Angestellte müssen in Deutschland Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Dieser Versicherungsschutz übernimmt Kosten für die Behandlung und Versorgung im Krankheitsfall. Die Angebote der unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich im Grunde nur gering. Aber durch diese kleinen Unterschiede kann der Versicherte jährlich bis zu mehreren Hundert Euro einsparen. Die eigentlichen Unterschiede zwischen den Krankenkassen lassen sich in der Höhe der Zusatzbeiträge, der Erstattungen und der Zusatzleistungen erkennen. Seit einigen Jahren buhlen die Krankenkassen um die Mitglieder. Dabei setzen einige Anbieter auf geringere Zusatzbeiträge und andere wiederum auf gute Zusatzleistungen. Wer vergleicht kann sich die für ihn passende Krankenkasse aussuchen und evtl. sogar noch einige Euro sparen. Manchmal eignet sich auch eine private Krankenversicherung.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Die hinreichende gesundheitliche Versorgung ist gesetzlich vorgeschrieben. So kann die Wahl der Krankenversicherung nie die falsche sein. Die einzelnen Leistungen der Krankenkassen lassen sich in verschiedenen Kategorien unterscheiden. Die Regelleistungen sind für alle Kassen staatlich festgelegt. Hier unterscheiden sich die einzelnen Anbieter nicht voneinander. Regelleistungen müssen stets ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Zusatzleistungen sind Leistungen, welche jede Krankenkasse in gewissem Rahmen zusätzlich anbieten darf wie etwa Bonusprogramme bei einer gesunden Lebensweise, Zuschüsse für Maßnahmen außerhalb des Regelkatalogs wie beispielsweise eine professionelle Zahnreinigung, Impfungen für Auslandsaufenthalte usw. Allerdings kann eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine privatärztlichen Leistungen anbieten. Diese müssen dann über eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen werden. Zu diesem Leistungskatalog zählen u.a. Chefarztbehandlungen, hochwertige Zahnersatzleistungen usw.
Die Beiträge
Die Grundbeiträge in der GKV sind generell gleich. Im Jahr 2016 betrug dieser 14,6% des Bruttoeinkommens. Zusätzlich erheben die meisten Kassen einen Zusatzbeitrag von 1,7%. Nur wenige Anbieter verzichten auf diesen. Der Krankenkassenanteil, den ein Arbeitnehmer zu zahlen hat, wird monatlich vom Bruttogehalt direkt abgezogen. Eine separate Überweisung bzw. Begleichung erfolgt nicht. Die Entrichtung des Zusatzbeitrages entfällt für Bezieher von Arbeitslosengeld I und II generell.
Der Wechsel
Ein Wechsel zwischen gesetzlichen Krankenkassen kann jeder Versicherte ohne Probleme und Risiko durchführen. Die allgemeine Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Bevor man sich für einen Wechsel entscheidet sollte dennoch ausgiebig verglichen werden. Im Vorfeld sollte sich der Versicherungsnehmer darüber im Klaren sein, ob ihm ein niedrigerer Preis oder umfassendere Leistungen wichtiger sind. Steht der Entschluss fest kann u.a. unter Zuhilfenahme von Vergleichsportalen eine Abwägung als auch Ausschluss von Angeboten erfolgen. Es ist allerdings zu bedenken, dass auf diejenigen, die bei den Krankenkassenbeiträgen sparen, eine höhere Steuerbelastung zukommt. Dadurch werden die Ersparnisse geschmälert.
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