Seit 2009 besteht in Deutschland allgemeine Krankenversicherungspflicht, dabei können sich die Versicherten zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. Vor 2009 galt die Regelung, dass Arbeitnehmer und Selbstständige unterhalb eines Einkommens von 3.937,50 € frei wählen durften, ob sie sich überhaupt versichern wollten. Wir klären Sie in diesem Artikel darüber auf, welche Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung bestehen, welche Sie wählen sollten und wo die Vor- und Nachteile liegen. Dabei stellen wir Ihnen auch kurz die derzeit führenden Versicherungsunternehmen vor.

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Leistungen

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung entsprechen denen der privaten Krankenversicherung, dabei wurde vereinbart, dass der Tarif der privaten, nicht höher sein darf, als der durchschnittliche Höchstbeitrag in der Gesetzlichen. Stand 2018 handelt es sich dabei um etwas über 690 Euro im Monat. Das deutsche Gesundheitssystem ist sehr komplex, das zeigt sich bereits an der Tatsache, dass zweierlei Versicherungsoptionen bestehen. Würde man das deutsche Gesundheitssystem heute neugestalten und reformieren, wären sich Experten schnell darüber einig, nur ein einziges System zu integrieren – ein System für alle.

Wie sind diese beiden Systeme überhaupt entstanden?

Zurückzuführen ist die Trennung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung auf das Jahr 1883, als die bismarcksche Sozialgesetzgebung angewandt wurde. Bismarck führte in diesem Zug die gesetzliche Krankenversicherung ein, die von Gemeinde-, Orts-, Betriebs-, und Hilfs- sowie Knappschaftskrankenkassen getragen wurden. Aufgrund der damaligen politischen und sozialen Lage, wurden dabei allerdings nur circa zehn Prozent der gesamten deutschen Bevölkerung für krankenkassenpflichtig befunden. Aus diesem Grund gewann die PKV in Deutschland sehr schnell wachsende Bedeutung. Dabei wurde diese Form der KV vor allem für Beamte, Kirchenamtsträger und Lehrer interessant. Die Debeka, die heute größte Krankenversicherung für Beamte, die im Jahr 1905 gegründet wurde, wurde damals als Krankenunterstützungskasse für Beamten in den unterschiedlichen Gemeinden der Rheinprovinz eingeführt.

Krankenkassen in Deutschland heute

Heute gibt es in Deutschland 92 Betriebskrankenkassen und 11 regional gegliederte Ortskrankenkassen. Dabei sind knapp 70 Millionen gesetzlich Versicherte, also gerade einmal 16,5 Prozent bei den Betriebskrankenkassen versichert. Im Vergleich dazu, sind alleine bei der Techniker Krankenkasse, der Barmer und der DAK 37 Prozent der deutschen Bevölkerung versichert. Früher galt eine feste Regelung darüber, wer sich gesetzlich versichern musste. Ein Krankenversicherungswechsel war nur möglich, wenn der eigene Arbeitgeber eine unternehmenseigene Krankenkasse gegründet hatte. Heute gibt es keine festgeschriebenen Regelungen mehr darüber, wo sich ein Kunde versichern lassen möchte, ein Krankenversicherungsvergleich auf Basis von Kosten und Leistungen ist daher eine Notwendigkeit, mit der sich jeder Bürger auseinandersetzen sollte. Momentan sind circa 9 Millionen Menschen in Deutschland privatversichert, davon sind knapp die Hälfte weiblich und ein Drittel Kinder.

Die freie Wahl der Krankenkasse

Seit dem Jahr 1996 gibt es das zuvor beschriebene Zuordnungssystem in der deutschen Krankenversicherungsgeschichte nicht mehr. Gesetzlich Versicherte können sich zwischen den beiden existierenden Systemen frei entscheiden. Übrig geblieben ist aus dieser Zeit nur die PKV. Um die PKV wählen zu dürfen war es damals ein notwendiger Faktor, als „nicht besonders schutzbedürftig“ eingestuft zu werden. Darunter fielen und fallen vor allem die Selbstständigen, da man bei ihnen einfach annimmt, dass sie über ein besseres Einkommen verfügen würden, so dass sie im Fall eines Krankenhausaufenthaltes ihre Kosten auch selbst tragen könnten. Heute stimmt diese Annahme auch nicht mehr, gerade die sogenannten Soloselbstständigen verdienen heute nicht die Summen, von denen man damals ausgegangen war. Als Gutverdiener gilt heute, wer mehr als 4950 Euro brutto im Monat verdient. Wer sich mit diesem Gehalt bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert, zahlt einen Höchstbetrag von etwas über 690 Euro. Ein Krankenversicherungswechsel macht hier durchaus Sinn. Beim Krankenversicherungsvergleich zeigt sich, dass die PKV zum Teil gerade einmal 200 Euro im Monat betragen kann – abhängig von Leistungen und Wahl der Krankenkasse.

Sonderfälle in der Krankenversicherung

Beamte stellen einen Sonderfall im Bereich der Krankenversicherung dar. Im Krankheitsfall erhalten sie von ihrem öffentlichen Arbeitgeber „Beihilfeleistungen“, die knapp 50 Prozent ihrer Kosten decken. Im Pensionsalter steigt dieser Wert sogar auf über 70 Prozent an. Den Restbetrag müssen Beamte dann über eine private oder gesetzliche KV absichern lassen.

Es gibt hier allerdings noch eine weitere Ausnahme. Arbeitgeber in der freien Wirtschaft übernehmen in der Regel circa 50 Prozent des geltenden Krankenkassenbeitrags ihrer Arbeitnehmer – Öffentliche Arbeitgeber müssen das nicht. Beamte, die sich freiwillig in eine gesetzliche KV begeben, verlieren damit ihre Ansprüche auf dies oben beschriebenen Beihilfeleistungen. Ein Wechsel in eine gesetzliche KV lohnt sich für Beamte nur, wenn mehr als vier Kinder im Haushalt sind und der Ehepartner nicht erwerbstätig ist, da diese in der gesetzlichen KV automatisch mitversichert sind. Im Gegensatz dazu, muss in der privaten KV jeder Familienangehörige mit einem eigenen Tarif versichert werden.

Krankenkassenwechsel, ja oder nein?

Welche Art der Versicherung man wählen sollte, hängt in der Regel vom Alter und der Höhe des Einkommens ab. Zudem sollte man sich den Wechseln in die PKV sehr gut überlegen, da ein Wechsel zurück in die gesetzliche nicht ohne weiteres möglich ist. Derzeit gibt es zwei gute Gründe, die den Wechseln von der privaten zurück in die gesetzliche begünstigen. Der eine ist ein Beschäftigungsverhältnis, dass unter 59.400 Euro (brutto) im Jahr liegt. Der andere, wenn ein privat Versicherter arbeitslos wird und damit staatliche Hilfe in Anspruch nehmen muss. Wurde das 55. Lebensjahr überschritten, gibt es allerdings in der Regel keinen Weg mehr zurück in die gesetzliche Versicherung. Auf der anderen Seite führ kein Weg mehr in die gesetzliche KV wenn man sich einmal ausdrücklich von seiner Versicherungspflicht hat befreien lassen. Die Wahl der Krankenkasse sollte man sich daher sehr gut überlegen, alle Argumente abwägen und vor allem für die Zukunft planen.