Die Familienversicherung, die Sie bei einer GKV abschließen, ist grundsätzlich kostenfrei. Sie bezahlen Ihre Beiträge, Ihre Familie ist automatisch mitversichert. Die Familienversicherung gilt für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Enkelkinder, falls diese im Haushalt der Großeltern leben, Adoptiv- und Pflegekinder. Die GKV bietet zweifelsohne erhebliche finanzielle Vorteile, denn die private Krankenversicherung berechnet jedes Mitglied einzeln.

Die Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr versichert, wenn die Kinder studieren oder eine Fachschule besuchen, erstreckt sich die Versicherung bis zum 25. Lebensjahr. Das bedeutet, wenn das Kind einer Tätigkeit nachgeht und über ein Einkommen verfügt, welches 455 Euro überschreitet, erlischt der Versicherungsschutz. Das Kind muss sich dann selbst versichern. Über das 25. Lebensjahr hinaus ist das Kind jedoch weiter versichert, wenn

  • es einen freiwilligen Wehrdienst leistet,
  • einer Tätigkeit als Entwicklungshelfer nachgeht.

Die versicherten Familienmitglieder erhalten die gleichen Leistungen wie Sie, die Ausnahme ist, dass die GKV kein Krankengeld für Familienmitglieder zahlt.

Welche Bedingungen sind einzuhalten?

  • Der Versicherte und seine Familie müssen ihren Wohnort in Deutschland haben.
  • Die Familienmitglieder sind selbst nicht versichert, verfügen also über kein eigenes Einkommen bzw. lediglich über ein geringes Einkommen bis maximal 455 Euro.
  • Das Familienmitglied ist nicht selbstständig oder Freiberufler.

Ein behindertes Kind ist selbstverständlich ohne Altersbegrenzung versichert, wenn es nicht in der Lage ist, einer Tätigkeit nachzugehen und für sich selbst zu sorgen.

Sollte ein Familienmitglied arbeitslos werden, erhält es Arbeitslosengeld und ist demzufolge pflichtversichert. Eine Familienversicherung ist somit ausgeschlossen.

Die GKV erkundigt sich jährlich über den jeweiligen Stand der versicherten Familienmitglieder. Es ist zwingend vorgeschrieben, dass Sie einmal im Jahr auf einem Fragebogen bestätigen, dass sich an der Lebenssituation der Familienmitglieder nichts geändert hat. Wer familienversichert ist, darf über keine eigenen Einnahmequellen verfügen, die 455 Euro überschreiten. Dazu gehören Miet- und Pachteinnahmen, Rentenbezüge und Zinserträge.

Was ist zu tun, wenn die Familie versichert werden soll

Sie stellen einen Antrag bei Ihrer GKV. Die persönlichen Angaben beziehen sich auf die bisherige Versicherung der Familienmitglieder. Der Fragebogen wird wahrheitsgemäß ausgefüllt. Die Krankenkasse überprüft häufig die Angaben. Unverheiratete Paare oder Paare, die nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben, können nicht familienversichert werden.

Sind beide Eltern berufstätig und krankenversichert, sind die Kinder meist beim Hauptverdiener versichert. Es ist unzulässig, bei unterschiedlichen GKVs eine Familienversicherung zu beantragen.

Wann werden die Kinder nicht in der GKV aufgenommen? Wenn der Hauptverdiener, entweder Vater oder Mutter, in der PKV versichert ist, müssen die Kinder ebenfalls dort versichert werden.

Kinder, die studieren, dürfen durchaus einen Studentenjob annehmen. Allerdings ist dies nur in der vorlesungsfreien Zeit oder maximal für zwei Monate erlaubt. Die Höhe des Verdienstes ist in diesem Falle irrelevant.

Vorteile der Familienversicherung in der GKV

Die Familienmitglieder erhalten die gleichen Leistungen wie der Versicherte. Wer beispielsweise drei Kinder und eine Ehefrau ernährt, spart erheblich, wenn er in einer GKV versichert ist. Der Ehepartner bleibt familienversichert, auch wenn er getrennt lebt. Die Familienversicherung wird erst nach rechtskräftiger Scheidung beendet. Weitere Vorteile der familienversicherten Mitglieder sollten nicht unerwähnt bleiben:

  • Der Zahnstabilisator wird bis zu maximal 125 Euro erstattet.
  • 50 % der Kosten für eine künstliche Befruchtung, maximal für drei Versuche, werden von den meisten GKVs übernommen. Der Kostenzuschuss beläuft sich auf höchstens 300 Euro je Versuch. Das Alter des Ehepaares ist ausschlaggebend. Die Ehefrau ist nicht älter als 40 Jahre, der Ehemann nicht älter als 50 Jahre. Das Mindestalter ist für beide Partner 25 Jahre.
  • Haushaltshilfe, wenn ein Klinikaufenthalt oder eine Kur notwendig ist. Sie sind nicht in der Lage, die Kinder zu beaufsichtigen und den Haushalt zu führen.
  • Mutter- oder auch Vater-Kind-Kuren.
  • Schutzimpfungen,
  • Akupunktur übernehmen die meisten GKVs,
  • professionelle Zahnreinigung in bestimmten Zeitabständen.
  • Finanzielle Hilfe für eine Aktivwoche und Präventionskurse.

Die Familienversicherung in der GKV ist nicht nur der Rundum-Schutz für Sie, sondern ebenso für Ihre Familie.