Von der gesetzlichen Krankenkasse werden die Standardimpfungen und die Vorsorgen von Krankheiten übernommen. Aber auch langfristige und schwere Krankheiten werden bezahlt.
Haus- oder Facharzt
Der Hausarzt darf frei gewählt werden, wenn eine Zusammenarbeit mit einer gesetzlichen Krankenkassa erfolgt. Diese werden durch ein Praxisschild mit „Alle Kassen“ gekennzeichnet.
Krankenhaus
Sollte eine stationäre Aufnahme im Krankenhaus nötig sein, müssen höchstens zehn Euro für 28 Tage im Jahr gezahlt werden. Unter 18 Jahren müssen diese Kosten nicht entrichtet werden. Hierbei erhält die versicherte Person ein Mehrbettzimmer.
Medikamente
Die Medikamente werden zum größten Teil übernommen. Dies gilt allerdings nur für verschriebene und nicht für frei verkäufliche Medikamente. Eine Ausnahme bilden Medikamente für schwere Krankheiten. Dabei müssen bestimmte Inhaltsstoffe enthalten sein, um die Medizin übernommen zu bekommen. Unter anderem kann dies auf Wirkstoffe für Depressionen und Demenz zutreffen.
Dabei muss die Person einen Anteil von zehn Prozent selbstbezahlen. Dabei liegt das Maximum bei zehn Euro, pro Packung. Die Zuzahlungen dürfen nur bis zu zwei Prozent des Bruttoeinkommens betragen. Für Menschen, die an einer chronischen Krankheit leiden, beschränkt sich diese Regelung auf einen Prozent. Bis zum achtzehnten Lebensjahr, müssen diese Beiträge nicht gezahlt werden.
Krebsvorsorge-Untersuchungen
Ab einem Alter von 20 Jahren, wird zu einer Krebsvorsorgeuntersuchung geraten. Hierbei übernehmen bestimmte Krankenkassen, die Vorsorgen. Bei Männer werden die Vorsorgetermine ab 35 Jahren übernommen.
Heilmittel
Wird eine Physiotherapie oder eine Ergotherapie wahrgenommen, können diese auch bezahlt werden. Grundsätzlich wird hierbei ein Selbstbehalt von zehn Prozent verlangt.
Hilfsmittel
Stellt der Arzt fest, dass ein Hilfsmittel benötigt wird, kann dies auch fast vollständig übernommen werden. Es werden zusätzlich noch Kosten von zehn Prozent verlangt. Zu den Hilfsmitteln können Prothesen, Hörgeräte oder auch Rollstühle gehören.
Kinderkrankengeld
Es werden 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld ausgezahlt. Sollte es sich um ein alleiniges Elternteil handeln, werden die Tage auf 60 erhöht. Besteht die Familie aus mehreren Kindern, können die Tage noch auf 65 erhöht werden. Grundsätzlich gilt die Altersgrenze bis 12 Jahre, leidet das Kind jedoch an einer Behinderung, ist die Altersgrenze nicht vorhanden.
Zahnbehandlungen
Zahnbehandlungen unterscheiden sich nicht von anderen Untersuchungen. Handelt es sich die Kieferorthopädie, erhalten die meisten Erwachsenen keine Erstattung. Dies gilt nur für Kinder bis 18 Jahre.
Fahrtkosten
Sollten Fahrten notwendig sein, um zu einer Behandlung zu gelangen, werden die Fahrten vollständig übernommen. Dies gilt unter anderem für Krebstherapien oder auch Dialysebehandlungen. Auch Schwerbehinderte Personen erhalten eine gesamte Kostenübernahme, wenn der Schwerbehindertenausweis mit aG, BI oder auch H versehen ist.
Ambulante Kur
Wird eine Kur benötigt, kann diese alle vier Jahre, für drei Wochen genehmigt werden. Dabei muss das Ziel sein, dass eine Beeinträchtigung verhindert oder verbessert wird. Eine zusätzliche Übernachtung kann teilweise zurückerhalten werden.
Stationäre Kur
Muss eine ambulante Kur wahrgenommen werden, können die Übernachtungen und die Unterkunftskosten bezahlt werden. Dabei bleibt für die zu behandelte Person, eine Selbstbeteiligung von zehn Euro am Tag zu entrichten. Dies gilt erst ab einem Alter von 18 Jahren.
Psychotherapie
Wird festgestellt, dass eine Therapie von Nöten ist, werden die Kosten getragen. Dabei gibt es eine bestimmte Therapiestunden Anzahl, die getätigt werden muss. Die Therapie muss selbständig beantragt werden, um eine Kostenübernahme zu erhalten.
Schutz im Ausland
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt den Schutz in allen EU-Staaten. Sollte man sich bereits dort befinden, muss keine Zustimmung erfolgen. Wird eine Krankenhausbehandlung, in einem anderen Land durchgeführt, muss dies vorher geklärt werden. Bis zu einer gewissen Summe werden Kosten im Ausland übernommen. Grundsätzlich wird der Rücktransport, nach Deutschland nicht bezahlt. Es empfiehlt sich immer eine Auslandsreisekrankenversicherung. Aktuell liegen die niedrigsten Preise für eine Auslandsreisekrankenversicherung bei 15 Euro im Jahr.
Kostenerstattung
Alle anfallenden Kosten werden nicht mehr per Direktabrechnung, beim Arzt erledigt, sondern sind per Kostenerstattung zu erledigen. Die Kosten werden nicht sofort beglichen, sondern laufen zuerst durch eine genaue Prüfung.
Patientenquittungen
Es kann nach einem Arztbesuch immer eine Quittung angefordert werden. Dadurch erblickt man alle anfallenden Kosten und die erbrachten Leistungen, auf einen Blick.
Chronische Krankheiten
Als eine chronische Krankheit gilt, eine jeweilige Behandlung im Quartal. Dies muss sich über ein Jahr ziehen. Es können auch bestimmte Pflegegrade angegeben werden. Jede Person, die einen Pflegegrad von mindestens drei besitzt oder auch im Erwerb eingeschränkt ist, erhält bestimmte Kosten erstattet.
Grundsätzlich kann noch viel mehr übernommen werden, als die bereits aufgezählten Punkte. Es gibt auch bei bestimmten Kosten, die nicht von den Krankenkassen angegeben, eine Chance auf eine Kostenübernahme. Dazu kann es schon reichen, bestimmte Quittungen einzureichen.
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