In Deutschland gehört die Krankenversicherung wie auch die Pflegeversicherung zu den Pflichtversicherungen. Bei der Krankenversicherung unterscheiden sich die gesetzliche und die private Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung – kurz GKV – werden alle Arbeitnehmer, Empfänger von staatlichen Hilfen und Rentner automatisch versichert. Wer in die private Krankenversicherung – kurz PKV – versichert sein will muss einen Verdienst nachweisen, der oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Die Kosten für die Behandlung im Krankheitsfall spielt für die Einwohner in Deutschland keine Rolle, denn diese übernehmen die Krankenversicherungen.

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Beide Krankenversicherungen haben Vor- und Nachteile. Bei der GKV ist der große Vorteil die kostenlose Mitversicherung der Familienmitglieder beim Versicherten. Dies spielt insbesondere für Versicherte einen große Rolle, die Ehepartner und Kinder haben. Dies ist der Hauptgrund warum Versicherte auch wenn sie die Chance für die PKV haben bei der GKV versichert bleiben. Die monatlichen Beiträge werden nach dem Einkommen, allerdings höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze, deren Höchstbetrag aktuell bei 56.250 € (Stand: 2020) jährlich liegt, berechnet. Der Betrag der Beitragsbemessungsgrenze wird einmal jährlich vom Gesetzgeber bestimmt und wird sich im Jahr 2021 auf 58.050 € erhöhen.

Wer einen Verdienst vorweisen kann, der über die Versicherungspflichtgrenze liegt, für den öffnet die private Krankenversicherung ihre. Auch der Betrag für die Versicherungspflichtgrenze wird vom Gesetzgeber bestimmt; aktuell der Betrag liegt derzeit bei 62.550 € (Stand: 2020)- Wie auch die Beitragsbemessungsgrenze erhöht der Gesetzgeber die Versicherungspflichtgrenze jährlich, im Jahr 2021 wird diese bei 64.350 € liegen.

Selbständige, Freiberufler und Beamte können jederzeit in die PKV wechsel, hier spielt die Versicherungspflichtgrenze keine Rolle.

Noch einmal kurz der Unterschied zwischen Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze. Die Versicherungspflichtgrenze bestimmt den Betrag, der einen Wechsel von der GKV in die PKV ermöglicht. Die Beitragsbemessungsgrenze ist für die GKV bestimmt und bildet den Höchstbetrag, von dem die Beiträge berechnen dürfen.

Während die GKV verpflichtet ist alle Versicherungspflichtigen unabhängig ihres Einkommens aufzunehmen, ist dies bei der PKV nicht der Fall. Allerdings ist für die Personen, die sich für die private Krankenversicherung entschieden haben ab dem 55. Lebensjahr die Türen zur Rückkehr in die GKV geschlossen.

Bei der GKV obliegt dem Gesetzgeber die Bestimmung der prozentualen Beitragshöhe sowie der Umfang vom Leistungskatalog, der von Jahr zu Jahr immer weniger Inhalte beinhaltet.

Die PKV hat ihren eigenen Leistungskatalog, ist jedoch bei ihrem günstigsten Tarif an die Leistungen vom gesetzlich vorgegebenen Leistungskatalog insoweit gebunden, als dieser Tarif, aktuell ist es der Basistarif, den gesetzlichen Leistungen entspricht. Der Leistungskatalog der PKV ist nicht nur bedeutend umfangreicher, sondern kann mit dazu buchbaren Bausteinen individuell auf den Versicherten ergänzt und abgestimmt werden.

Für die Beiträge der GKV legte der Gesetzgeber den Prozentsatz auf 15 % fest und gestattete den GKVs auch Zusatzbeiträge einzufordern. Der Bruttoverdienst ist für die Beitragsberechnung die Basis. Bei der Im Gegensatz zur GKV nutzt die PKV Alter, Gesundheitszustand, Tarif und gebuchte Bausteine als Basis für die Berechnung der monatlichen Beiträge.

Die Unternehmen der gesetzlichen wie auch die privaten Krankenversicherungen fechten einen Konkurrenzkampf aus! Das geht soweit, dass Versicherte verunsichert werden und von einem Wechsel zurückschrecken. Dabei ist es gar nicht schwer die Krankenversicherung zu wechseln, unabhängig davon, ob Sie innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung oder zur privaten Krankenversicherung wechseln wollen. Wichtig ist, dass Sie sich vor Vertragsabschluss ausführlich informieren, beispielsweise beim Krankenversicherungsvergleich. Dieser listet alle Gesellschaften auf, wobei oben auf der Liste der günstigste Beitrag steht.

Vergleich der Krankenversicherung

Der Krankenversicherungsvergleich bietet Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Krankenversicherungen. Diese Informationen sind hilfreich und bilden die Basis für das Gespräch mit dem Makler oder der Versicherung. Die Unterschiede sind teilweise gravierend, der Krankenversicherungsvergleich deckt diese auf. Verglichen werden alle Krankenversicherungen in ganz Deutschland vergleichen, natürlich auch die Krankenversicherungen in Erlangen.

In Erlangen in die PKV wechseln

Wenn Sie die Chance haben in die PKV zu wechseln, sollte Sie das nutzen! Die Krankenversicherung Erlangen bietet Ihnen ein attraktives Leistungsangebot; ein Spektrum, mit dem die GKV nicht konkurrieren kann. Die Krankenversicherung Erlangen bietet neben attraktiven Tarifen auch eine große Anzahl interessanter Bausteine, welche Ihren Versicherungsschutz optimieren. .

Wie funktioniert der Wechsel in die PKV?

Vor Vertragsabschluss machen Sie den Krankenversicherungsvergleich, der Ihnen eine Vielzahl von Informationen liefert. Sie verwenden diese als Basis für das persönliche Gespräch mit dem Versicherungsmakler, der die Aufgabe hat Sie ausführlich zu beraten und bei Vertragsabschluss alle Aufgaben, die mit Wechsel in Zusammenhang stehen zu übernehmen. Dazu gehört auch die Anmeldung bei der Krankenversicherung Erlangen. So wechseln Sie völlig stressfrei in Ihre neue Krankenversicherung.

Krankenversicherung aus Erlangen

Die kreisfreie Universitätsstadt Erlangen liegt im Regierungsbezirk Mittelfranken im Freistaat Bayern und ist für etwa 112.530 Menschen die Heimat. Große Unternehmen wie Siemens, das mit den Bereichen Healthcare, Energy und Mobilität sowie KUM GmbH & Co. KG und Valeo Siemens eAutomotive haben ihren Standort in Erlangen. Neben der Universität ließen sich auch das Frauenhofer-Institut, das Max-Planck-Institut sowie das Forschungszentrum der Siemens AG, das Bayerische Laserzentrum und das Bayerische Zentrum für Angewandte Energieforschung in Erlangen nieder.