Auf dieser Seite befassen wir uns mit dem Thema Gesundheitsfragen. Wie bei den meisten Krankenzusatzversicherungen, die von den privaten Krankenversicherungen angeboten werden, sind auch bei der Zahnzusatzversicherung Fragen zur Zahngesundheit zu beantworten. Für viele ist dies die Hürde, die es zu überwinden gilt. Die leistungsstarken Gesellschaften wollen nur auf wenige Fragen eine Antwort wissen; andere fordern die Beantwortung eines ganzen Fragenkatalogs.
Wie auch im wirklichen Leben ist bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen Ehrlichkeit wichtig. Versicherer können, wenn Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden vom Vertrag zurücktreten oder Leistungen streichen. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung oder Lebensversicherung sind die Gesundheitsfragen für die Zahnzusatzversicherung meist schnell beantwortet. In der Regel fragt die Versicherung nachstehende Fragen ab:
- Hat der Zahnarzt zur Behandlung geraten.
- Wurde schon mit der Behandlung begonnen,
- Hat der Versicherungsnehmer bereits Beschwerden,
- Fehlen aktuell schon mehrere Zähne
- Ist bereits Zahnersatz vorhanden.
Nicht alle Versicherer stellen bei der Zahnzusatzversicherung dieselben Gesundheitsfragen, Aus diesem Grund ist es wichtig vor Vertragsabschluss die Bedingungen, besonders die Leistungen genau anzuschauen, insbesondere den Punkt, der den Ausschluss von Leistungen beschreibt. Der Zahnstatus
Der Zahnstatus ist der Punkt bei den Gesundheitsfragen, der bei allen Versicherungen identisch ist. Maßnahmen, die der Zahnarzt bereits angeraten hat werden nicht versichert. Die Zahnzusatzversicherung erstattet die Zahnarztrechnung nicht, wenn aus den zahnärztlichen Unterlagen hervorgeht, dass vor Vertragsabschluss diese Maßnahmen vom Zahnarzt angeraten wurden.
Auch wenn der Zahnarzt anhand von Notizen Maßnahmen ins Auge gefasst hat ist es nicht gesagt, dass Sie als Patient davon Kenntnis erhalten haben.
Tipp:
Bevor es zum Vertragsabschluss mit der Zahnzusatzversicherung kommt ist ein Gespräch mit dem Zahnarzt über den Inhalt der Patientenakte notwendig. Im Gespräch werden Sie über die Notizen des Zahnarztes informiert und können dies, wenn notwendig, bei den Fragen zur Gesundheitsprüfung angeben.
Gesundheitsfragen ehrlich beantworten
In der Regel wird es vielen nach dem Zahnarztbesuch bewusst, dass Kosten auf sie zukommen. Sobald eine teure Behandlung ansteht wollen sie noch den Abschluss Zahnzusatzversicherung tätigen. Wer jedoch die Diagnose und die hohen Kosten im Nacken sitzen hat, kann die Gesundheitsfragen selten so beantworten, dass es zum Abschluss einer Zahnzusatzversicherung kommt und die zu erwartenden Kosten abgedeckt sind. Es sollte jedoch niemand auf den Gedanken kommen bei den Gesundheitsfragen zu flunkern und die Wahrheit entsprechend „hinzubiegen“. Das geht ins Auge, denn Falschangaben haben Konsequenzen! Die Zahnzusatzversicherung trägt in solchen Fällen nicht die Behandlungskosten, im Extremfall muss der Versicherte mit Kündigung des Vertrags durch die Versicherung rechnen. .
Seien Sie ehrlich und beantworten Sie die Fragen umfassend!
Nach dem Wechsel der Zahnarztpraxis ist es oft schwer die Fragen umfassend zu beantworten. In solchen Fällen ist es sinnvoll, wenn der aktuelle Zahnarzt einen Zahnarztbericht anfertigt. In diesem ist der aktuelle Zahnstatus dokumentiert. Der Zahnarztbericht wird mit dem Antrag für die Zahnzusatzversicherung an die Versicherungsgesellschaft eingereicht. Viele Versicherer verzichten aufgrund vom Zahnarztbericht auf die Einhaltung einer Wartezeit. Zahnzusatzversicherung gibt es auch ohne Gesundheitsprüfung
Es gibt auch Versicherungen, die keine Gesundheitsprüfung fordern. Auch gibt es Gesellschaften, die Versicherungsschutz bieten, auch wenn die Diagnose, beispielsweise erforderlicher Zahnersatz, bereits feststeht. In diesem Fall ist es jedoch notwendig, dass vor der Bezahlung des ersten Beitrags keine Behandlung durch den Zahnarzt erfolgt.
Für die meisten Menschen ist die Beantwortung der Gesundheitsfragen eine große Herausforderung. Die Versicherungen, die auf Gesundheitsfragen und auf die Gesundheitsprüfung verzichten haben wir aufgelistet.
ERGO Direkt
Mit ihren ZAB+ZAE+ZBB+ZBE bietet die Versicherung umfangreiche Leistungen. Behandlungen durch den Zahnarzt, Vorsorgemaßnahmen, Zahnersatz und Prophylaxe-Maßnahmen sind im Leistungskatalog enthalten. Allerdings begrenzt die Versicherung ihre Leistung in den ersten vier Jahren auf 1.000 Euro.
uniVersa
Der Tarif dent Privat ist ein leistungsstarker Tarif, bei dem die Versicherung die Kosten für Zahnersatz bis zu 90 Prozent übernimmt. Im Leistungskatalog ist auch die Erstattung für alle zahnärztlichen Behandlungen enthalten. Im ersten Versicherungsjahr ist die Leistung auf 750 Euro, in den ersten vier Jahren auf 3.000 Euro begrenzt.
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