Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen wird immer dünner. Dies macht sich bei der Kostenübernahme für zahnärztliche Behandlungen immer stärker bemerkbar. Besonders betroffen sind die gesetzlich Versicherten, die Zahnersatz brauchen. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Berechnet wird der Zuschuss anhand einer festgelegten Basisbehandlung, allerdings werden nicht die kompletten Kosten für diese Leistungen bezahlt, sondern nur 50 Prozent. Zahnersatz ist teuer, wenn man nicht gerade ein herausnehmbares Gebiss tragen will, das nach dem Wohlwollen der gesetzlichen Krankenkassen unter keinen Umständen teuer sein darf. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen nur die billigste Variante von Zahnersatz, auch wenn jeder weiß, dass Qualität länger hält. Wer hochwertigen Zahnersatz haben will, der muss viele hundert Euro zuzahlen. Nicht jeder hat dazu die finanziellen Möglichkeiten!

Keine Angst vor hohen Kosten für Zahnersatz haben diejenigen, die eine private Zahn­zusatz­ver­siche­rung abgeschlossen haben. Diese übernimmt den Eigenanteil des Versicherten entweder teilweise oder ganz; hier kommt es auf die Versicherungsgesellschaft an und auf die Leistungen, die zu bezahlen sind. Je nach Vertrag übernimmt die private Zahnzusatzversicherung beispielsweise auch die Kosten für Implantate.

So unterschiedlich wie die Versicherungsgesellschaften sind auch die angebotenen Leistungen. Wer bereits eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat sollte dennoch immer wieder prüfen, ob Preis und Leistung noch im eigenen Sinne sind. Um festzustellen, welche Zahnzusatzversicherung günstiger ist und mehr Leistungen anbietet sollte man den Preis-Leistungs-Vergleich durchführen und die verschiedenen Angebote mit der vorhandenen Police vergleichen.

Die Wartezeiten sind die wichtigsten Kriterien, denen Beachtung geschenkt werden soll. Bieten einige Gesellschaften Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeiten an, sind bei den meisten Versicherern Wartezeiten bis zu acht Monaten die Regel. Erst wenn die Wartezeit vorbei ist sind diese Versicherer auch bereit die Kosten der Zahnarztrechnungen zu übernehmen.

Nicht nur die Wartezeiten spielen eine Rolle beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, sondern das Gesamtpaket.

Thema: Wartezeiten

Wartezeiten sind für die meisten Versicherer die Regel.

So werden die Kosten für Zahnbehandlungen und Prophylaxe erst nach Ende der allgemeinen Wartezeit von drei Monaten erstattet. Einige Versicherer fordern besondere Wartezeiten, die bis zu acht Monate Wartezeit andauern können, insbesondere bei Zahnersatz und Kieferorthopädie.

Die Zahnzusatzversicherungen sichern sich im Allgemeinen mit einer Wartezeit ab, die vertraglich vereinbart wird. Erst nach Ablauf der Wartezeit kann der Versicherte Leistungen fordern. Zahnärztliche Leistungen werden vom Versicherer während der Wartezeit nicht erstattet.

Für Versicherte stellt sich die Frage, ob es gerecht ist, wenn bereits Beiträge geleistet wurden, aber von der Versicherung keine Leistung erfolgt. Die Antwort ist: Es kommt auf den Vertrag an, insbesondere darauf, ob Wartezeiten vertraglich vereinbart wurden. Diese steht in den Versicherungsbedingungen, die als Anlage zur Police beigefügt werden.

Wer eine Zahnzusatzversicherung braucht, wenn die Diagnose vom Zahnarzt bereits feststeht, sollte sich an eine Versicherungsgesellschaft wenden, die sofort leistet. Damit kann man die Wartezeiten umgehen. Nicht nur die Wartezeiten sind ein Thema, sondern auch die Leistungen, die bei den Versicherern unterschiedlich sind.

Diese Leistungs­merkmale sind:

  • Wie hoch ist die Erstattung der Kosten in Prozent?
  • Sind Implantate, Inlays mitversichert und wie hoch ist die Beteiligung der Versicherung?
  • Werden die Leistungen auf eine bestimmte Anzahl beschränkt?
  • Gibt es eine Höchstgrenze für die Erstattung?
  • Sind kieferorthopädische Behandlungen im Leistungsumfang enthalten
  • Werden Altersrückstellungen gebildet?
  • Wird aufgrund der Zahnstaffeln das Leistungsspektrum eingeschränkt?
  • Deckt die Versicherung auch die Kosten für Zahnbehandlungen, insbesondere für Prophylaxe-Maßnahmen ab?
  • Leistet die Versicherung auch bei Keramik-Verblendungen?

Welche Leistungen vom Einzelnen beansprucht werden muss jeder selbst entscheiden. Die Leistungen sollen die Versicherten individuell auf ihre Bedürfnisse abstimmen.

Die Vorteile der Zahnzusatzversicherung liegen auf der Hand. Die Versicherung ist nicht an das Niveau der GKV gebunden, es können weitere Vorsorgeleistungen mitversichert werden. Die Nachteile sind, bei einer Kündigung gehen die Altersrückstellung verloren und Schadensfälle werden erst nach Abschluss der Versicherung erstattet.