Während es in den meisten Europaländern mit einem gesetzlich geregelten Krankenkassensystem lediglich eine zuständige Krankenkasse gibt, verfügt Deutschland über eine Vielzahl Kassen (derzeit etwa 120), die sich trotz gleichen gesetzlichen Bestimmungen in puncto Leistung und Beiträge deutlich voneinander unterscheiden. Der Grund hierfür sind die unterschiedlichen Berufsgruppen, für die jeweils eine eigene Krankenkasse gegründet wurde. Ein Krankenkassenvergleich kann bei der Suche nach einer passenden Krankenkasse helfen, da je nach Voraussetzungen kann eine Kasse deutlich bessere Konditionen, wie Prämien oder einen besseren Leistungsumfang bieten, die eine andere Kasse nicht bieten kann.

Die führenden gesetzlichen Krankenkassen im Überblick

Die deutschen gesetzlichen Kassen gliedern sich in verschiedene Versicherungssparten, welche ihre Funktion auf dem Versicherungsmarkt beschreiben. So handelt es sich zum Beispiel bei der AOK – einer der größten Allgemeinen Ortskrankenkasse – um verschiedene gesetzliche Kassen, die jeweils für ein bestimmtes Bundesgebiet zuständig sind und in ihrer Gesamtheit ein bundesweites flächendeckendes Versicherungsnetz bilden.

Betriebskrankenkassen hingegen sind ausschließlich den Beschäftigen der jeweiligen Berufsgruppe vorbehalten. Man benötigt mindestens 100 Beschäftigte, um eine Betriebskrankenkasse eröffnen zu können. Die meisten Betriebe nehmen jedoch die Möglichkeit wahr, Beschäftigte aus fremden Betrieben als Versicherte aufzunehmen.

Ersatzkassen bilden – gemessen an der Anzahl der Krankenversicherten – die größte Kasse in Deutschland dar. Den Namen verdankt die Kasse der Zeit unter Einführung der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unter Bismarck. Damals erfolgte die Zuweisung automatisch nach der jeweiligen Berufsgruppe.

Die gesetzliche Versicherungspflicht und Abgrenzung zur Privaten Krankenkasse

Jeder Bundesbürger in Deutschland ist versicherungspflichtig. Das heißt, Personen, die unter diese „Zwangsversicherung“ fallen, werden automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse versichert.

Aber: Die Versicherungspflicht entfällt, wenn der Versicherte entweder einer bestimmten Berufsgruppe, wie etwa Arzt, Architekt, Beamte oder Soldaten, angehört oder aufgrund der Höhe seines Einkommens von der Versicherungspflicht befreit ist.

Dabei bedeutet es nicht, dass die Befreiung von der Versicherungspflicht den Versicherten von dem Abschluss einer Versicherung entbindet. Vielmehr bedeutet es, dass der Versicherte berechtigt ist den gesetzlichen Versicherungsschutz durch eine Private Krankenkasse zu ersetzen.

Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenkasse fängt das Grundrisiko eines Versicherten ab. So sollen die Kosten im Krankheitsfall abgefangen werden, sodass eine Existenzgefährdung des Versicherten abgewehrt wird. Das heißt: Der Mindestumfang des gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskataloges muss sich mit dem Minimalstandard einer privaten Krankenkasse messen lassen.

Dieser umfasst unter anderem:

  • freie Wahl des Fach- oder Hausarztes im Krankheitsfall
  • Die Abrechnung von Leistungen erfolgt direkt mit der zuständigen Krankenkasse
  • Übernahme der Kosten für Zahnvorsorge sowie Zahnbehandlungen unter Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsgebots. Für ästhetisch anspruchsvollere Zahnbehandlungen, wie etwa zahnfarbene Füllungen, Wurzelfüllungen unter Anwendung eines OP-Mikroskops, kann der Versicherte eine Zusatzversicherung abschließen.
  • Vorsorgeuntersuchungen, wie zum Beispiel die Krebsvorsorge bei Frauen ab dem 20. Lebensjahr, für Männer ab dem 45. Lebensjahr.
  • Standardimpfungen für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Über den gesetzlichen Schutz hinaus bieten die Kassen auch Zusatzleistungen an, um zum einen, ihr Leistungsumfang im Rahmen der Wirtschaftlichkeit zu erweitern, zum anderen, um auf dem Versicherungsmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben. Da die gesetzlich Versicherte ihre Kasse frei wählen können, hilft hier ein Krankenkassenvergleich, um eine für seine Bedürfnisse und Ansprüche richtige Krankenkasse zu finden.

Krankenkassen vergleichen – die Höhe der Beiträge ist nicht alles

Als Beitragsbemessungsgrundlage für den gesetzlichen Versicherungsschutz dient das Bruttojahresgehalt des Versicherungsnehmers. Der Beitrag wird hiervon prozentual errechnet. Die Höhe der Beitragsanteile wird jährlich neu festgelegt. Anders als bei einer Privaten Krankenversicherung spielen hier weitere Risikofaktoren, wie etwa das Alter, der Gesundheitszustand oder das Geschlecht, für die Ermittlung des Beitragssatzes keine Rolle.

Obwohl der Grundbedarf durch den gesetzlichen Versicherungsschutz gedeckt ist, so müssen sich die Versicherten doch bei manchen medizinischen Leistungen finanziell beteiligen. Die Höhe der Selbstbeteiligung hängt von dem in Anspruch genommenen Leistungsumfang ab und ist durch die gesetzliche Regelung bei allen Kassen gleich. Die wohl bekannteste Selbstbeteiligung ist die Gebühr von 10 Euro pro Tag bei Krankenhausaufenthalten.

Wahltarife ermöglichen es den Krankenkassen, Zusatzleistungen außerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskataloges anzubieten. So übernehmen zum Beispiel manche Kassen die Kosten für Behandlungen der Alternativmedizin, wie etwa die osteopathische Therapie, die Homöopathie. Andere Kassen leisten einen Zuschuss für eine Professionelle Zahnreinigung.

Doch wer sich auf die Suche nach einer guten Krankenkasse begibt, sollte auch einen Blick auf deren wirtschaftlichen Lage werfen. Denn seit 2015 werden durch die gesetzliche Krankenkassen Zusatzbeiträge bis zu 1,7 Prozentpunkte zusätzlich zu dem allgemeinen Beitragssatz erhoben.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer, dessen monatliches Bruttoeinkommen 4.425 Euro beträgt, zahlt derzeit einen Krankenkassenbeitrag von 380,55 Euro im Monat, bei einem Zusatzbetrag von 1.3 Prozent. Würde er in eine günstigere Kasse wechseln, bezahlt er 362,85 Euro Monatsbeitrag, bei einem Zusatzbeitrag von 0,9 Prozentpunkten. Dies bedeutet eine jährliche Ersparnis von 212,14 Euro.

Krankenkasse wechseln und Beiträge sparen

Grundsätzlich kann jeder gesetzlich versicherte Arbeitnehmer zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Wer länger als 18 Monate bei seiner aktuellen Krankenkasse versichert ist, muss bestimmte Kündigungsfristen – in der Regel zwei Monate – einhalten. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht immer dann, wenn die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag – wie oben beschrieben – erhöht.

Mit einem Krankenversicherungsvergleich mit einem eingebundenen Beitrags- und/oder Ersparnisrechner kann jeder Interessente seine aktuellen Beiträge mit den Beiträgen anderer Kassen sowie deren Zusatzleistungsumfang vergleichen. Dabei können die Nutzer sogleich ausrechnen, wie viel sie bei einem Krankenkassen-Wechsel monatlich sparen können. Hierzu wird lediglich die Angabe zur derzeitigen Kasse, der Name der künftigen Kasse sowie der monatliche Bruttoeinkommen des Nutzers sowie deren Berufsgruppe benötigt.

Ist die passende Kasse gefunden, kann der Nutzer sofort seine Mitgliedschaft bei der jeweiligen Kasse online beantragen. Im nächsten Schritt sollte die bisherige Versicherung – unter Einhaltung der Kündigungsfrist – gekündigt werden. In der Regel bekommt der Versicherte innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung.

Beachte: Sowohl die Kündigung des bisherigen Versicherungsschutzes als auch der Antrag auf neue Mitgliedschaft muss schriftlich erfolgen. Alle Dokumente müssen vom Versicherungsnehmer unterzeichnet werden.

Checkliste zum Kassenwechsel:

1) Die alte Kasse schriftlich kündigen. Kündigungsfrist von zwei Monaten einhalten.
2) Kündigungsbestätigung der alten Krankenversicherung abwarten. Diese wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen per Post zugesandt.
3) Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Mitgliedsantrag zusammen mit der Kündigungsbestätigung per Post oder Fax an die neue Krankenversicherung zusenden.

Tipp:

Sollen Familienversicherte mitversichert werden, so ist der Familienversicherungsbogen gleich mit dem Mitgliedsantrag auszufüllen.