Bei Kuren und Reha-Maßnahmen sind private Krankenversicherungen (PKV) nicht in der Leistungspflicht. Das ist der Unterschied zu gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).

Eine Leistungspflicht besteht in der PKV nur, wenn Reha-Maßnahmen und Kuren in die Versicherung eingebunden sind. Gehören sie nicht zur Vollversicherung, gibt es für sie mögliche Zusatzversicherungen. Eine Kostenübernahme können Versicherte über eine Zusatzversicherung oder über die Vollversicherung bekommen. Viele Tarife sind möglich mit verschiedenen Leistungen.

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Mitglieder der GKV können ebenso eine Zusatzversicherung für Kuren beanspruchen. Damit sparen sie den Eigenanteil der Kurtage.

PKV – Kur und Kosten

Für arbeitende Menschen bedarf es manchmal einer Erholung. Seele und Körper brauchen das. Darum ist für viele Bundesbürger eine Kur wichtig.

Den Kuraufenthalt aus eigener Tasche zu bezahlen, ist nicht entspannend. Die private Krankenversicherung bzw. die GKV bezuschussen diese Zeit. Hier können die Versicherten erfahren, welche Ausgaben auf sie warten. Welche Voraussetzungen müssen in beiden Systemen erfüllt werden, um den Zuschuss zu bekommen.

Infos zur Kur-Kostenübernahme

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es einen Anspruch auf einen Zuschuss für Kuren. Die PKV bietet diesen nicht. Das gilt nicht nur für Kuren. Es zählt genauso für klassische Reha-Maßnahmen ohne Kur.

Den Versicherten bietet die PKV aber Tarife an, mit einem Kur-Zuschuss.

Beim Abschluss eines Volltarifes der PKV sollte darum schon gewusst sein, ob eine Kurbehandlung geschehen soll. Sie kann für die Gesundheit notwendig sein. Der Zusatz kostet einige Euro im Beitrag mehr.

Wann werden Kur- und Reha-Kosten übernommen?

Um als privat versicherte Person die Kur erstattet zu bekommen, wird zuerst ein Test durchgeführt. Es wird ermittelt, welche Kosten ein Sozialversicherungsträger übernimmt. In manchen Fällen übernimmt ein Sozialversicherungsträger die Kosten:

  • Als Sozialversicherungsträger dient der Deutsche Rentenversicherung Bund. Dafür müssen als Versicherter Beiträge in das gesetzliche System eingezahlt werden. Auch muss die Kur die Arbeitsfähigkeit fördern.
  • Wenn jemand als Versicherter wegen einer Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfalls auf die Reha oder Kur angewiesen ist. Zur gleichen Zeit muss die Person Mitglied in der Berufsgenossenschaft sein.
  • Wenn eine selbstständige Person auf freiwilliger Basis Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung einzahlt. Hier gibt es unter gewissen Einflüssen die Möglichkeit auf eine Kur oder Reha.
  • Für Beamte mit privater Krankenversicherung: Beamte sind beihilfeberechtigt. Über ihren Dienstherren können sie bei manchen Bedingungen anteilig eine Übernahme der Kosten bekommen, unter Beachtung des Beihilfebemessungssatzes.

Gibt es keine Beihilfe und trifft keine andere genannte Situation ein oder werden die Ausgaben nur teilweise übernommen? Dies kann vorkommen. In diesem Fall kann es eine(Rest)Kostenübernahme der privaten Vollversicherung geben. Auch eine Zusatzversicherung kann einspringen. Dafür muss aber der Tarif entsprechend gewählt sein. Die Kurart muss ebenso festgelegt sein. Sonst kann die Versicherung etwa nur bei einer bestimmten Kur genutzt werden, etwa Mutter-Kind-Kur oder ambulante Kur.

Kurkosten und Kurtagegeld

Bei Zusatzversicherungen sind Tarifmodelle mit Kurabsicherung möglich.

Premiumtarife der PKV bieten verschiedene Kurleistungen an. Flexible Leistungen gibt es. Etwa ist das der Tarif mit Standardschutz oder Standortversorgung. Er kann mit richtiger Auswahl zum Kuraufenthalt ergänzt werden.

Zusätzlich der Kostenübernahme durch einen entsprechenden PKV-Tarif gibt es Ergänzungstarife. Hierbei gibt es zwei wichtige Modelle:

  • Kurkostenversicherung: Hier ist der Zuschuss nicht abhängig von der Anzahl der Kurtage. Im Vertrag steht vielmehr ein Höchstsatz. Dieser kann pro Kurtag für nachweisbare Ausgaben genutzt werden.
  • Kurtagegeldversicherung: Der Versicherer zahlt pro Tag einen Tagessatz aus. Nachweislich entstandene Kosten werden bezahlt

Heranwagen an die Kostenübernahme

Für die Kostenübernahme einer Reha oder Kur muss es eine medizinische Notwendigkeit geben. Ein Arzt muss also eine Bestätigung bringen. Danach erfolgt der Antrag der Kostenübernahme fast immer beim Deutschen Rentenversicherungsträger. Bei Ablehnung prüft die Krankenversicherung den Antrag.

Ebenso können bei Ablehnung die Kosten über eine private Kurkostenzusatzversicherung oder über die PKV, mit entsprechendem Tarif beglichen werden.