Die Berufsunfähigkeit muss auf die Berufstätigkeit in Bezug stehen bzw. auf die Ausübung Auswirkungen haben. Verschiedene Faktoren spielen beim Grad der Berufsunfähigkeit eine große Rolle.

Wer aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr eine berufliche Tätigkeit ausüben kann ist berufsunfähig. Es geht dabei nicht um den Beruf, der erlernt wurde und in dem man gearbeitet hat, sondern vielmehr darum, ob man überhaupt in einem Beruf tätig sein kann. Die BU-Versicherung vergleicht dabei nicht nur den Beruf, den der Antragsteller erlernt und in dem er tätig war, sondern zieht vergleichbare Arbeitnehmer mit ähnlicher Ausbildung und Voraussetzungen als Vergleich heran.

Glaubt man der Statistik so kann jeder vierte Arbeitnehmer berufsunfähig werden und die Versicherung muss leisten. Die Höhe der Leistung ergibt sich aus dem Grad der Berufsunfähigkeit.

Wer ist berufsunfähig?


Als berufsunfähig gilt man, wenn man seine berufliche Tätigkeit von mindestens 50 % und für mindestens sechs Monate aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Die Ursache, die zur Berufsunfähigkeit führte, muss ein Arzt feststellen. Üblicherweise bestellt die Versicherung einen Leistungsprüfer, der den Antragsteller untersucht und im Idealfall die Diagnose des Arztes bestätigt. Erst nach dieser Prozedur wird der Grad der Berufsunfähigkeit festgestellt.

Bis zum Jahr 2001 gab es für den Fall der Berufsunfähigkeit einen Schutz vom Staat; diesen löst derzeit die Erwerbsminderungsrente ab. Für Arbeitnehmer ist es deshalb wichtig sich für den Fall der Berufsunfähigkeit selbst zu versichern.

Feststellung vom Grad der Berufsunfähigkeit


In der Regel beauftragt die Versicherung einen Gutachter oder Leistungsprüfer, der bestätigt, dass der Antragsteller tatsächlich berufsunfähig ist. Dabei wird auch der Grad der Berufsunfähigkeit festgestellt.

Nicht unbedingt wichtig ist der Grad der Berufsunfähigkeit, sondern vielmehr die Tatsache, dass der Antragsteller bestimmte, aber wichtige Aufgaben seiner Erkrankung nicht mehr ausüben kann. Bei der Begutachtung wird vom Gutachter ermittelt, welche Tätigkeiten für den Antragsteller noch machbar sind. Es wird aber auch ermittelt, ob der Antragsteller auch andere Tätigkeiten ausüben kann. Anhand einer detaillierten Tätigkeitsbeschreibung, die der Antragsteller seinem Antrag beigefügt hat, kann der Gutachter den Grad der Berufsunfähigkeit ermitteln.

Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:

  • Erkrankung

Welche Erkrankung beim Antragsteller vorliegt und welche Auswirkungen diese auf seine berufliche Tätigkeit hat. Klar ist, dass je schwerer die Erkrankung ist, je größer sind auch die Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit. Allerdings wird der Grad ermittelt, welche berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und welche Auswirkungen diese auf die Arbeit des Antragstellers hat. Deshalb ist es möglich, dass der Grad bspw. für einen Piloten, der plötzliche Ohnmachtsanfälle bekommen kann, höher ist als bei gleicher Erkrankung für einen anderen Beruf.

  • Beruf

Um den Grad der Berufsunfähigkeit festzustellen ist eine detaillierte Beschreibung der Tätigkeiten wichtig. Dabei fallen insbesondere die Haupttätigkeiten ins Gewicht; auf eine Aufstellung der Nebentätigkeiten kann verzichtet werden.

  • Zeit

Für die Bearbeitungszeit, dem Gutachter und der Feststellung vom Grad der Berufsunfähigkeit können mehr als sechs Monate vergehen. Erst wenn der Versicherer die Berufsunfähigkeit anerkennt werden Leistungen gewährt.

Bei der Tätigkeitsbeschreibung muss klar und deutlich dargestellt werden, welche Aufgaben die berufliche Tätigkeit des Antragsstellers ausmachen. Ebenfalls muss deutlich werden, dass für den Antragsteller die Voraussetzungen für seinen Beruf nicht mehr vorhanden sind.

Ist der Antragsteller in einem Beruf tätig, bei dem er schwere tragen muss wie zum Beispiel als Maurer, dann kann eine Umschulung in einen anderen Beruf, für den sich der Antragsteller eignet in Betracht kommen.

Grad der Berufsunfähigkeit – einige Beispiele

Bei welcher Erkrankung wird welcher Grad der Berufsunfähigkeit anerkannt?

Beispiele

  • Brustkrebs, Knochenkrebs 50 % Ärztin, kfm. Angestellte,
  • Rückenschmerzen, Arthrose  50 % Ergotherapeut
  • Bandscheibenerkrankung 50 % Handwerker, Biologe,
  • Depressionen 50 % Psychotherapeut, Verkäufer
  • Brustkrebs 75 % Rechtsanwältin,
  • Arthrose (Knie, Hüfte), Schäden an Lendenwirbel, Bandscheibe 75 % Zahnärzten, Fußballer
  • Schäden an Lendenwirbel, Bandscheibe 75 % Handwerker
  • Parkinson, schwere Depressionen 75 % Verkäufer, Vertreter, Arzt
  • Schlaganfall, Demenz 75 % Architekt
  • Angstzustände, Hörverlust, Migräne, Epilepsie100 % Pilot
  • Hirntumor, Leberkrebs 100 % Chemiker, Metallbauer,
  • Tuberkulose, Bindegewebskrebs, Schizophrenie  100 % Lehrer, Dozent, Stylist
  • Drogenabhängigkeit, Depressionen 100 %  Arzt, Steuerberater

Dies sind nur einige Beispiele, welche Berufsgruppen bei Erkrankungen welchen BU-Grad erhalten können.

Für die Versicherung liegt jedoch jeder Fall anders, denn jeder Mensch und jede Erkrankung muss individuell betrachtet werden. Welche BU-Grade versichert sind kann man aus dem Versicherungsvertrag entnehmen. In der Regel beginnt der BU-Grad, den die Versicherung zur Leistung bestimmt bei 50 % plus. Das „plus“ bedeutet, dass es auch andere versicherte BU-Grade geben kann.

Bevor die Versicherung zur Leistung bereit ist muss versicherte BU-Grad, üblicherweise 50 % überschritten werden. Anhand der dem Antrag beigefügten Tätigkeitsbeschreibung kann die Versicherung verlangen, dass der Antragsteller anstatt in Vollzeit nur noch in Teilzeit arbeitet. Die Tätigkeitsbeschreibung dient der Bestimmung der restlichen Leistungsfähigkeit des Antragstellers.

Dies ist ein sehr wichtiger Grund die Tätigkeitsbeschreibung so detailliert als möglich zu gestalten und die Haupttätigkeiten entsprechend hervorzuheben. Dabei sollte jede Tätigkeit einzeln und detailliert beschrieben werden und auch die Zeit, die dafür aufgebracht werden muss.

Für die Ermittlung vom BU-Grad ist die Tätigkeitsbeschreibung enorm wichtig. Anhand dieser kann der Arzt oder Gutachter die einzelnen Tätigkeiten bewerten und den BU-Grad ermitteln.