Unter einem Werkstudenten versteht man einen Studenten, der neben seinem Studium arbeitet. Die dortige Tätigkeit hat mit dem Inhalt des Studiums nicht zwangsläufig etwas zu tun. Der Gesetzgeber hat die Tätigkeit der Werkstudenten auf maximal 20 Stunden in der Woche beschränkt. Ausnahmen sind Ferienjobs, die der Student während seiner Semesterferien ausübt. Der Gesetzgeber will, dass der Student sein Studium in den Fokus stellt und den Job als Nebenbeschäftigung sieht, der sein Studium nicht beeinträchtigt. Während der Semesterferien darf der Werkstudent seine Wochenstunden-Arbeitszeit auf 26 Stunden erhöhen. Weitere Abweichungen ergeben sich aus Arbeiten, die überwiegend am Wochenende, in der Nacht oder am Abend durchgeführt werden. Eine weitere Ausnahme ist ein Pflichtpraktikum, das der Student in dem Unternehmen absolviert, in welchem er als Werkstudent arbeitet. In diesem Fall erhöht sich die wöchentliche Arbeitszeit auf 40 Stunden. Für die Zeit des Praktikums ist ein neuer Vertrag verpflichtend.

Gesetzliche Bestimmungen


In Deutschland wird „fast“ alles gesetzlich geregelt. Das gilt auch für den Sonderstatus Werkstudent. So dürfen Werkstudenten maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten oder nicht mehr als 520 Euro monatlich verdienen. Sobald der Werkstudent mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeitet wird er als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer eingestuft und ist, wie jeder andere Arbeitnehmer auch krankenversicherungspflichtig. Die Meldepflicht obliegt dem Arbeitgeber.

Wie überall bestimmen auch hier Ausnahmen die Regel. Mehr als 20 Wochenstunden und ein höheres Einkommen fallen unter die Ausnahmeregelungen, wenn das Arbeitsverhältnis befristet ist für eine maximale Dauer von drei Monaten oder 70 Arbeitstage. Eine weitere Ausnahme ist ein Arbeitsverhältnis während der Semesterferien; auch hier darf der Werkstudent mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten und damit ein höheres Einkommen erzielen.

Beispiel:

Hat ein Student einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von höchstens 20 Stunden spielt das Gehalt keine Rolle. Solange die 20 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden bleibt die Beschäftigung versicherungsfrei.

  • Übt ein Student mehrere Tätigkeiten aus müssen die gearbeiteten Wochenstunden zusammengezählt werden. Auch hier ist die 20-Stunden-Regelung pro Woche maßgebend.
  • Wird die Beschäftigung nur an Wochenenden, am Abend oder in der Nacht durchgeführt, kann der Student 26 Stunden pro Woche arbeiten und bleibt versicherungsfrei.
  • Sein Status „Werkstudent“ bleibt erhalten. Doch hier gibt es auch eine gesetzliche Bestimmung: Der Student muss das Ende des Vertrags, in dem mehr als 20 Stunden pro Woche festgeschrieben sind, im Voraus wissen. Daneben ist auch der Zeitraum, in dem er mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet auf 26 Wochen begrenzt sein. Als Basis gilt hier nicht das Kalenderjahr, sondern das Zeitjahr.
  • Als Basis wird das voraussichtliche Ende des Zeitraums, in dem er wöchentlich mehr als 20 Stunden arbeitet, genommen, ein Jahr zurückgerechnet und alle Zeiträume addiert, in denen der Student die 20-Stunden-Grenze überschritten hat.
  • Während der Semesterferien darf der Werkstudent mehr als 20 Stunden arbeiten ohne Konsequenzen erwarten zu müssen, wenn während des Zeitjahres keine Tätigkeiten vorliegen, an denen der Student mehr als 20 Stunden gearbeitet hat und die zusammen 26 Wochen überschreiten.

Achtung!


Die Beschäftigung als Werkstudent ist, wenn die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden, versicherungsfrei. Dies gilt jedoch nur für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. In Bezug auf die Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht. Der aktuelle Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt 18,6 %, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte übernehmen.

Arbeitgeber haben Werkstudenten für die Umlagepflicht U1 zu rücksichtigen. U1 entspricht der Entgeltfortzahlung, wenn der Werkstudent aufgrund von Krankheit nicht seiner Arbeit nachkommen kann.

Werkstudenten müssen während ihrer Tätigkeit ein Vollzeitstudium machen. Wer während des Urlaubssemesters arbeitet ist kein Werkstudent. Außerdem enden für den Studenten der Status Werkstudent mit Ablauf des Monats, in dem er über seine Prüfungsergebnisse informiert wird. Damit ist er weder Student noch Werkstudent. Unternehmen, in denen Werkstudenten tätig sind, streben nach Abschluss des Studiums des Studenten die Übernahme ins Unternehmen an.

Als Werkstudenten gelten „ordentliche“ Studenten, die an einer Universität, Kunst- und Musikhochschule oder Fachhochschule studieren. Auch diejenigen, die an Fachschulen, Berufsfachschulen, Höhere Fachschulen und Höhere Berufsfachschulen gelten als „ordentliche“ Studenten.

Nicht dazu gehören Gasthörer, die nur als Gast an bestimmten Seminaren teilnehmen. Auch diejenigen, die an Sprachkursen, Vorbereitungs- oder Einführungsseminaren sowie Studienkollegs gelten nicht als Werkstudent. Den Status Werkstudent erhalten auch die Teilnehmer nicht, die an dualen Studiengängen teilnehmen. Das gilt auch für Doktoranten und Personen, die nach ihrem Studienabschluss ein Zusatzstudium absolvieren.

Wird das Studium durch ein Urlaubssemester oder durch den Übergang vom Abschluss zum Bachelor zum Master unterbrochen geht der Status Werkstudent verloren. Das gilt nicht, wenn der Übergang vom Bachelor zum Masterstudium ohne Unterbrechung erfolgt.

Der Status Werkstudent geht verloren, wenn Studenten das Studium in Teilzeit bzw. für das Studium weniger als 50% eines Vollzeitstudiums aufwenden. Auch wenn der Student mehr als 25 Fachsemester studiert geht der Status Werkstudent verloren. Nicht mehr als Werkstudent gelten auch Personen, die nach einem Hochschulabschluss ein Zusatzstudium oder Ergänzungsstudium aufnehmen und einer Beschäftigung nachgehen. Dieses Studium dient der beruflichen Weiterbildung und ist nicht mehr als „ordentliches Studium“ anzusehen.

Von der Versicherungspflicht (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung sind die Studenten befreit, die einen Diplomstudiengang, Bachelor- oder Masterstudiengang absolvieren und die für ihre Abschlussarbeit, die für den Studiengang erforderlich ist, in einem Unternehmen arbeiten. Sie erbringen für das Unternehmen keine verwertbare Arbeitsleistung, sondern sind nur wegen der Abschlussarbeit im Betrieb und damit keine abhängig Beschäftigten.

Werkstudenten erhalten einen Versicherungsnachweis wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Diesen Nachweis müssen sie dem Arbeitgeber vorlegen.

Krankenversicherungspflicht


Hält sich der Werkstudent an die gesetzlichen Regelungen und an den Vorgaben der Krankenversicherung ist er bis zu seinem 25. Lebensjahr über seine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung / Familienversicherung beitragsfrei versichert. Sind die Eltern privat krankenversichert muss er sich entweder bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern lassen. Das gilt auch, wenn der Werkstudent das 25. Lebensjahr überschritten hat. Sein Vertrag als Werkstudent verlängert nicht sein Verbleiben in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ob sich der Werkstudent gesetzlich oder privat versichert hängt von seiner Entscheidung ab. Diese Entscheidung hat ihre Gültigkeit während seines gesamten Studiums, auch wenn er während des Studiums als Werkstudent arbeitet. Er bekommt allerdings Gelegenheit seine Krankenversicherung zu wechseln wenn er sein 30. Lebensjahr erreicht. Dann ist der Wechsel von der privaten in die gesetzliche / von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung möglich.

Wahl der Krankenversicherung


Bis zum 25. Lebensjahr sind Studenten in der Regel über ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung ist für Familienangehörige kostenlos. Wird das Lebensalter von 25 Jahren überschritten muss sich der Student selbst krankenversichern. Bereits zu diesem Zeitpunkt hat er die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zu wählen.

Ein weiterer Zeitpunkt für die Wahl der Krankenversicherung haben Studenten, wenn sie das 14. Fachsemester oder das 30. Lebensjahr erreichen. Zu diesem Zeitpunkt können sie die Krankenversicherung wählen bzw. aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln.

Studienanfänger haben die Möglichkeit sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen. Sie können sich zu Beginn ihres Studiums eine private Krankenversicherung zu suchen. Dazu haben sie drei Monate Zeit.

Bestimmungen der Krankenversicherung


Die Bestimmungen der Krankenversicherung entsprechen denen des Gesetzgebers. Sie werden verschärft, denn der Werkstudent muss seinen Fokus auf sein Studium legen und dies muss er der Krankenversicherung auch nachweisen. Die 20-Stunden-Grenze pro Woche ist auch dann gegeben, wenn der Werkstudent mehrere Jobs nacheinander oder nebeneinander ausübt.

Auch bei der Krankenversicherung gibt es Ausnahmen. Mehr als20 Stunden pro Woche darf der Werkstudent arbeiten, wenn seine Arbeitszeit am Abend oder in der Nacht ist. Allerdings muss er Sorge tragen, dass sein Studium nicht gestört oder vernachlässigt wird. Auch bei Nacht- oder Abendarbeit muss das Arbeitsverhältnis befristet sein und darf 26 Wochen bzw. 182 Kalendertage nicht überschreiten.

Selbst krankenversichert

Sind Werkstudenten selbst krankenversichert und bezahlen ihre Beiträge auch selbst, dann bieten sich die sogenannten Minijobs mit einem Einkommen von 521 Euro bis höchstens 2.000 Euro monatlich an. Die Höchstgrenze von 2.000 Euro gilt ab Januar 2023. Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung ist bei Minijobs nicht mehr möglich. Die Kosten für die Krankenversicherung teilen sich Arbeitgeber und Werkstudent.

Gesetzliche Krankenversicherung

Auch über eine studentisch gesetzliche Krankenversicherung kann sich der Student krankenversichern. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Mehrzahl der Arbeitnehmer versichert.

Die Kalkulation der Höhe des Beitrags hängt von der Höhe des monatlichen Gehalts ab. Für Studenten beginnt der Beitrag um die 100 Euro monatlich. Für Werkstudenten bedeutet das höhere Beiträge, denn diese sind von der Höhe des Einkommens abhängig. Zu den Beiträgen kommen die Zuschläge hinzu.

Muss sich der Werkstudent selbst krankenversichern und Beiträge zur Krankenversicherung bezahlen gelten dieselben Regeln wie bei allen anderen Arbeitnehmern auch. Die Beiträge zur Krankenversicherung teilen sich Werkstudent und Arbeitgeber.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind im Leistungskatalog, den das Gesundheitsministerium kreiert. Der Leistungskatalog ist allerdings nicht so umfangreich wie der von den privaten Krankenversicheren. Allerdings bietet sich für Familienväter der Vorteil, dass die Mitglieder seiner Familie kostenlos über ihn bei der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherungen krankenversichert sind.

Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung


Um über die Eltern in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei versichert zu sein gelten folgenden Regeln:

Der Student kann bis zur Vollendung seines 25. Lebensjahrs bei seinen Eltern in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert sein. Er darf während dieser Zeit nicht mehr als 520 Euro monatlich verdienen. Dies bedeutet, dass sie nur einen Minijob annehmen dürfen.

Private Krankenversicherung

Während die gesetzliche Krankenversicherung als Basis für die Höhe der Beiträge das monatliche Einkommen nimmt werden die Beiträge zur privaten Krankenversicherung anders gestaltet.

Als Basis für die Höhe der monatlichen Beiträge fließen Tarif, Alter, Gesundheitszustand des Antragstellers ein. Dies bedeutet, dass die Beiträge für Werkstudenten, die in der Regel jung und gesund sind, auf sehr niedrigem Niveau stehen. Auf sehr hohem Niveau stehen allerdings die Leistungen der privaten Krankenversicherungen. Die Regel ist, junge und gesunde Menschen, also Menschen, die keine Vorerkrankungen haben, bezahlen bei der privaten Krankenversicherung sehr viel weniger als bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind zum Beispiel eine vollständige Erstattung der Behandlungskosten sowie der Kosten, die für Verbandsmittel und Medikamente anfallen. Ebenfalls werden die Kosten für Hilfsmittel, Zahnbehandlungen und stationäre Behandlungen vollständig übernommen. Auch eine weitreichende Übernahme der Kosten für medizinische Heilmittel steht im Angebot.

Grundsätzlich bietet die private Krankenversicherung einen umfangreicheren Leistungskatalog als die gesetzliche Krankenversicherung an. Die Tarife können nach Wunsch mit Bausteinen individuell gestaltet werden und so zu einer Krankenversicherung konstruiert werden, die den individuellen Bedürfnissen des Versicherten gerecht wird.

Dabei sind die Prämien für die private Krankenversicherung bei einem Eintrittsalter von 20 Jahren mit etwa 80-90 Euro extrem niedrig gehalten. Die Höhe der Prämien hängt neben den oben genannten kalkulatorischen Werten auch von der Höhe der Selbstbeteiligung ab.

Studentische Krankenversicherung

Für Studenten bietet sich auch die studentische Krankenversicherung mit ihren günstigen Tarifen an. In die studentische Krankenversicherung können sich Studenten bis zu ihrem 39. Lebensjahr krankenversichern lassen.

Diese Krankenversicherung bietet sehr gute Leistungen, die besser sind als die der gesetzlichen Krankenversicherung. Zuzahlungen für Arzneimittel werden nicht gefordert. Werden vom Versicherten in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen kommt es zur Rückerstattung von Beiträgen.

Von der Studentischen Krankenversicherung ist der Übergang zur privaten Krankenversicherung problemlos möglich.

Arbeitgeber

  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, wie für alle Arbeitnehmer, den Studenten anzumelden, die Jahresmeldung zu erstellen, ihn abzumelden, wenn der Vertrag ausläuft bzw. ihn als geringfügig Beschäftigen / Minijobber anzumelden, wenn sein monatlichen Einkommen 520 Euro nicht überschreitet.
  • Für Arbeitgeber ist es verpflichtend als Anlage zu den Lohn- und Gehaltsunterlagen eine Immatrikulationsbescheinigung, den Nachweis über die vorlesungsfreie Zeit sowie den Arbeitsvertrag beizufügen.
  • Auch Werkstudenten haben wie alle anderen Arbeitnehmer das Recht auf den gesetzlichen Mindestlohn. Dieser liegt derzeit bei 12 Euro pro Stunde. Der Anspruch auf Mindestlohn entfällt, wenn der Student einer selbständigen Tätigkeit nachgeht.

BAföG


Besteht keine Krankenversicherung über die Familienversicherung der Eltern und bezahlt der Student so seine eigenen Beiträge zur Krankenversicherung können über BAföG die Kosten für die Krankenversicherung bezuschusst werden. Voraussetzung ist weiter, dass der Student eine BAföG-Förderung erhält, die unter dem Höchstsatz liegt.

Aber auch hier gibt es Regeln, die befolgen sind! Wer als Werkstudent arbeitet hat immer noch einen Anspruch auf BAföG. Allerdings gibt es hier einen Freibetrag von 520 Euro monatlich. Wird dieser überschritten werden vom BAföG bei der Höhe der Leistungen Abzüge gemacht.

Wer sich als Empfänger von BAföG selbständig macht und diese Tätigkeit während seines Studiums ausübt darf jährlich nicht mehr als 4.900 Euro Gewinn erzielen.

Das Einkommen wird entsprechend dem Bewilligungszeitraum berechnet. Mehr verdienen und höhere Freibeträge bekommen Werkstudenten, die bereits Familienväter sind und Kinder haben. Das Kindergeld bleibt auch bei Einkünften des Werkstudenten erhalten.

Lohnsteuer


Vor dem Gesetz und insbesondere vor dem Finanzamt sind Werkstudenten normale Arbeitnehmer, deren Einkommen, wenn es über dem Steuerfreibetrag liegt, Einkommenssteuer bezahlen müssen. Der Grundfreibetrag für die Lohnsteuer beträgt nach dem Stand vom Januar 2023 pro Jahr 10.908 Euro. Dieser Betrag entspricht einem Entgelt von 909 Euro pro Monat. Überschreitet das Einkommen des Werkstudenten den Freibetrag muss der Arbeitgeber Lohnsteuer abführen.

Gehört der Werkstudent einer Kirche (evangelisch oder katholisch) an, wird auch die Kirchensteuer fällig und ist mit der Lohnsteuer abzuführen. Der Steuersatz für die Kirchensteuer beträgt zwischen 8 % und 9 %. Als Basis ist dafür die Höhe der abzuführenden Lohnsteuer zu nehmen.

Einkommens-Steuererklärung

  • Um einen Teil der einbehaltenen Steuern zurückzubekommen ist eine Steuererklärung notwendig. In dieser Steuererklärung werden die Beträge eingetragen, welche auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung stehen. Die Lohnsteuerbescheinigung erhält der Werkstudent von seinem Arbeitgeber. Die Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie die Kirchensteuer werden von einer Steuersoftware, sofern der Student damit arbeitet, automatisch in das richtige Formular gesetzt, wenn die Daten von der Lohnsteuerbescheinigung eingegeben wurden.
  • Zusätzlich können Werkstudenten die Fahrtkosten, Studiengebühren, Lehrmaterialien bei der Steuererklärung absetzen. Dafür steht das Formular „Werbungskosten“, das solche Ausgaben beinhaltet. Dabei kommen nicht nur die Fahrten vom Wohnort zur Hochschule in Betracht sondern auch die Fahrten zum Arbeitgeber, sofern diese nicht mit der üblichen Monatskarte abgedeckt sind.
  • Hat der Werkstudent bereits eine erste Ausbildung abgeschlossen hat er die Möglichkeit seine Ausbildungskosten steuerlich in der Anlage N Werbungskosten abzusetzen. Dies gilt auch für Studenten, die den Bachelor-Abschluss haben und das Masterstudium absolvieren.
  • Studiert der Werkstudent gleich nach seinem Abitur ist dies eine Erstausbildung. Die Kosten für die Erstausbildung kann der Werkstudent als Sonderausgaben in seiner Steuererklärung einbringen. Hier gilt jedoch der Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Jahr.
  • Die Beiträge zur Krankenversicherung werden wie auch die Beiträge zur Renten- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben bzw. Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung eingetragen. In dieses Formular gehören auch die Kosten, welche durch Krankheit verursacht wurden.
  • Wohnt der Student nicht mehr bei seinen Eltern, sondern hat eine eigene Wohnung, ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft oder wohnt im Studentenwohnheim kann er haushaltsnahe Dienstleistungen und Leistungen von Handwerkern steuerlich in Abzug bringen.
  • Hat der Werkstudent 2022 keine Energieprämie über seinen Arbeitgeber erhalten kann er diese bei der Steuererklärung geltend machen.

Einkommenssteuer für Selbständige


Arbeitet der Student als Werkstudent auf selbständiger Basis muss er in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben. Hier ist der Werkstudent aufgefordert bei der Stadtverwaltung / dem Gewerbeamt einen Gewerbeschein und beim Finanzamt eine Steuernummer zu beantragen.

Als Anlage zu seiner Steuererklärung muss er in jedem Fall eine Einnahmen-Überschussrechnung – kurz EÜR –mit seiner Steuerklärung beim Finanzamt einreichen.

Umsatzsteuer

Liegt sein Einkommen pro Jahr unter 22.000 Euro kann er sein Gewerbe als Kleinunternehmer anmelden und muss keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen. Um erst keine Probleme aufkommen zu lassen kann er die Kleinunternehmer-Regelung weg lassen und Umsatzsteuer ausweisen. Damit ist er an keine Höchstgrenze des Einkommens gebunden.

Er muss dann aber eine Umsatzsteuererklärung abgeben, je nach Einkommen entweder pro Quartal oder aber einmal im Jahr in Verbindung mit der Einkommenssteuer-Erklärung.

Natürlich kann der Student, sofern er nicht mehr über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung seiner Eltern versichert ist, seine Beiträge für die Krankenversicherung steuerlich als Sonderausgaben absetzen. Das gilt selbstverständlich auch für die Beiträge zur Pflege- und Rentenversicherung.

Achtung

In der Regel wird die Lohnsteuer vom Arbeitgeber aufgrund der für den Werkstudenten geltenden steuerlichen Merkmalen abgerechnet. Der Arbeitgeber hat bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen allerdings die Möglichkeit anstatt nach den individuellen Steuermerkmalen die Lohnsteuer pauschal mit 25 % abzurechnen. Für den Werkstudenten ergibt sich daraus ein Nachteil, denn er bekommt diese Pauschalsteuer nicht über die Steuererklärung zurück.

Tipp


Werkstudenten sollten sich beim Finanzamt eine Steuerbescheinigung bzw. eine Lohnsteuerkarte besorgen und diese dem Arbeitgeber aushändigen. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet nach den steuerlichen Merkmalen, die auf der Lohnsteuerkarte bzw. Steuerbescheinigung die Lohnsteuer abzurechnen und an das Finanzamt abzuführen.

Ausländische Studenten

  1. In Deutschland ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung. Dies gilt auch für Studenten aus dem Ausland, die in Deutschland an einer Universität studieren. Im Grunde reicht eine Travel-Reiseversicherung aus, um den Anforderungen der Versicherungspflicht für Krankenversicherungen nachzukommen. In der Regel ist die Laufzeit der Reisekrankenversicherung flexibel zu gestalten. Dieser Faktor kommt Austauschschülern, Studenten und Personen, die sich längere Zeit im Ausland aufhalten zugute.
  2. Ausländische Studenten sind nach dem Gesetz verpflichtet eine Krankenversicherung abzuschließen. Sie haben dazu die Möglichkeit sich für die gesetzliche Krankenversicherung oder der privaten Krankenversicherung zu entscheiden. Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung haben Studenten, die das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben, den Abschluss zum Bachelor oder Master vor sich haben.
  3. Wer älter als 30 Jahre ist muss einen Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung abschließen. Das gilt auch für Doktoranden, Stipendiaten, die keinen Arbeitsvertrag haben und Gastwissenschaftler ebenso wie für Menschen, die einen Vorbereitungskurs oder Sprachkurs besuchen.
  4. Die monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung belaufen sich auf etwas mehr als 100 Euro. Wie auch deutsche Staatsbürger deckt die gesetzliche Krankenversicherung auch ausländische Studenten bis zum 30. Lebensjahr ab.

Eine gute Alternative ist die private studentische Incoming-Krankenversicherung in Deutschland. Damit ist der Student privat krankenversichert. Abschließen können ausländische Studenten ihre private Krankenversicherung ganz einfach über das Internet. Bei der studentischen Incoming Krankenversicherung sind nicht nur ausländische Studenten, die das 30. Lebensjahr überschritten haben versichert, sondern auch Praktikanten, Auszubildende, Sprachschüler, Doktoranden und Gastwissenschaftler sowie die begleitenden Familienangehörige.

Dabei erhalten sie Leistungen wie die Übernahme der Kosten für stationäre Behandlungen, Arztbesuche, Medikamente, die vom Arzt verschrieben werden sowie die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen bei Fachärzten und Zahnarzt. Daneben werden Hilfsmittel wie Rollstühle, Hörgeräte von der Krankenversicherung bezahlt. Während die Reisekrankenversicherung den ausländischen Studenten für die Zeit vor Beginn des Semesters abdeckt, umfasst die studentische Krankenversicherung eine langfristige Abdeckung. Wenn sich ausländische Studenten privat krankenversichert kommen Beiträge um die 35 Euro monatlich auf sie zu. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung beginnen die Beiträge bei etwa 100 Euro.

Von den Beiträgen zur Krankenversicherung sind ausländische Studenten befreit wenn sie aus einem EU-Staat kommen. Die Befreiung gilt auch für Studenten aus Norwegen, Island, der Schweiz, Liechtenstein, Israel, Nord Mazedonien, Serbien, Montenegro, Tunesien, Bosnien, Herzegowina, Marokko und der Türkei. Diese Studenten können ganz einfach ihre Krankenversicherung der Heimat nutzen. Sie brauchen lediglich eine Bescheinigung über die Befreiung, die sie von ihrer örtlichen Krankenkasse erhalten und an der deutschen Schule einreichen.

Kurze Zusammenfassung


Bis zum 25. Lebensjahr ist der Student über die Familienversicherung der Eltern beitragsfrei krankenversichert. Nutzt er die Familienversicherung darf sein eigenes Einkommen monatlich nicht mehr als 520 Euro betragen. Mit der Vollendung des 25. Lebensjahrs ist der Student nicht mehr über seine Eltern in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Er muss sich um eine eigene Krankenversicherung kümmern. Weiter hat mit Vollendung des 30. Lebensjahrs nochmals die Möglichkeit sich nach einer Krankenversicherung umzusehen bzw. von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung / von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Dabei ist zu beachten, dass der Student das 14. Fachsemester nicht überschreiten darf, um den Wechsel vorzunehmen.

Studenten die das 14. Fachsemester überschritten haben und älter als 30 Jahre alt sind können sich entweder bei der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern lassen oder einen Vertrag mit einem Anbieter der privaten Krankenversicherung abschließen. Die Kosten für eine private Krankenversicherung belaufen sich auf etwa 80 Euro monatlich, wobei die Beiträge für die Pflegeversicherung und Zusatzbeiträge noch hinzukommen. Wer sich freiwillig bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichern lässt muss Beiträgen ab 142 Euro zuzüglich Zusatzbeitrag und Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung rechnen. Wer sich von vornherein privat krankenversichern will kann dies bereits bei Studienbeginn machen. Dafür kann sich der Student von der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Für den Abschluss eines Vertrags mit einer privaten Krankenversicherung hat er drei Monate Zeit.

Für die private Krankenversicherung sprechen die Beiträge, die, wenn der Vertrag in jungen Jahren abgeschlossen wird, sehr viel günstiger sind als die Beiträge, welche die gesetzliche Krankenversicherung fordert. Zu beachten ist allerdings, dass man bei der privaten Krankenversicherung einen Selbstbehalt hat. Je nach Höhe des Selbstbehalts gestaltet sich die Höhe der monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keinen Selbstbehalt. Daneben gelten für Werkstudenten, die sich privat krankenversichern, die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Sie müssen sich lediglich an die gesetzlichen Bestimmungen halten.

Liegt das Einkommen des Werkstudenten über 520 Euro monatlich wird er, wenn der steuerliche Grundfreibetrag von aktuell 10.908 Euro überschritten wird das Einkommen steuerpflichtig. Wer Lohnsteuer bezahlt sollte in jedem Fall eine Steuererklärung machen, um Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Welche Kosten abzugsfähig sind haben wir im Absatz Einkommen-Steuererklärung ausführlich beschrieben. Dies gilt auch für die Werkstudenten, die auf Honorarbasis arbeiten. Sie müssen in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben und die Einnahmen-Überschussrechnung als Anlage beifügen. Ist ein separates Arbeitszimmer notwendig sind auch diese Kosten bei der Steuererklärung absetzbar.

In Deutschland ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung. Auch ausländische Studenten müssen sich in Deutschland bei einer Krankenversicherung versichern lassen. Dafür stehen einige Angebote wie eine Reisekostenversicherung, die studentische Krankenversicherungen sowie die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung zur Auswahl.

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt die Bedürfnisse der meisten in Deutschland lebenden Menschen ab. Anders als normale Arbeitnehmer, die einen Wechsel zur privaten Krankenversicherung erst über ein Gehalt, das über der Versicherungspflichtgrenze liegt, in die private Krankenversicherung wechseln können haben Studenten von vornherein die freie Wahl. Die Prämien der gesetzlichen Krankenversicherung beginnen bei etwa 100 Euro monatlich, die der privaten Krankenversicherungen liegen preismäßig darunter. Das liegt an der Kalkulation, die bei beiden Versicherungen völlig unterschiedlich gestaltet wird. Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung ausschließlich das monatliche Bruttoeinkommen als Basis dient ist dies bei der privaten Krankenversicherung anders. Hier fließen Tarif, Alter, Gesundheitszustand und Vorerkrankungen in die Kalkulation der Prämie ein. Studenten sind jung und in der Regel gesund. Auch haben sie üblicherweise noch keine Vorerkrankungen. Damit können die monatlichen Prämien für die private Krankenversicherung auf niedrigem Niveau kalkuliert werden.

Für alle Studenten, die privat krankenversichern, bietet sich mit Vollendung des 30. Lebensjahres die Möglichkeit einen Wechsel der Krankenversicherung vorzunehmen. Dies bedeutet, sie können problemlos von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung bzw. von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Wichtig zu wissen ist, dass es bei der privaten Krankenversicherung keine kostenlose Familienversicherung gibt, bei der die Familie beitragsfrei versichert ist. Für jedes Familienmitglied, auch für Kinder, müssen bei der privaten Krankenversicherung separate Verträge abgeschlossen werden. Das kann, wenn das Studium beendet und eine Familie gegründet wird, doch teuer werden. Allerdings sind die Vorteile der privaten Krankenversicherung hervorzuheben. Bessere und umfangreichere Leistungen als die, welche die gesetzliche Krankenversicherung bietet, sind in den Tarifen enthalten. Ausnahme ist allerdings der Basis-Tarif, der sich in Bezug auf Leistungen an der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Wie man sieht, haben Studenten bereits vom ersten Tag des Studiums die Möglichkeit ihre Krankenversicherung zu wählen. Wer das 25.Lebensjahr nicht vollendet hat und höchstens 520 Euro verdient kann sich über die Eltern bei der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichern.

Danach hat der Student die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Meist hängt die Entscheidung bei Studenten von der Höhe der Beiträge ab. Damit ist die private Krankenversicherung klar im Vorteil, denn die Prämien für die private Krankenversicherung sind für junge Menschen sehr, sehr günstig. Wie auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der privaten Krankenversicherung viele verschiedene Anbieter. Um die für sich richtige Absicherung für den Krankheitsfall zu finden lohnt sich der Versicherungsvergleich, den viele Anbieter im Internet anbieten. Anhand der Eingaben werden die Anbieter ermittelt, welche die Wünsche des Suchenden im Angebot haben. Das gilt sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung. Anhand der Ergebnisliste sieht der Suchende gleich welche Kosten auf ihn monatlich zukommen. Jetzt hat er die besten Chancen den für ihn richtigen Anbieter zu finden.

Krankenversicherung Werkstudent

Um als Werkstudent zu gelten darf man nicht mehr als 20 Wochenstunden pro Woche arbeiten. Es gibt Ausnahmen, allerdings sind diese vom Gesetzgeber genau definiert.

Sind die gesetzlichen Bestimmungen, die den Werkstudenten ausmachen, erfüllt, ist der Werkstudent von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, nicht aber von den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Hier besteht grundsätzlich Versicherungspflicht. Derzeit liegt der Beitragssatz zur Rentenversicherung bei 18,6 %, Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen die Beiträge je zur Hälfte.

Krankenversicherungspflicht in Deutschland


In Deutschland ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung. So muss sich auch der Werkstudent krankenversichern. In der Regel sind Werkstudenten noch junge Menschen, die meist in der Familienversicherung eines Elternteils kostenlos mitversichert sind, sofern der Elternteil bei der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert ist.

Hält der Werkstudent die gesetzlichen und die von der Krankenversicherung vorgegebenen Regelungen ein, ist er in Familienversicherung beitragsfrei versichert. Anders sieht es aus, wenn die Eltern privat krankenversichert sind. In diesem Fall muss sich auch der Werkstudent selbst krankenversichern. Dies kann er bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung machen. Werkstudenten, die älter als 25 Jahre sind müssen sich ebenfalls selbst krankenversichern. Auch wenn er einen Vertrag als Werkstudent vorweisen kann wird der Verbleib in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich sein.

Die Wahl der Krankenversicherung, privat oder gesetzlich, hängt von der Entscheidung des Werkstudenten ab. Seine getroffene Entscheidung hat während des gesamten Studiums Gültigkeit. Das ändert sich auch nicht, wenn er neben seinem Studium als Werkstudent tätig ist. Hat er das 20. Lebensjahr erreicht steht ihm ein Wechsel der Krankenversicherung zu. Jetzt kann er sich endgültig zwischen der privaten und der gesetzlichen entscheiden.

Gesetzliche Krankenversicherung

Der Werkstudent kann sich über eine studentisch gesetzliche Krankenversicherung krankenversichern sowie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Mehrzahl der Arbeitnehmer ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

Für Werkstudenten hängt in der Regel die Höhe der monatlichen Beiträge von der Wahl der Krankenversicherung ab. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gilt die Höhe des Gehalts als Basis für die Berechnung des Beitrags. Üblicherweise beginnt der monatliche Beitrag bei etwa 100 Euro für Studenten. Zum Beitrag kommen noch die Zuschläge, welche die gesetzlichen Krankenversicherungen zusätzlich erheben können, hinzu. Die Beiträge zur Krankenversicherung übernehmen Arbeitgeber und Werkstudent je zur Hälfte.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Leistungskatalog wenig umfangreich. Die privaten Krankenversicherer bieten hier viel mehr. Die gesetzliche Krankenversicherung ist allerdings für Studenten, die bereits Ehepartner und Kinder haben, sinnvoll. Die die Mitglieder seiner Familie sind bei der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei in der Familienversicherung über das Mitglied krankenversichert.

Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung


Bis zur Vollendung des 25.Lebensjahrs kann der Student über seine Eltern in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert sein. Während er „familienversichert“ ist darf er nicht mehr als 520 Euro pro Monat verdienen. Dies entspricht einem Minijob.

Private Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung werden die monatlichen Beiträge ganz anders kalkuliert. Entscheidend für die Höhe der monatlichen Beiträge sind Eintrittsalter und Gesundheitszustand sowie der gewählte Tarif. Werkstudenten sind junge Menschen, die in der Regel keine gesundheitlichen Probleme bzw. Vorerkrankungen haben. Damit kann die private Krankenversicherung die Beiträge auf niedrigem Niveau halten, weil die Risiken als sehr gering angesehen werden. Damit liegen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung unter denen, welche die gesetzliche Krankenversicherung kalkuliert. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung liegen allerdings auf sehr hohem Niveau.

Wie auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt die private Krankenversicherung die vollständige Übernahme der Behandlungskosten sowie die Kosten die für Verbandsmittel und Medikamente.

Die Tarife können nach Wunsch mit Bausteinen individuell gestaltet werden und so zu einer Krankenversicherung konstruiert werden, die den individuellen Bedürfnissen des Versicherten gerecht wird. Zum gewählten Tarif können Bausteine hinzu gebucht werden, welche die Leistungen erhöhen.

Die monatlichen Prämien bei der privaten Krankenversicherung liegen bei ca. 80-90 Euro; gerechnet bei einem Eintrittsalter von 20. Die Höhe der Prämien hängt neben Alter, Gesundheitszustand und zugebuchten Bausteinen auch von der Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung ab. Je höher diese ist, desto geringer der monatliche Beitrag.

Als Werkstudent selbst krankenversichert

Sind Werkstudenten nicht über die Eltern in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, sondern versichern sich selbst bei einer Krankenversicherung können sie monatlich bis maximal 2.000 Euro monatlich verdienen. Diese Höchstgrenze ist seit Januar 2023 gültig. Wer mehr als 520 Euro monatlich verdient kann nicht mehr die kostenlose Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung nutzen. Die Beiträge zur Krankenversicherung teilen sich Arbeitgeber je zur Hälfte.

Die Qual der Wahl

Studenten, auch Werkstudenten können bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Der Vorteil ist, dass für Familienangehörige die Familienversicherung kostenfrei ist. Mit Vollendung des 25. Lebensjahrs endet die Mitgliedschaft in der Familienversicherung. Der Student muss sich nun selbst krankenversichern. Jetzt muss er sich für eine der beiden Krankenversicherungen, der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung entscheiden.

Diese Wahl hat er nochmals, wenn er das 14. Fachsemester oder das 30. Lebensjahr erreicht hat.

Studienanfänger können sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Damit haben sie die Möglichkeit bereits zu Studienbeginn die für sie passende Krankenversicherung zu finden. Die Frist ist mit drei Monaten gesetzlich vorgeschrieben.

Werkstudent Krankversicherung Arbeitgeberanteil

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, wie auch für alle Arbeitnehmer, den Studenten anzumelden, die Jahresmeldung zu erstellen, ihn abzumelden, wenn der Vertrag ausläuft. Ist der Werkstudent nur geringfügig beschäftigt, also ein sogenannter Minijobbe, dann wird er bei der Knappschaft angemeldet.

Dem Arbeitsvertrag muss der Arbeitgeber die Lohn- und Gehaltsunterlagen, eine Immatrikulationsbescheinigung sowie den Nachweis über die vorlesungsfreie Zeit als Anlagen beizufügen. Die Immatrikulationsbescheinigung ist vom Arbeitgeber für jedes Semester nachzuweisen.

Wie alle anderen Arbeitnehmer auch gilt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12 Euro pro Stunde auch für Werkstudenten. Geht der Werkstudent einer freiberuflichen bzw. selbständigen Tätigkeit nach gilt für ihn der Mindestlohn nicht. In diesem Fall vereinbart er mit dem Geschäftspartner ein Honorar.

Sofern der Werkstudent nicht über seine Eltern in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherungen versichert ist muss er sich selbst krankenversichern. Der Arbeitgeber führt vom monatlichen Gehalt die Beiträge zur Sozialversicherung ab mit der Ausnahme, dass für die Arbeitslosenversicherung und der Rentenversicherung keine Beiträge abgeführt werden müssen. Hier ist der Werkstudent als Werkstudent nicht versicherungspflichtig.

Werkstudenten werden wie andere Arbeitnehmer auch lohnsteuerpflichtig, wenn das monatliche Einkommen über dem Steuerfreibetrag liegt. Arbeitgeber ziehen also vom Bruttolohn Kranken- und Pflegeversicherung sowie Lohn- und Kirchensteuer ab. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung teilen sich Werkstudent und Arbeitgeber zu je 50 %.

AOK Krankenversicherung für Werkstudenten

Werkstudenten haben das Privileg in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei zu sein. Allerdings besteht in Deutschland die Pflicht in einer Krankenversicherung versichert zu sein. Werkstudenten sind entweder über die Eltern in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer studentischen Krankenversicherung versichert. Arbeitgeber melden Werkstudenten bei der Krankenkasse als Personengruppe 106 an.

Werkstudenten, die über die Eltern in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, dürfen nicht mehr als 520 Euro monatlich verdienen. Dies entspricht einem Minijob. In der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherungen, zu denen auch die AOK gehört, können Werkstudenten bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahrs versichert bleiben. Dann müssen sie sich selbst versichern.

Das monatliche Entgelt spielt bei der Krankenversicherung keine bedeutende Rolle. Wichtig ist, dass Werkstudenten nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Die Versicherungsfreiheit geht verloren, wenn das monatliche Gehalt die Höhe von 520 Euro monatlich überschreitet sind Werkstudenten bei der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Eine Befreiung der Versicherungspflicht zur Rentenversicherung ist, anders als bei Minijobbern, nicht möglich. Daneben können sie auch nicht mehr über die Eltern in der Familienversicherung krankenversichert werden.

Der Vorteil der AOK ist, dass ihre Standorte optimal gelegen sind. Allerdings sind die Angebote der AOK nicht bundesweit identisch, sondern unterscheiden sich im regionalen Bereich.

Die Entscheidung, bei welcher Krankenversicherung der Student einen Vertrag abschließt, fällt bereits zu Beginn des Studiums. Er kann sich von der Krankenversicherungspflicht für den Zeitraum von drei Monaten befreien lassen, um eine geeignete Krankenversicherung zu finden. Die Entscheidung, die zu diesem Zeitpunkt fällt, ist bindend für das ganze Studium. Er kann seine Entscheidung ändern wenn er das 30. Lebensjahr erreicht.

Die AOK bietet für Studierende einen besonderen Service an. Die Krankenversicherung hat in direkter Nähe zu den Universitäten Geschäftsstellen, die Studenten mit Rat und Tat zur Seite stehen, Dies ist hauptsächlich bei den Formalitäten wichtig, die für den optimalen Schutz der Krankenversicherung bedacht werden müssen.

Werkstudent über 30 Jahre Krankenversicherung

Wer das 30. Lebensjahr erreicht hat und noch studiert kann seine Entscheidung, die er zu Beginn des Studiums getroffen hat, neu überdenken und die Krankenversicherung wechseln. Für eine Krankenversicherung innerhalb der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherungen wie auch für die studentischen Krankenversicherungen ist er zu alt.

Er hat als Student die Möglichkeit sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern zu lassen. Der monatliche Beitrag liegt bei etwa 183 Euro. Eine Alternative ist die freiwillige private Krankenversicherung, sofern er sich von der Versicherungspflicht bei Beginn des Studiums befreien ließ und freiwillig privat krankenversichert ist. Damit ist der krankenversichert bis zu seinem 34. Lebensjahr.

Die gesetzliche Pflichtversicherung ist beendet, sobald der Student 30 Jahre alt wird. Auch die gesetzlichen Krankenversicherungen haben Ausnahmen und können den Studententarif bis zum 37. Lebensjahr gewähren. In der Regel ist jedoch eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen. Auch wenn der Studententarif gewährt wird ist mit dem 37. Lebensjahr die letzte Alternative vertan.

Krankenversicherung für Werkstudenten bei der AOK

Studenten müssen bereits bei der Immatrikulation nachweisen bei welcher Krankenversicherung sie versichert sind. Auch ist ein Nachweis über die Befreiung der Versicherungspflicht vorzulegen.

Bis zum 25. Lebensjahr können Kinder, deren Eltern bzw. ein Elternteil in einer gesetzlichen Krankenversicherung wie der AOK über die Familienversicherung versichert werden. Nach ihrem 25. Lebensjahr bietet die AOK für Studenten eine günstige Krankenversicherung an. Wer sich bei der studentischen Krankenversicherung versichert ist bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs dort krankenversichert.

Sind die Eltern des Werkstudenten privat krankenversichert kann sich der Student auch weiterhin privat versichern. Dazu muss er sich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der studentischen Versicherung von der Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Entscheidung gilt für die gesamte Studienzeit.

Bei der Entscheidung, welche Krankenversicherung für den Studenten optimal ist, ist die AOK behilflich. Die Geschäftsstellen der AOK sind an vielen Orten, meist in der Nähe der Universitäten vorhanden. Die Mitarbeiter unterstützen Studenten bei den Formalitäten für den Vertrag zur Krankenversicherung und finden den optimalen Versicherungsschutz.

Versicherungspflicht für Werkstudenten

Sofern die gesetzlichen Bestimmungen, die für Werkstudenten gelten, erfüllt sind, ist der Student versicherungsfrei. Allerdings besteht in Deutschland für die Krankenversicherung Versicherungspflicht. Dies bedeutet, wenn der Student über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern versichert ist, muss er keine Beiträge bezahlen. Versicherungspflichtig ist er in jedem Fall in Bezug auf die Rentenversicherung. Aktuell liegt der Beitragssatz zur Rentenversicherung bei 18,6 %, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu je 50 % übernehmen.

Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs kann sich der Werkstudent über seine Eltern in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei versichern lassen. Eltern, die eine private Krankenversicherung haben, können den Studenten nicht beitragsfrei versichern lassen. Hier muss der Werkstudent eine eigene Krankenversicherung abschließen. Dies ist auch der Fall, wenn der Werkstudent das 25. Lebensjahr überschritten hat.

Bereits zu Beginn seines Studiums hat der Student die Wahl der Krankenversicherung. Diese Wahl bekommt er wieder, wenn er das 30. Lebensjahr erreicht oder das 14. Fachsemester abgeschlossen hat. Es ist die Entscheidung des Werkstudenten bei welcher Krankenversicherung er seinen Vertrag abschließt.

Als Werkstudent darf er nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Wer bei den Eltern in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist darf nicht mehr als 520 Euro monatlich verdienen.

Werkstudenten über 30 Jahre

Für Werkstudenten, die das 30. Lebensjahr bzw. das 14. Fachsemester überschritten haben endet zu diesem Zeitpunkt die gesetzliche Pflichtversicherung. Sie müssen sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung oder der privaten Krankenversicherung freiwillig krankenversichern. Allerdings sind die Beiträge bei den gesetzlichen Krankenversicherungen für Studenten nicht gerade günstig und können bis zu 180 Euro monatlich ausmachen. Etwas billiger sind die Examentarife, die rund 120 Euro monatlich ausmachen.

Die private Krankenversicherung ist mit einem Beitrag um die 100 Euro günstiger als die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen.

30 Jahre ist auch das Alter, in dem Studenten ihre Entscheidung, die sie zu Beginn des Studiums getroffen haben, neu überdenken können. Sie haben die Chance von der gesetzlichen in die private bzw. von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.

Ist der Student mit 37 Jahren immer noch an der Universität und studiert hat er keine Alternative mehr. In diesem Alter ist auch der Zeitrahmen für 14 Fachsemester überschritten.

Gesetzliche Krankenversicherung – Familienversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet ihren Versicherten die kostenlose Krankenversicherung über die Familienversicherung für die Angehörigen an. Auch Werkstudenten können sich über ihre Eltern in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei versichern lassen. Allerdings nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs.

Allerdings darf der Werkstudent, solange er in der Familienversicherung über die Eltern krankenversichert ist, nicht mehr als 520 Euro monatlich verdienen. Dieser Monatsverdienst entspricht einem Minijob.

Weiter gilt für ihn, wie auch für andere Werkstudenten, die Regel, dass sein Studium vor dem Arbeitsplatz Vorrang hat. Dies bedeutet, er darf nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten.

Wenn er mehr verdienen will muss er sich selbst bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung krankenversichern lassen.

Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung steht für ihn nicht mehr zur Verfügung wenn er das 25. Lebensjahr vollendet hat. Dann muss er sich selbst krankenversichern und kann zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen.

Einkommensgrenze für Werkstudenten

Im Grunde spielt das Gehalt eines Werkstudenten bei der Krankenversicherung keine Rolle, solange er nicht mehr als 2.000 Euro pro Monat verdient und sein Studium an erster Stelle steht. Dies bedeutet, auch Werkstudenten müssen ein ordentliches Studium absolvieren. Die Einkommensgrenze von maximal 2.000 Euro monatlich gilt seit Januar 2023.

Ist der Werkstudent über seine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung über die Familienversicherung versichert sieht das etwas anders aus. Die Mitgliedschaft in der Familienversicherung ist für den Studenten beitragsfrei. Er darf jedoch das 25. Lebensjahr nicht überschritten haben und nicht mehr als monatlich 520 Euro verdienen.

Verdient der Werkstudent mehr als 520 Euro monatlich muss er sich selbst krankenversichern. Die Beiträge teilen sich Arbeitgeber und Werkstudent zu je 50 %.

Wichtig ist, dass der Werkstudent, solange er die maximale Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich nicht überschreitet, versicherungsfrei ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass er auch von der Pflicht zur Rentenversicherung befreit ist.