Wer seinen Arbeitgeber wechselt, sollte sich auch über einen Wechsel der Krankenkasse Gedanken machen. Denn nicht immer ist der bisherige Anbieter die beste Wahl für die neue Situation. In der Regel ist ein Wechsel der Krankenkasse bei einem Arbeitgeberwechsel kein Problem.

Was viele Arbeitnehmer nicht wissen, seit September 2018 kann die Krankenkasse bei einem Arbeitgeberwechsel in der Regel ohne Kündigungsfrist gewechselt werden. Dennoch sollten Sie einige Punkte beachten. Die wichtigsten Fragen werden in diesem Artikel beantwortet.

Kann man bei einem Arbeitgeberwechsel auch die Krankenkasse wechseln?

Ja, das ist möglich. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann jeder pflichtversicherte Arbeitnehmer innerhalb 14 Tage nach Beschäftigungsbeginn einen Krankenkassenwechsel vornehmen. Die Bindungsfrist ist in diesem Fall laut einem Gerichtsurteil (Aktenzeichen B 1 KR 10/18 R) des Bundessozialgerichts aufgehoben. Sollte man die 14 Tage überschreiten, bleibt die Mitgliedschaft in der alten Krankenkasse bestehen.

Sobald sich der Versichertenstatus durch das Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze, welche derzeit (2022) 64350 Euro beträgt, von pflichtversichert auf freiwillig ändert, hat man drei Monate Zeit, um die Krankenkasse fristlos zu wechseln.

Kann man einfach so die Krankenkasse wechseln?

Ein Wechsel ist normalerweise nur nach Ablauf der Bindefrist von 12 Monaten möglich. Allerdings gibt es 2 Faktoren, bei denen man vor Ablauf der 12 Monate Bindefrist wechseln kann. Man kann die Krankenkasse bei folgenden Faktoren ganz einfach ohne Frist wechseln.

  • Innerhalb 14 Tage nach einem Arbeitgeberwechsel.
  • Bei einer Erhöhungen der Zusatzbeiträge durch das Sonderkündigungsrecht.

Wie lange bin ich an eine Krankenkasse gebunden?

Krankenkassenmitglieder waren bisher grundsätzlich für 18 Monate an ihre Krankenkasse gebunden. Nach Ablauf dieser Frist war dann ein regulärer Wechsel in eine andere Krankenkasse möglich.

Nun kann man seine Krankenkasse bei gleichbleibendem Versicherungsverhältnis schon nach 12 Monaten wechseln. Diese Regelung gilt seit 2021 und ist bis heute gültig.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen, bei denen Sie früher kündigen können. Zum Beispiel, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren oder in die Rentenversicherung wechseln. Auch wenn Sie Ihr Studium beenden, können Sie in der Regel vorzeitig aus der Krankenkasse ausscheiden.

Wer informiert den Arbeitgeber bei einem Krankenkassenwechsel?

Der Arbeitnehmer informiert seinen Arbeitgeber über die neuen Versicherungsverhältnisse. Dies geschieht nur noch formlos, da seit 2021 keine Mitgliedsbescheinigung in Papierform mehr existiert.

Achtung: Der Arbeitgeber muss rechtzeitig vor Beginn der neuen Versicherung über den geplanten Kassenwechsel informiert werden, ansonsten bleibt man bei seiner alten Krankenkasse versichert.

Wurde der Wechsel dem Arbeitgeber mitgeteilt, leitet er die Informationen weiter. Allerdings muss die alte Krankenkasse nicht gekündigt werden. Die neue Krankenkasse übernimmt alles Weitere, sobald man sich bei einer neuen Wunschkasse angemeldet hat. Dem Arbeitgeber wird im Anschluss über ein elektronisches Meldeverfahren der Wechsel bestätigt.

Was ist beim Wechsel der Krankenkasse zu beachten?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihre Krankenkasse zu wechseln, gibt es einige Punkte, die Sie beachten sollten. Zunächst einmal sollten Sie sich überlegen, welche Krankenkasse am besten zu Ihnen passt. Informieren Sie sich über die Leistungen der verschiedenen Krankenkassen und entscheiden Sie sich für diejenige, die Ihren Bedürfnissen am besten entspricht.

Die alte Krankenkasse muss vom Arbeitnehmer nicht mehr informiert werden, da dies seit 2021 durch den Arbeitgeber geschieht.

Auch wenn man denkt, dass der Wechsel der Krankenkasse keine große Sache ist, sollte auch die Struktur der Beiträge in den Fokus rücken. Durch einen Wechsel der Krankenkasse können sich nämlich auch die Beiträge ändern. Man sollte sich vorher genau über die Beitragsstruktur der neuen Kasse informieren und auch eventuelle zusätzliche Leistungen mit einbeziehen. Die Kassen sind unterschiedlich in den im Standardbeitrag enthaltenen Leistungen.

Alles in allem ist der Wechsel der Krankenkasse keine große Sache, solange man diese wichtigen Punkte beachtet. Man sollte sich deshalb vorher genau über die Leistungen und Beiträge der neuen Krankenkasse informieren und sicherstellen, dass man sich diese leisten kann.

Ist ein Wechsel der Krankenkasse während eines Krankengeldbezuges möglich?

Ja, das kann man, aber seine Krankenkasse wechseln hat Nachteile. Man sollte sich, wenn man Krankengeld von seiner Krankenkasse erhält, einen Wechsel gut überlegen. Die neue Kasse muss den Versicherten aufnehmen, da das gesetzlich geregelt ist. Bei einem Wechsel kann es aber dann zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommen. Das muss man unbedingt mit in seine Überlegungen einbeziehen. Diese Verzögerungen entstehen aufgrund der erneuten Bearbeitung der Unterlagen.

Auch bei folgenden Themen sollte man sich einen Wechsel gut überlegen, da nicht jede Kasse auch alle Leistungen übernimmt.

  • Kassenrezept für Gymnastik
    Wer sich in Besitz eines Rezeptes für Wasser- oder Trockengymnastik befindet, muss damit rechnen, das die neue Kasse diese Leistung nicht verlängert oder diese ganz verwehrt.
  • Hilfs- und Heilmittel sowie Medikamente
    Bei einem Kassenwechsel werden die Hilfsmittel in der Regel von den alten Kassen zurückgefordert. Diese müssen dann bei der neuen Kasse neu beantragt werden. Das kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Das gleiche Problem besteht bei einer dauerhaften Behandlung mit Medikamenten. Eine gleiche Weiterbehandlung wird von den Kassen meist nicht zugesichert.
  • Pflegeleistungen
    Die zuständige Pflegekasse richtet sich nach der gewählten Krankenkasse. Jeder Krankenkassenwechsel wirkt sich auch auf die Bezüge von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aus. Die Leistungen müssen nicht eins zu eins übernommen werden. Auch eine Herabstufung der Pflegestufe kann die Folge sein.

Kann man zu jeder Zeit einen Krankenkassenwechsel vornehmen?

Der Wechsel der Krankenkasse ist in der Regel jährlich möglich. Einige Krankenkassen erlauben allerdings auch einen Wechsel zu einem anderen Zeitpunkt. Wer einen Wechsel der Krankenkasse vornehmen möchte, sollte sich jedoch zunächst informieren, ob der gewünschte Anbieter den Wechsel zum gewünschten Zeitpunkt überhaupt ermöglicht. Außerdem ist es wichtig, sich vorher genau zu informieren, welche Leistungen die neue Kasse anbietet und ob diese zu einem passen. Zum anderen sollte man bedenken, dass bei einem Wechsel in der Regel eine Wartezeit von ein bis zwei Monaten entsteht, in der man keine Leistungen in Anspruch nehmen kann. Daher ist es ratsam, den Wechsel rechtzeitig zu planen.

Auf was sollte man bei der Wahl einer Krankenkasse achten?

Es gibt einige Punkte, die man bei der Wahl einer Krankenkasse berücksichtigen sollte. Zunächst sollte man sich überlegen, welche Leistungen man in Anspruch nehmen möchte. Viele Menschen entscheiden sich für eine Krankenkasse, weil sie einen guten Ruf hat oder weil sie bereits Mitglieder in der Familie hat. Dies ist jedoch nicht immer die beste Wahl. Stattdessen sollten Sie sich die Zeit nehmen und verschiedene Krankenkassen vergleichen, um diejenige zu finden, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Höhe der Prämien. Viele Menschen denken, dass die teuerste Krankenkasse auch die beste sein muss. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Es ist wichtig, sich die Leistungen der verschiedenen Krankenkassen genau anzusehen und zu vergleichen, bevor man eine Entscheidung trifft.

Schließlich sollten Sie auch bedenken, dass es inzwischen viele online Krankenkassen gibt. Diese bieten oft sehr gute Konditionen und Leistungen. Daher lohnt es sich in jedem Fall, auch diese Option zu prüfen. Ein großer Krankenkassenvergleich ist dabei sehr hilfreich.

Fazit

Der Wechsel der Krankenkasse ist bei einem Arbeitgeberwechsel durchaus möglich, solange man sich an die vorgeschriebene Frist von 14 Tagen nach Beschäftigungsbeginn hält. Es lohnt sich jedoch, immer die verschiedenen Krankenkassen zu vergleichen, um die für sich selbst beste Wahl zu treffen.

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