Der umfassende Tarif

Der Debeka Tarif B30 wurde speziell für Beamte und deren Angehörige entwickelt, um die Lücken in der staatlichen Beihilfe abzudecken. Die Beihilfe übernimmt zwar einen Großteil der Krankheitskosten, jedoch nicht alles. Genau hier setzt der Tarif B30 an und sorgt für eine nahezu vollständige Kostenübernahme in vielen medizinischen Bereichen.

Mit diesem Tarif erhalten Versicherte eine optimale Ergänzung der Beihilfe, insbesondere bei ambulanten, stationären und zahnmedizinischen Leistungen. Er bietet somit nicht nur eine finanzielle Absicherung im Krankheitsfall, sondern auch eine erhöhte Flexibilität und Wahlfreiheit in der medizinischen Versorgung.

Leistungen des Debeka Tarifs B30

Ambulante Leistungen – Umfassender Schutz für den Alltag

  • Arztbesuche & Facharztbehandlungen → Übernahme der Kosten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • Alternative Medizin → Kostenübernahme für Heilpraktikerbehandlungen
  • Medikamente & Heilmittel → Erstattung von verordneten Arznei-, Verband- und Heilmitteln
  • Sehhilfen → Zuschüsse für Brillen und Kontaktlinsen sowie operative Korrekturen wie LASIK
  • Vorsorge & Schutzimpfungen → Erstattung von wichtigen Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen

Stationäre Leistungen – Hochwertige Krankenhausversorgung

  • Chefarztbehandlung → Möglichkeit, sich von einem Spezialisten oder Chefarzt behandeln zu lassen
  • Ein- oder Zweibettzimmer → Höherer Komfort durch bessere Unterbringung im Krankenhaus
  • Kurbehandlungen → Unterstützung bei medizinisch notwendigen Reha- und Kurmaßnahmen

Zahnärztliche Leistungen – Rundum-Versorgung für gesunde Zähne

  • Zahnbehandlungen & Prophylaxe → Regelmäßige Vorsorge und Behandlungen werden erstattet
  • Hochwertiger Zahnersatz → Erstattung von Kronen, Brücken, Implantaten & Inlays
  • Kieferorthopädie → Auch für Erwachsene mit medizinischer Indikation

Besonderheiten des Tarifs B30

✔ Perfekte Ergänzung zur Beihilfe – minimiert Eigenbeteiligung
✔ Wahlfreiheit bei Ärzten, Krankenhäusern und Zahnärzten
✔ Optimal für Beamte, die umfassenden Schutz wünschen
✔ Keine Wartezeiten für viele Leistungen

Dieser Tarif bietet eine erstklassige Absicherung für Beamte, die sich keine Gedanken über hohe Zuzahlungen machen wollen. Wer auf Qualität und Flexibilität in der Gesundheitsversorgung Wert legt, trifft mit dem Tarif B30 eine ausgezeichnete Wahl.

🔹 FAQs zum Debeka Tarif B30

1. Was deckt der Debeka Tarif B30 im Vergleich zur normalen Beihilfe ab?

Der Tarif B30 ergänzt die staatliche Beihilfe und deckt Kosten, die nicht oder nur teilweise übernommen werden. Dazu gehören:
Ambulante Behandlungen: Erstattung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Zahnbehandlungen & Zahnersatz: Kostenübernahme für Implantate, Brücken & Kronen
Sehhilfen: Zuschüsse für Brillen & Kontaktlinsen sowie Augenlaserkorrekturen
Stationäre Wahlleistungen: Ein- oder Zweibettzimmer & Chefarztbehandlung
Medikamente & Heilmittel: Erstattung verschriebener Arznei- und Verbandmittel


2. Welche Zahnarztkosten übernimmt der Tarif B30?

Der Tarif B30 deckt nahezu alle zahnärztlichen Behandlungen ab, darunter:
100 % Erstattung für Zahnbehandlungen & Prophylaxe
Hochwertiger Zahnersatz (Implantate, Kronen, Brücken)
Kieferorthopädie für Kinder & Erwachsene (bei medizinischer Notwendigkeit)
In den ersten Jahren gilt eine Zahnstaffel mit begrenzter Erstattungssumme, danach erfolgt eine volle Kostenübernahme.


3. Werden Sehhilfen oder Augenlaser-Behandlungen übernommen?

Ja, der Tarif B30 erstattet Brillen, Kontaktlinsen und Reparaturen bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr. Zusätzlich werden Augenlaser-Operationen (z. B. LASIK) bezuschusst, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht.

Quelle
👉 Debeka Krankenversicherung