In Deutschland gilt eine Krankenversicherungspflicht. Das heißt, jeder Einwohner muss eine Versicherung abschließen. Dies gilt seit dem 1.01.2009. Wobei manche die Wahl haben zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft oder einer privaten Mitgliedschaft.

Einige in Deutschland müssen aber eine gesetzliche Versicherung haben. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Bruttoeinkommen von unter 64.350€
  • Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 450 €. Die müssen aber unter der Versicherungsgrenze von 64.350 € liegen
  • Land-/ forstwirtschaftliche Betriebe
  • Künstler
  • Studenten
  • Azubis
  • Praktikanten die ein vorgeschriebenes Praktikum absolvieren aber kein Lohn erhalten
  • Personen die Arbeitslosengeld 1 erhalten
  • Personen die Unterhaltsgeld erhalten
  • Rentner mit einer bestimmten Vorversicherungszeit und
  • Arbeitslosengeld 2 unter gewissen Voraussetzungen.

Das fünfte Sozialgesetzbuch legt genau fest, wer zu einer gesetzlichen verpflichtet ist.

Befreiung Krankenversicherungspflicht

Gewisse Personengruppen können sich auch von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen.

Das können zum Beispiel:

  • Arbeitnehmer die über die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen
  • Studenten ab dem 15. Semester oder ab dem 30. Geburtstag
  • Rentner ohne ein bestimmte Versicherungszeit
  • Selbstständige
  • Freiberufler
  • Beamte
  • Wer mind. 55 Jahre ist und in den letzten 5 Jahren privat versichert war
  • Personen die einer Erwerbstätigkeit nach kommen oder die ein Einkommen von bis zu 450€ monatlich haben.

Wenn man sich von der Krankenversicherungspflicht befreien möchte, muss man einen Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht stellen. Diesen Antrag stellt man bei einer gesetzlichen Krankenkasse, bei der man angemeldet ist. Dort kann jeder den Antrag als Formular PDF runterladen und bequem zu Hause ausfüllen. Die Krankenkasse prüft dann den Antrag. Man sollte beim Antrag stellen bedenken, dass er nicht widerrufen werden kann. Damit man den Antrag aber überhaupt stellen kann, muss man der Krankenkasse einen anderen Versicherungsschutz nachweisen. Denn man darf in Deutschland nicht ohne einen Schutz leben.

Was beinhaltet die gesetzliche Versicherung

Die gesetzliche stellt sicher, dass alle Versicherte medizinisch versorgt werden. Die versicherten haben einen Anspruch auf eine Versorgung nach dem aktuellen medizinischen Stand. Für alle Versicherten gelten die Pflichtleistungen und es besteht auch ein Anspruch auf jede Vorsorgeuntersuchung. Bei der gesetzlichen hat man einen großen Vorteil. Hier kann jeder sich den Arzt selber aussuchen. Der Arzt muss nur eine Kassenzulassung besitzen.

Ein anderer Vorteil ist, dass Familien mit versichert werden können. Hier gibt es eine Familienversicherung. In der Familienversicherung können Ehe- oder Lebenspartner ohne Einkommen und eigene Kinder mit versichert werden. In der privaten Versicherung hingegen geht das leider nicht. Da muss jeder sich selbst versichern.

Krankenversicherung Wechsel

Der Wechsel einer gesetzlichen Versicherung ist einfach. Man muss dazu 12 Monate oder länger bei der aktuellen Versicherung Mitglied sein. Dann kann man sie wechseln. Es sollte aber die Kündigungsfrist nicht vergessen werden. Die Kündigungsfrist hat eine Dauer von 2 Monate und geht nur zum Monatsende. Ein Sonderkündigungsrecht hat man, wenn die Beiträge erhöht werden. Das gute beim Wechseln ist, dass sie niemanden aufgrund seines Gesundheitszustandes oder seines Alters ablehnen dürfen. So hat man die freie Wahl bei der vielen Auswahl der Versicherungen. Die privaten Versicherungen können einen nämlich ablehnen.

Wenn man dann die Versicherung wechselt, sollte man auch die Leistungen der jeweiligen Versicherungen im Auge behalten. Zwar ist die gesetzliche Regelversorgung vorgeschrieben, haben die Versicherungen immer noch weitere Leistungen oder Wahltarife und Bonusprogramme. Also wer wechseln will, sollte immer die Leistungen und die Beiträge vergleichen. Eine günstige Versicherung ist nicht immer eine schlechte. Durch dazu buchen von weiteren Tarifen kann auch eine Günstige gut sein.

Private Krankenversicherung

Die privaten Versicherungen sind privatwirtschaftliches Unternehmen. Bei der Versicherung ist es anders wie bei der gesetzlichen. Hier kommt nämlich das Versicherungsverhältnis nicht Kraft des Gesetzes zustande, sondern durch einen privatrechtlichen Vertrag. Die private ist oft teurer als die gesetzliche. Ihre Beiträge richten sich nämlich nach dem Eintrittsalter der Vorerkrankungen und des gewünschten Leistungsumfangs. Für Angestellte gibt es oft schon Tarife ab 200 € und Selbstständige müssen mit mindestens 300 € im Monat anfangen. Man sollte aber bei der Wahl der Beitragshöhe aufpassen, sie später zu wechseln ist sehr problematisch. So kommt es dazu, dass der hohe Beitrag oft für lange bleibt.

In der privaten Versicherung kann jeder sich versichern, der versicherungsfrei ist oder nicht mehr der gesetzlichen versicherungspflichtig unterliegt. Es gibt zwei Tarife bei der privaten Versicherung. Da haben wir einmal den Basistarif. In den Tarif können alle Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und es kann jeder in den Tarif wechseln, der seit 1. Januar 2009 eine private Vollversicherung abgeschlossen hat. Die Leistungen im Basistarif sind fast vollständig wie die Leistungen in der gesetzlichen .In diesem Tarif kann man Zusatzversicherungen abschließen. Zum Beispiel kann man eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen. So kann man weitere private Leistungen im Krankenhaus beanspruchen. Leider hat der Basistarif auch einen großen Nachteil. Man hat hier keine freie Arztwahl. Hier muss man einen Arzt mit einer Kassen Zulassung aufsuchen.

Der zweite Tarif ist der Standardtarif. Der Standardtarif ist nur vergleichbar mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Gewisse Leistungen sind aber nicht im Standardtarif enthalten. Zum Beispiel Haushaltshilfen, Krankengeld und Soziotherapie. Der Standardtarif ist aber günstiger als der Basistarif. Hier können nur die Personen rein wechseln, die vor dem 1. Januar 2009 einen Vertrag abgeschlossen haben. Ein Vorteil von diesem Tarif ist, dass man Privatärzte und Fachärzte ohne eine Überweisung aufsuchen kann. Nachteil hingegen ist, dass keine Zusatzversicherung abgeschlossen werden können und es ein geringer Leistungsumfang beinhaltet.

Also wer eine günstige Krankenversicherung oder ein Wechsel anstrebt, sollte sich mit den Krankenversicherungsvergleich gut auseinandersetzen. Für manche lohnt sich nämlich die private Krankenversicherung und andere können sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen.