Einige Richtlinien in der gesetzlichen Versicherung beinhalten, dass Festzuschüsse für Zahnarztleistungen gezahlt werden. Sie erhalten für einen implantatgetragenen Zahnersatz den Festzuschuss in Höhe von ca. 60 %. Die Kosten für das Implantat werden nicht übernommen. Für den Zahnersatz sind Festzuschüsse zu berücksichtigen, allerdings ist es hier notwendig, das Bonusheft vorzuzeigen. Wer fünf Jahre die vorgeschriebene Vorsorge beim Zahnarzt befolgte, erhält 70 %, bei zehn Jahren sind es sogar 75 % der Kosten.

Es gibt allerdings spezielle Zahnersatzversicherungen, die Implantate berücksichtigen, anders ausgedrückt mit diesem Tarif verdoppelt sich der Zuschuss, den Sie bei lückenloser Durchführung der Regelversorgung erhalten. Die Zahlen erläutern Ihnen anschaulicher, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie die Zusatzversicherung abgeschlossen haben.

  • Die komplette Gesamtrechnung für Kronen, Brücken oder Prothesen wird von der Versicherung übernommen.
  • Pro Implantat werden Ihnen 500 Euro erstattet.

Der Zahnersatz ist komplex, sodass jede Variante unterschiedlich bewertet wird. Mit der Zusatzversicherung wird jedoch hundertprozentig übernommen:

  • Krone:

Hier handelt es sich um einen festen Zahnersatz oder um die künstliche Überkronung eines Zahns mit den Materialien Keramik, Metall oder Kunststoff.

  • Brücke:

Eine Brücke ist ebenfalls ein festsitzender Zahnersatz oder eine Überbrückung.

  • Prothese:

Der herausnehmbare Zahnersatz, der aus Kunststoff oder Metall besteht, eine Teilprothese oder eine Vollprothese, gehört zu dieser Variante.

Das Implantat besteht aus einer künstlichen Zahnwurzel, hergestellt aus Titan, Keramik oder Kunststoff. Das Implantat wird in den Kieferknochen gesetzt.

Hier wirft sich die Frage auf: Was ist der Unterschied zwischen einem Implantat und einem implantatgetragenen Zahnersatz? Implantate wurden bereits erläutert, der implantatgetragene Zahnersatz bedeutet künstliche Zahnkronen, die auf Implantaten befestigt sind. Es kann sich um einen einzelnen Zahnersatz handelt oder um einen Mehrzahnersatz. Mehrere nebeneinanderliegende Zähne werden ersetzt, beispielsweise werden an den Enden der Zahnreihe Implantate angebracht. Die Befestigung ist eine herausnehmbare oder auch festsitzende Brücke. Zahnimplantate sind grundsätzlich eine Privatleistung, die auch privat berechnet wird.

Beteiligung der PKV an den Kosten für Zahnimplantate und Zahnersatz

Die PKV beteiligt sich an den Kosten für Implantate. In welcher Höhe die Beteiligung ausfällt, ist abhängig vom Tarif. Einige Anbieter erstatten bis zu 80 %, gängig sind 75 %. Die PKV zahlt wesentlich mehr als die GKV. Außerdem verlangt die PKV keinen Nachweis über den regelmäßigen Zahnarztbesuch, der für die GKV im Bonusheft dokumentiert wird.

Zahnärzte raten stets zum Implantat, da das Abschleifen gesunder Zähne nicht empfehlenswert ist. Für eine Brücke müssen jedoch die gesunden Nachbarzähne geschliffen werden. Die Kosten der Implantat-Behandlungen sind unterschiedlich.

Spezielle Zahnzusatzversicherungen werden von vielen Verbrauchern abgeschlossen. Die Leistungen entsprechen häufig denen der PKV. Sehr gute Zusatzversicherungen übernehmen sogar 100 %.

Einige Kriterien sind zu beachten

Wenn Sie sich für eine PKV entscheiden, ist es sinnvoll ein Vergleichsportal zu aktivieren. Jede PKV hat eigene Tarifmodelle. Wie hoch sind die Kosten, die von der PKV für Materialien und Laborarbeiten übernommen werden. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, den Kostenvoranschlag des Zahnarztes einzureichen, bevor Sie beim Zahnarzt unterschreiben.

Der Zahnersatz ist in allen Tarifen der PKV Bestandteil, allerdings sind Unterschiede in der Höhe der Leistungen zu sehen:

  • Der Grundtarif garantiert die Erstattung von bis zu 50 % der Kosten für Zahnersatz, hier besteht kein großer Unterschied zur GKV.
  • Der Komfort-Tarif sorgt für bis zu 70 % Kostenerstattung.
  • Der Premium-Tarif präsentiert bis zu 80 %. Es gibt allerdings Versicherungen, die sogar 100 % übernehmen.

Die empfehlenswerte Zusatzversicherung enthält folgende Leistungen:

  • Individuelle Leistungen,
  • regelmäßige Prophylaxe,
  • Zahnersatz mit hochwertigen Materialien,
  • unterschiedliche Behandlungen wie Wurzelbehandlung, Inlays u. ä. werden erstattet.
  • Professionelle Zahnreinigung.
  • Kieferorthopädische Behandlungen.

Keine Wartezeit bedeutet, dass die Versicherung sofort bei Versicherungsbeginn anfallende Kosten übernimmt.

Zahnersatz und Implantate sind grundsätzlich teuer, sodass zumindest eine Zusatzversicherung ratsam ist, wenn Sie nicht bei einer PKV versichert sind. Sie zahlen deutlich weniger, wenn Sie eine Versicherung für Zahnersatz und Implantate abschließen.