Gesetzlich Krankenversicherte können sich eine der vielen gesetzlichen Krankenversicherungen aussuchen. Wer mehr als der Betrag der Versicherungspflichtgrenze verdient kann zudem auch einen Wechsel in die private Krankenversicherung in Betracht ziehen. Was bei einem Wechsel zu beachten ist erfahren Sie nachstehend.

Wechseln innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung

Ein Wechsel von einer gesetzlichen Krankenversicherung zu einem anderen Anbieter gestaltet sich problemlos. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen unterscheiden sich nicht, da diese vom Gesetzgeber festgelegt werden. Was sich jedoch unterscheidet sind die Zusatzbeiträge, die von Krankenkasse zu Krankenkasse recht unterschiedlich sind.

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Der wichtigste Faktor für einen Wechsel ist das Leistungsangebot, das zwar vom Gesetzgeber in einem Leistungskatalog dokumentiert ist, jedoch von den Krankenkassen erweitert werden kann. Beliebt ist das Bonusprogramm, das für Vorsorgeuntersuchungen, Sport und gesundheitliche Maßnahmen, an denen der Versicherten teilgenommen hat, mit Geldzahlung belohnt. Auch die Beteiligung an den Kosten für die professionelle Zahnreinigung, bestimmte Impfungen, Haushaltshilfe im Krankheitsfall, künstliche Befruchtung oder Naturheilkunde wird von einigen Krankenkassen angeboten. Jede Krankenkasse wirbt mit ihren Zusatzangeboten; für den Versicherungspflichtigen ist es nicht einfach, die Krankenkasse zu finden, die optimal zu ihm und seinen Bedürfnissen passt.

Bei einem Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem anderen Anbieter sollten die Leistungen bzw. das Preis-Leistungs-Verhältnis im Vordergrund stehen. Die teuerste Krankenversicherung muss nicht zwangsläufig die GKV sein, die auch das beste Leistungsangebot hat. Hilfreich ist der Krankenkassen Vergleichsrechner, der die Leistungen den Kosten gegenüberstellt.

Bei einem Wechsel ist die Kündigungsfrist zu beachten. Sie müssen mindestens zwölf Monate bei Ihrer aktuellen Krankenkasse versichert sein, um den Wechsel zu vollziehen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Ende eines Monats. Ein Sonderkündigungsrecht kommt nur dann in Frage, wenn die Krankenkasse ihre Beiträge erhöht.

Ihr Alter spielt bei einem Wechsel der Krankenkasse keine Rolle; die gesetzlichen Krankenversicherungen dürfen niemanden ablehnen, auch nicht aufgrund des Alters oder des Gesundheitszustandes. Für die Kündigung reicht ein einfaches Schreiben mit Angabe der Versichertennummer aus. Wichtig ist, dass Sie die Kündigungsfrist beachten. Hier einige Beispiele:

Kündigung                                       Beginn der neuen GKV


  • spätestens am 31.03.                                           ab 01.06.
  • spätestens am 31.07.                                           ab 01.10.
  • spätestens am 31.12.                                           ab 01.03.

Dies bedeutet, Sie müssen Ihre Kündigung so abschicken, dass diese am letzten Tag des Monats bei der aktuellen Krankenversicherung eintrifft.

Auch wenn Ihr Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze angesiedelt ist, können Sie sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern lassen. Für Familien, bei denen der Ehegatte Alleinverdiener ist, lohnt sich die freiwillige Krankenversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung, weil dort Ehepartner und Kinder kostenlos mit dem Versicherten versichert sind.

Wechseln in die private Krankenversicherung

Für junge Menschen lohnt sich die Überlegung in die private Krankenversicherung zu wechseln. Dies ist sinnvoll, weil die Beiträge der privaten Krankenversicherung nicht vom Einkommen abhängig sind und daher für junge Menschen besonders günstig gestaltet werden. Der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung kann nach der Bindungsfrist von zwölf Monaten vollzogen werden.

Der Wechsel in die private Krankenversicherung vollzieht sich in drei Schritten:

  1. Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung, Kündigungsbestätigung abwarten. Diese kommt nach der im Sozialgesetzbuch vorgesehen Frist von 14 Tagen bei Ihnen an. Arbeiten Sie im Angestelltenverhältnis, dann müssen Sie Ihrem Arbeitgeber den bevorstehenden Wechsel der Krankenversicherung mitteilen.
  2. Zuvor haben Sie den für Sie optimalen Anbieter der privaten Krankenversicherung gefunden und den Mitgliedsantrag ausgedruckt. Den    ausgefüllten Antrag mit der Kündigungsbestätigung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Sozialversicherungsnummer und den Daten Ihres Arbeitgebers schicken Sie an die private Krankenversicherung. Die Mehrzahl der privaten Krankenversicherer bieten auch Termine in ihrem Haus bzw. bei ihren Außendienstmitarbeitern an. In der Regel übernimmt dieser den Schriftverkehr mit Ihrem aktuellen Anbieter, unterstützt Sie bei   Ihrem Antrag und schickt Ihre Unterlagen an die PKV. Für diejenigen, die sich mit dem Internet auskennen bietet sich die ganze Aktion online an.
  3. Von Ihrem Anbieter für die private Krankenversicherung erhalten Sie den Nachweis, dass Sie bei der PKV krankenversichert sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Nachweis der PKV an die ehemalige Krankenversicherung schicken. Dies ist der Nachweis, dass für die         Absicherung im Krankheitsfall eine anderweitige Absicherung besteht.  Selbständige und Freiberufler sind verpflichtet, diesen Nachweis direkt und in eigener Regie an die ehemalige gesetzliche Krankenversicherung zu schicken. Wichtig ist, dass Sie, auch wenn Probleme beim Wechsel der Krankenversicherung auftreten, Sie immer noch bei der ehemaligen Krankenkasse krankenversichert sind. Damit wird der nahtlose Übergang von einer Krankenkasse zur anderen sichergestellt.

Die aktuelle Versicherungspflichtgrenze liegt bei 64.350 € jährlich, dies sind monatlich 5.362,50 €. Für den Wechsel in die freiwillige Krankenversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. in die private Krankenversicherung stellt der Betrag der Versicherungspflichtgrenze das Mindesteinkommen dar. Das Übersteigen der Versicherungspflichtgrenze muss mindestens ein Jahr gegeben sein, um in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Beamte haben bei der privaten Krankenversicherung einen besonderen Status, denn sie sind über ihren Dienstherrn über die Beihilfe zu mindesten 50 % krankenversichert.

Auch Studenten können sich privat krankenversichern lassen. Bis zu ihrem 25. Lebensjahr sind sie über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Danach steht der Krankenversicherung bei der PKV nichts im Wege.