Krankentagegeldversicherung für Selbständige
In Deutschland ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung. Dabei ist es nicht von Bedeutung ob der Versicherte gesetzlich oder privat versichert ist. Die Krankenversicherung deckt die Kosten für die medizinische Behandlung ab, übernimmt auch weitgehend die Kosten für Medikamente, Hilfen wie beispielsweise für Gehhilfen, Sehhilfen und beteiligt sich an weiteren Maßnahmen, die der Genesung und der Gesundheit dienen.
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist erhält bei Krankheit und nach Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber Krankengeld von seiner Krankenkasse. Bei der privaten Krankenversicherung ist die Zahlung von Krankengeld nicht im Leistungskatalog enthalten.
Krankengeld deckt in der Regel die üblichen Einnahmen nicht vollständig ab. Besonders Selbständige und Freiberufler sollten sich deshalb mit einer Krankentagegeldversicherung vor finanziellen Engpässen absichern! Diese Berufsgruppen erhalten keine Lohnfortzahlung; sie arbeiten in der Regel auf Honorarbasis. Dies bedeutet, sie verdienen nur dann Geld wenn sie arbeiten oder, bei Maklern Abschlüsse tätigen. Sind sie krank und liegen zu Hause im Bett verdienen sie nichts.
Krankentagegeldversicherung als Absicherung
Im Krankheitsfall klafft eine Lücke zwischen dem Krankengeld und den üblichen Ausgaben. Der Anspruch auf Krankengeld ist in § 44 SGB V geregelt. Wer sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert hat und Anspruch auf Krankengeld in seiner Versicherung enthalten ist, erhält ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Die Höhe vom Krankengeld basiert auf dem Brutto-Gehalt des Versicherten und beträgt in der Regel 70 % von diesem Gehalt. Das Krankengeld wird für dieselbe Krankheit nur für 78 Wochen bezahlt.
Mit dem Abschluss einer Krankentagegeldversicherung wird die Lücke zwischen üblichem Gehalt und Krankengeld geschlossen.
Krankengeld ./. Krankentagegeld
Beide Begriffe ähneln sich und werden daher gerne in einen Topf geworfen. Sie haben einige Gemeinsamkeiten, sind aber grundverschieden.
Krankengeld gehört bei privat Krankenversicherten zur Standardzusatzversicherung. Bei den gesetzlich Krankenversicherten ist diese Versicherung weitgehend unbekannt.
Das Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 44 SGB V bezahlt; alle, die in der gesetzlichen Krankenversicherung gesetzlich– nicht freiwillig – versichert sind haben Anspruch auf Krankengeld. Wer sich freiwillig in der GKV versichert muss dieses dazu buchen.
Krankentagegeld ist eine Zusatzversicherung der privaten Krankenversicherungen. Es greift dann, wenn der Versicherte krank ist. Dabei ist es unerheblich, ob er seine Krankheit zu Hause kuriert oder sich in stationäre Behandlung in ein Krankenhaus begibt.
Der Arzt schreibt dem Versicherten ein Attest mit der Dauer der Arbeitsunfähigkeit aus. Das Attest reicht der Versicherte bei seiner Versicherungsgesellschaft ein. Wer eine Krankentagegeldversicherung hat braucht eine Krankenhaustagegeldversicherung nicht mehr. Das gilt auch für Beamte, deren Bezüge unbefristet weiterbezahlt werden. Die Mehrzahl der Beamten hat allerdings eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Diese greift dann, wenn der Beamte nicht mehr in seinem Beruf tätig sein kann.
Gesetzlich Krankenversicherte
Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen ist bei Arbeitnehmern, deren Gehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze ist, um etwa 20 % niedriger als das Gehalt. Wer freiwillig in der GKV versichert ist und dessen Versicherungsschutz den Anspruch auf Krankengeld beinhaltet hat eine weitaus größere finanzielle Lücke zu füllen. Der Höchstsatz des Krankengelds beträgt 2.793 €.
Eine Krankentagegeldversicherung lohnt sich für alle Arbeitnehmer, Selbständigen und Freiberufler. Bei Angestellten kann im Tarifvertrag vereinbart sein, dass das Krankengeld vom Arbeitgeber bis zum Nettogehalt aufgestockt wird. Nur in diesem Fall lohnt sich der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung nicht.
Privat Krankenversicherte
Bei der privaten Krankenversicherung ist es bereits Standard bei Abschluss der Krankenversicherung auch die Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Der Versicherungsnehmer ist allerdings nicht verpflichtet die Krankentagegeldversicherung bei der Gesellschaft abzuschließen, bei der er seine Krankenversicherung abgeschlossen hat.
Höhe der Krankentagegeldversicherung
Über die Höhe vom Krankentagegeld entscheidet der Versicherungsnehmer. Er sollte eine Aufstellung seiner monatlichen Ausgaben machen; die Differenz zwischen üblichem Gehalt und Krankengeldanspruch sollte die Höhe vom Krankentagegeld sein.
Wird das Gehalt auf Dauer niedriger sollte man dies der Versicherung melden; der Beitrag senkt sich entsprechend.
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