zahnersatz,
  • Kieferorthopädie,
  • Psychotherapie,

Der Leistungsumfang des Basistarifs enthält nur die notwendigen Behandlungskosten. Sonderleistungen sind nicht in diesem Tarif enthalten. Grundsätzlich gilt in der PKV für Sie und Ihre Familienangehörigen: Je gesünder der Versicherungsnehmer ist, desto niedriger sind die Beiträge.

Wichtiges kurz erläutert

Die PKV bietet zwar eine Familienversicherung an, allerdings muss jedes Familienmitglied einen Beitrag zahlen im Gegensatz zur GKV. Die Beiträge für Kinder sind jedoch sehr niedrig. Sie profitieren darüber hinaus von besserer medizinischer Versorgung und Zusatzleistungen.

Die GKV orientiert sich am Einkommen des Versicherungsnehmers, auch wenn die Krankenversicherung Familie abgeschlossen wird. Kinder müssen bei den Eltern versichert sein. Der Partner ist nicht hauptberuflich tätig und somit nicht selbst versichert. Eine private Krankenversicherung darf ebenfalls nicht bestehen, wenn die Krankenversicherung Familie in der GKV abgeschlossen wird. Zusatzversicherungen können allerdings abgeschlossen werden.

Eine Frage der Verbraucher: Kann ein Kind privat krankenversichert werden, obwohl der Hauptverdiener in der GKV ist? Ja, die Möglichkeit besteht, allerdings muss das Elternteil, welches weniger verdient, ebenfalls in der PKV versichert sein. Aus wirtschaftlichen Gründen bevorzugen die Verbraucher jedoch die Familienversicherung in der GKV. Für kinderreiche Familien ist die PKV nicht empfehlenswert. Die Anzahl der Kinder ist für die GKV irrelevant. Private Krankenversicherer bieten teilweise günstige Tarife für Familien an, sozusagen auf Rabattbasis