Krankengeld

 

Das Krankgeld stellt in Deutschland eine Entgeltersatzleistung dar. Sie wird von der gesetzlichen Krankenkasse nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch geleistet. Der Anspruch besteht meistens durch eine mehr als 6-wöchige Erkrankung oder einem stationären Klinikaufenthalt. Es ist ebenso möglich, dass ein Elternteil eines erkrankten Kindes unter 12 Jahren Krankengeld erhält.

Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

Prinzipiell muss ein entsprechender Versicherungsfall vorliegen. Dieser tritt ein, wenn der Versicherte aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig ist. Die Arbeitsunfähigkeit besteht auch dann, wenn die Ausübung der Tätigkeit einer Verschlimmerung der Krankheit hervorrufen kann.
Auch Arbeitslose können Krankengeld beanspruchen, wenn sie krankheitsbedingt nicht in er der Lage sind, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang auszuüben für die sie bei der Agentur für Arbeit im Grunde zur Verfügung stehen.
Ebenso kann ein Elternteil unter bestimmten Voraussetzungen Krankengeld beanspruchen, wenn ein Kind erkrankt ist. Zu den Voraussetzungen zählen, dass das Kind eine Beaufsichtigung, Pflege oder Betreuung benötigt, so dass der Versicherte zu Hause bleiben muss. Die Erforderlichkeit muss dabei durch ein ärztliches Attest bestätigt werden und keine andere Person darf im Haushalt leben, die diese Aufgaben übernehmen könnte. Des Weiteren darf das Kind höchstens 11 Jahre alt sein.
Gleiches gilt für Enkel, Pflegekinder und Stiefkinder, sofern das versicherte Mitglied überwiegend für den Unterhalt und die Betreuung zuständig ist.

Selbstständige und Arbeitnehmer ohne den Anspruch auf Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall können nur dann auf Krankengeldleistungen zurückgreifen, wenn diese als Wahlleistungen zum Versicherungsschutz hinzugefügt wurden.
Ebenso haben Empfänger von Arbeitslosengeld II selten Anspruch auf Krankengeld. Studenten, Rentner und Familienversicherte können ebenfalls nicht auf den Bezug von Krankengeld zurückgreifen, da diese Personenkreise keinen Verdienstausfall bei Krankheit erleiden.

Wann hat man Anspruch?

Ein grundsätzlicher Anspruch entsteht ab dem Tag an dem eine ärztliche Feststellung der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit erfolgte. Bezieher von Arbeitslosengeld haben Anspruch ab dem Tag an dem die Arbeitsunfähigkeit eintrat.
Wer auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt wird, hat, auch wenn er nicht arbeitsunfähig ist, ebenfalls Anspruch auf Krankengeld.
Für Selbstständige mit Anspruch auf Krankengeld entsteht der Anspruch für gewöhnlich ab der 7. Krankheitswoche. Individuelle Tarife ermöglichen aber auch einen früheren oder späteren Anspruch.
Bei einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus oder Rehabilitationseinrichtung entsteht der Anspruch bereits ab dem Tag der Aufnahme.
Ebenso besagt $ 24b, Abs. 2 SGB V, dass der Versicherungsnehmer auch Anspruch auf Krankengeld hat, wenn die Arbeitsunfähigkeit von einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch oder einer krankheitsbedingen Sterilisation herrührt.

Der Anspruch auf Krankengeld ruht allerdings so lange wie der Versicherungsnehmer Lohnfortzahlungen oder Arbeitslosengeldfortzahlungen erhält. Dieses wird für gewöhnlich über die Dauer von sechs Wochen nach der Erkrankung gewährt. Erst danach tritt der Anspruch auf Krankengel in Kraft.
Ebenso ruht der Anspruch während der Elternzeit oder dem Bezug anderer Entgeltersatzleistungen.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Nach $48 SGB V wird Krankengeld längstens für 546 Kalendertage aufgrund derselben Erkrankung gezahlt. Die Blockfrist beträgt 3 Jahre.
Dabei gelten verschiedene Erkältungserkrankungen beispielsweise nicht als dieselbe Krankheit.
Nach Ablauf der 3-jährigen Blockfrist muss der Versicherte mindestens 6 Monate dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden haben ohne wegen der gleichen Krankheit auszufallen. Danach entsteht ein neuer Krankengeldanspruch aufgrund der ursprünglichen Erkrankung, sofern diese nicht geheilt ist.
Eltern steht Krankengeld aufgrund der Erkrankung eines Kindes für bis zu 10 Tage im Kalenderjahr zu, Alleinerziehende haben Anspruch auf 20 Tage. Ein Anspruch ohne zeitliche Beschränkung besteht, wenn das Kind unheilbar krank ist und nur noch eine geringe Lebenserwartung zu erwarten ist.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Die Höhe des Krankengeldes ist abhängig vom eigentlichen Arbeitsentgelt und beträgt 70% dessen.