Die privaten Krankenversicherungen erhöhen im Jahr 2022 die Beiträge um etwa vier Prozent. Darauf sollten Kunden achten.

Beitragserhöhungen für die private Krankenversicherung sind Privatversicherte gewohnt. Anders als gewohnt fallen die Erhöhungen in diesem Jahr deutlich höher aus. Sogar zweistellige Beitragsanpassungen sind möglich. Von den Krankenversicherungen werden allerdings nur Durchschnittswerte veröffentlicht. Nachstehendes sollten Versicherte wissen.

Beitragssteigerungen


.Privat Krankenversicherte müssen mit einer durchschnittlichen Erhöhung ihrer Beiträge von 4,1 Prozent rechnen. Privat krankenversichert sind etwa 8,7 Millionen, die auch eine Vollversicherung haben. Von diesen Versicherten haben etwa 25 Prozent eine Anpassung der Beiträge zu erwarten; der Rest von 75 Prozent sei nicht betroffen, so der PKV-Verband. Hier ein kurzer Überblick:

Unternehmen                                    Erhöhung

  • Allianz                                        7,4 – 18 %
  • AXA                                            8,5 – 15 % und mehr
  • AXA Ärztetarif                           45 %
  • Generali                                     9,4 – 12 %
  • Münchener Verein                   10,0 – 18 % und mehr
  • Continentale                              bis 23 %

Honorar


Die Versicherungen arbeiten mit Zeithonorar und Erfolgshonorar. Versicherungsberater werden mit dem Zeithonorar bezahlt, der große Teil der Versicherungsmakler erhält dagegen ein Erfolgshonorar. Die Folge ist, dass Kunden, die einen günstigeren Tarif suchen und durch einen Versicherungsmakler einen entsprechenden Tarif finden, an den Makler einen Teil ihrer Ersparnis abgeben müssen. Von der Ersparnis wird ein höherer Selbstbehalt komplett abgezogen.

Gründe


Für die Erhöhung der Prämien gibt verschiedene Gründe wie höhere Kosten für Medikamente und Behandlung durch den Arzt. Auch das aktuell niedrige Zinsniveau für Kapitalanlagen sowie die höhere Lebenserwartung der Mensche3n werden als Gründe angegeben. Eine private Krankenversicherung ist wie ein Sparvertrag anzusehen. Die Regel ist, dass die Anbieter von jüngeren Versicherten höhere Beiträge fordern; also mehr, als für die Übernahme der Kosten im Schadensfall notwendig wäre. Der Mehrbetrag wird an den Kapitalmärkten angelegt. Sinn und Zweck ist, dass die Beiträge im Alter moderat gehalten werden können. Ist das Zinsniveau, wie aktuell, sehr niedrig, erhalten die Versicherer weniger Zinsen und müssen daher die Prämien erhöhen, um unter dem Strich den Kapitalbetrag zu erzielen, den sie bei höherem Zinsniveau erzielt hätten.

Reform


Für die Erhöhung der Tarife gibt es gesetzliche Regelungen. Erst wenn eine bestimmte Kostengrenze überschritten wird dürfen die PKV-Unternehmen die Tariferhöhungen vornehmen. Aus den Reihen vom PKV-Verband heißt es: „Privatversicherte haben mehrere Jahre stabile Beiträge, dann kommt auf einen Schlag eine nachholende Erhöhung der Beiträge, die stärker ist als die vorherigen.“. Die Seit Jahren fordern Anbieter und Verbraucherschützer kleinere Anpassungen der Beiträge zuzulassen, die regelmäßig kommen. Die Politik steht hier in der Pflicht, doch bisher gibt von dieser Seite keine Bewegung. Das gilt auch für die neue Ampelkoalition, die lediglich eine Reform versprochen hat, diese jedoch bisher nicht angekündigt hat. Versprochen wurde lediglich, dass keine Bürgerversicherung eingeführt wird und die private Krankenversicherung erhalten bleibt.

Alternativen


Gegen Erhöhung der Beiträge können sich Privatversicherte nicht wehren. Abschwächen können sie die Anpassungen durch einen Wechsel des Tarifs beim aktuellen Anbieter. Dies ist gesetzlich vorgegeben. Bleiben sie im selben Unternehmen bleiben ihnen die für das Alter angesparten Rückstellungen erhalten.

GKV


Meist ist es nicht möglich in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückzukehren. Eine Möglichkeit wäre ein geringeres Einkommen, das unter der Grenze der Versicherungspflicht liegt; diese liegt im Jahr 2022 bei 64.350 Euro. Für das geringere Gehalt kann man sich mit dem Arbeitgeber abstimmen bspw. durch Verringerung der Arbeitszeit. Erhöht sich das Einkommen wieder kann sich der Arbeitnehmer bei der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern. Die freiwillige Krankenversicherung bei der GKV ist ebenfalls für Selbstständige möglich, wenn ihr Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt oder sie den Wechsel in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vollziehen. Wer älter ist als 55 Jahre kann nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.