System der Krankenversicherung

Die hauptsächliche Aufgabe der Krankenversicherung

gehört der Gesundheit der Versicherten. Die Krankenversicherung setzt mit dem Erhalten, der Wiederherstellung oder der Verbesserung des Zustandes alles daran, um das gesundheitliche Wohlbefinden des Menschen aufrecht zu erhalten. Neben den Funktionen Beratung, Aufklärung, medizinische Versorgung und Leistungen nimmt jede Krankenversicherung zudem ihre Versicherten in die Pflicht auch selbst für eine optimale Gesundheit zu sorgen.

Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung

Die wohl meist genutzte Krankenversicherung ist die der gesetzlichen Krankenkassen. Hier sind alle, die ein steuerpflichtiges Einkommen als Arbeiter oder Angestellter haben per Gesetz Pflichtmitglieder. Wer mit seinem Einkommen über die Versicherungspflichtgrenze hinaus kommt, der hat auch die Möglichkeit, in eine private Krankenkasse zu gehen. Versicherte, die ihr Geld als Beamte oder Selbständige verdienen, können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Es steht ihnen aber auch frei, eine private Versicherung zu nehmen.

Die Beiträge

Damit die Krankenkasse für jeden Versicherten Leistungen erbringen kann, muss dieser monatlich einen Beitrag zahlen. Wie hoch dieser Betrag ist, ist vom jeweiligen Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers abhängig und davon, welchen Prozentsatz die jeweilige Versicherung hat. Dieser Prozentsatz wird dann vom Bruttoeinkommen abgezogen und je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer bezahlt. Wer aus freien Stücken hier versichert ist, für den gilt die Beitragsbemessungsgrenze für das Berechnen des monatlichen Beitrags. Wer als Rentner pflichtversichert ist, der zahlt auf seine Rente die Hälfte des Krankenkassenbeitrages, die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung. Lediglich die Pflegeversicherung muss komplett alleine bezahlt werden. Wer als Rentner freiwillig in der gesetzlichen Kasse ist, der muss auf die Rente und auch auf alle andere Einkünfte den vollen Beitrag selbst bezahlen.

Die Leistungen der Krankenkassen

Das Leistungsspektrum der gesetzlichen und privaten Krankenkassen ist recht unterschiedlich. Während die gesetzlichen Versicherungen nicht alle Kosten für Behandlungen komplett übernehmen, kann es bei der Privatversicherung genau umgekehrt sein. Wenn es jedoch um die Zahlung der Leistung geht, liegt wiederum die gesetzliche Krankenkasse vorne. Werden die Kosten für eine Behandlung übernommen, zahlt die gesetzliche Kasse den kompletten Betrag an den jeweiligen Arzt. Wer privat versichert ist, muss das Geld für jede Behandlung hingegen erst einmal selbst zahlen. Danach kann er einen Antrag bei der Krankenkasse stellen und bekommt die Kosten erstattet. Hier kann es auch der Fall werden, dass nicht alle Kosten komplett erstattet werden.

Die Pflegeversicherung

Neben der Krankenversicherung verfügt jede Krankenkasse auch über eine Pflegeversicherung, die für alle Versicherten eine Pflichtversicherung ist. Kommt es einmal zu einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung, die es auf Dauer unmöglich macht, den geregelten Tagesablauf alleine zu bewältigen, tritt diese Versicherung in Kraft. Sie sorgt für finanzielle Mittel für pflegende Angehörige, zahlt den Heimplatz oder übernimmt die Kosten für Sachleistungen im Bereich Pflege.