Die GKV in Konkurrenz

Ein Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen Krankenkasse geht unproblematisch vonstatten. Doch zu welcher GKV soll man wechseln? Die Beiträge sind mit 14,6 % gleich, allerdings sind da noch die Zusatzbeiträge. Wer jedoch optimal versichert sein will, der muss auch auf die Zusatzleistungen schauen, die bei jeder Krankenkasse unterschiedlich sind. Nur wer Beitrag, Zusatzbeitrag und Zusatzleistungen gegenüberstellt findet die optimale gesetzliche Krankenkasse.

Welche Leistungen sind vorgeschrieben?

Der Gesetzgeber schreibt etwa 95 % der Leistungen den gesetzlichen Krankenkassen vor. Die restlichen 5 % nutzen die Krankenkassen um Konkurrenten auszustechen und neue Mitglieder zu gewinnen. Viel Spielraum bleibt den gesetzlichen Krankenkassen dabei nicht, denn alle Krankenkassen bieten zusätzliche Leistungen an. Die medizinische Versorgung muss von den gesetzlichen Krankenkassen sichergestellt werden. So wird dies im SGB V, dem fünften Sozialgesetzbuch geregelt. Den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen wird vom gemeinsamen Bundesausschuss – kurz: G-BA – festgelegt. Die dort festgelegten Leistungen sind für alle gesetzlichen Krankenkassen Pflichtleistungen.

Zu den Pflichtleistungen gehören in erster Linie die medizinische Versorgung sowie verschiedene Vorsorgeuntersuchungen. Die Versicherten haben das Recht Ärzte, Zahnärzte und andere Fachärzte aufzusuchen, sofern der Mediziner die Zulassung der gesetzlichen Krankenkasse hat. Die freie Wahl der medizinischen Betreuung gilt auch für Krankenhäuser, allerdings ohne Wahlleistungen wie Einbettzimmer. Solche Privilegien können Versicherte über Zusatzversicherungen sicherstellen.

Zusätzliche Leistungen der GKV

Um konkurrenzfähig zu sein und dies auch zu bleiben bieten fast alle gesetzlichen Krankenkassen zusätzliche Leistungen an. Diese sind von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Die Zusatzleistungen, die für Versicherte zu den wichtigsten gehören, haben wir aufgelistet.

Service

Für viele Versicherte ist ein optimaler Service sehr wichtig, besonders in Zeiten von Corona der bestehenden Pandemie. Eine telefonische Beratung, die rund um die Uhr verfügbar ist, wünschen sich viele Versicherte. Bei dieser Beratung geht es nicht nur um den Versicherungsschutz und den Leistungen sondern auch um medizinische Fragen.

Gesetzlich Versicherte haben immer wieder Probleme einen zeitnahen Termin bei einem Facharzt zu bekommen. Auch hier sind viele GKVs bereit zu helfen. Ein großer Teil der Versicherten verfügt über einen Internetanschluss. Einige gesetzliche Krankenkassen bieten den Online Service an, der es Versicherten gestattet alle vom Arzt abgerechneten Leistungen einzusehen. Damit hat jeder Versicherte Zugriff auf die für seine Behandlung entstandenen Kosten.

Zahnarzt

Die Kosten für die Zahnarztbehandlung werden von den Krankenkassen übernommen. Nicht bezahlt wird jedoch die professionelle Zahnreinigung. Einige der Krankenkassen erstatten jedoch einen Teil der für die professionelle Zahnreinigung entstandenen Kosten. Allerdings ist der Zuschuss jährlich begrenzt; bei der IKK classic beträgt der Zuschuss 40 Euro jährlich.

Zahnersatz ist teuer! Die Krankenkassen beteiligen sich üblicherweise mit 50 % der Kosten, allerdings nur für eine Regelversorgung. Der Zuschuss kann sich durch ein regelmäßig geführtes Bonusheft erhöhen.

Alternativmedizin

Nicht alle, aber immer mehr gesetzliche Krankenkassen haben in ihre Zusatzleistungen die Alternativmedizin einbezogen. Das gilt für Homöopathie ebenso wie für Osteopathie und der alternativen Krebstherapie. Im Rahmen der Homöopathie erstatten einige Krankenkassen jährlich einen bestimmten Betrag. Der große Anteil der Rechnung geht zu Lasten des Versicherten. Das gilt auch für die Osteopathie. Eine Ausnahme macht die alternative Krebstherapie – hier übernehmen einige Krankenkassen die Kosten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Familie

Die Ehefrau und die Kinder sind beim Versicherten grundsätzlich kostenfrei mitversichert. Das gilt natürlich auch für übliche Schwangerschaftsvorsorge. Hier bieten einige Krankenkassen die Übernahme für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen wie Toxoplasmosetest und weitere Untersuchungen an. Auch die Möglichkeit eine Hebamme rund um die Uhr zu erreichen ist in den zusätzlichen Leistungen einiger Krankenkassen enthalten; diese beteiligen sich an den Pauschalkosten.

Die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder bis zur U9 bezahlen die Krankenkassen grundsätzlich. Die Vorsorgeuntersuchungen für Jugendliche, die U10 – U12 gehören nicht zu den Pflichtleistungen, die der Gesetzgeber vorschreibt. Es gibt jedoch Krankenkassen, die im Rahmen ihrer Zusatzleistungen auch die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen für Jugendliche bezahlen.

Nicht jede Frau kann auf „normalem“ Weg schwanger werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel 50 % für die künstliche Befruchtung, allerdings nur für drei Versuche. Eine Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen beteiligt sich jedoch mit einem höheren Anteil an den Kosten; andere Krankenkassen bezahlen anteilmäßig für mehr als drei Versuche.

Andere Zusatzleistungen

Impfungen

Die üblichen Impfungen wie gegen Tetanus oder Keuchhusten werden im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung von den Krankenkassen übernommen. Eine Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen bezahlen heute auch Impfungen, die für Reisen wichtig sind wie gegen Hepatitis A und B, Gelbfieber oder Typhus. Standardmäßig übernehmen die meisten Krankenkasse auch die Impfung geben Grippe.

Krankenhauswahl

Die Versicherten haben die freie Wahl in welches Krankenhaus sie gehen, allerdings muss dies ein Vertragskrankenhaus der gesetzlichen Krankenkassen sein. Bei einer stationären Behandlung in einem Nichtvertragskrankenhaus können für die Versicherten zusätzliche Kosten entstehen, sofern dieses Krankenhaus nicht den Empfehlungen des behandelnden Arztes entspricht.

Vorsorge

Eine große Anzahl der Vorsorgeuntersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen auch die Kosten für spezielle Vorsorgeuntersuchungen wie Darmspiegelung.

Viele Krankenkassen fördern die Gesundheit ihrer Mitglieder durch Gesundheitskurse wie Ernährung, Stressmanagement, Bewegung und Entwöhnung vom Rauchen.

Neben den Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenkassen bieten verschiedene Krankenkassen weitere Programme an. Dazu gehören beispielsweise Bonusprogramme. Der Versicherte nimmt an bestimmten Vorsorgeuntersuchungen oder Maßnahmen teil, wobei die Teilnahme vom Arzt oder Kursleiter bestätigt werden muss. Als Belohnung erhält er entweder eine Geldprämie oder Gutscheine oder aber Sachleistungen.

Andere Krankenkassen bieten Wahltarife mit Selbstbehalt an. Dabei verpflichtet sich der Versicherte einen Teil der medizinischen Kosten selbst zu tragen, wobei die Höchstgrenze festgelegt wird. Dafür erhält er eine Prämie, die zu 20 % des Jahresbeitrags ausmachen kann.

Eine andere Variante des Wahltarifs bieten einige Krankenkassen an, indem sie Beiträge zurückerstatten, wenn der Versicherte keine Leistungen im Versicherungsjahr in Anspruch genommen hat.

Fazit

Welche Zusatzleistungen die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen bieten sind auf den Websites zu finden. Bei der Wahl der optimalen gesetzlichen Krankenkasse sollte darauf geachtet werden, welche zusätzlichen Leistungen man tatsächlich braucht. Einige Krankenkassen „führen“ ein Gesundheitskonto, über das die zusätzlichen Leistungen abgerechnet werden. Eine gute Wahl ist der Versicherungsvergleich, der übersichtlich die Beiträge und zusätzlichen Mehrleistungen auflistet. Wichtig ist, dass bei der Wahl der Krankenkasse das Preis-Leistungs-Verhältnis geprüft wird, damit die Krankenversicherung optimal ist. Allerdings können Zusatzleistungen ohne vorherige Information an den Versicherten gestrichen und neue Leistungen integriert werden.

Die gesetzlichen Krankenkassen tragen nicht nur die Kosten, die sich aus den Leistungen des Leistungskatalogs ergeben. Auch bei den gesetzlichen Krankenkassen ist der Konkurrenzkampf groß und heftig. Dies bewirkt, dass die gesetzlichen Krankenkassen Zusatzleistungen anbieten, die über den gesetzlich vorgegebenen Leistungskatalog hinausgehen. Diese zusätzlichen Leistungen sind bei den Unternehmen der gesetzlichen Krankenkassen nicht einheitlich, sondern von jeder Krankenkasse individuell gestaltet, wie beispielsweise das Bonusheft, im dem die Leistungen dokumentiert werden und der Versicherte von der Krankenkasse einen Geldbetrag zurückerhält.

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern viele Zusatzleistungen an; ein Angebot, bei dem für jeden etwas dabei ist. Bei der IKK classic sind es beispielsweise mehr als 20 zusätzliche Leistungen.

Vorsorgeuntersuchungen

Üblicherweise werden die Vorsorgeuntersuchungen, bekannt auch als „Check-Up 35“ erst ab dem 35 Lebensjahr durchgeführt. Einige der gesetzlichen Krankenkassen bieten diese Vorsorgeuntersuchung ab dem 25. Lebensjahr an, allerdings nur einmalig, denn erst ab dem 35. Lebensjahr sollte die Untersuchung alle drei Jahre stattfinden.

Eines für Frauen interessantes Angebot ist die kostenfreie Krebsfrüherkennungsuntersuchung, die dazu beiträgt, dass Gebärmutterhalskrebs und Brustkrebst frühzeitig erkannt werden. Diese Krebsvorsorge ist für Frauen ab 20 Jahren gedacht; das Abtasten der Brust erfolgt dann bei Frauen ab 30 Jahren und ab 35 Jahren, die Kosten werden von 72 gesetzlichen Krankenkasse übernommen, auch für die Kombinationsuntersuchung aus HPV-Test und Pap-Abstrich im Abstand von drei Kalenderjahren.

Die IKK classic beispielsweise bietet bereits Frauen ab 14 Jahren kostenlos einen Kurs zur Brustselbstuntersuchung (MammaCare) im Rahmen von MammaCare, einem Vorsorgeprogramm, das zur Vorsorge von Brustkrebs ins Leben gerufen wurde und auch das Mammographie-Screening-Programm beinhaltet.

Die verschiedenen Vorsorgeuntersuchungen zur Krebsfrüherkennung für Männer bieten die meisten Krankenkasse ebenfalls an. Männer ab dem 45. Lebensjahr können diese jährlich in Anspruch nehmen.

Untersuchungen auf Hautkrebs für Versicherte ab 35 Jahren werden von den meisten gesetzlichen Krankenkassen im Zweijahres-Rhythmus bezahlt. Einige Kassen bieten ihren Versicherte bis 34 Jahren, sofern Risikofaktoren bestehen, die teilweise Übernahme der Kosten für die Vorsorge auf Hautkrebs an; bei der IKK classic sind es bis zu 30 € werden die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen bis zu 30 € übernommen,

Bei vielen der gesetzlichen Krankenkassen sind die Untersuchungen zur Darmkrebserkennung; bis zum Alter von 54 Jahren in Form eines Schnelltests. Für Frauen unter 55 Jahren und für Männer unter 50 Jahren bieten 61 Krankenkassen die Darmspiegelung als Zusatzleistung an.

Impfungen

Die Standardimpfungen werden von allen Krankenkassen übernommen; nicht aber Impfungen, die aufgrund von der Auswahl des Urlaubslandes notwendig werden. In den Zusatzleistungen haben viele Krankenkassen die Impfungen festgeschrieben, die nicht im Leistungskatalog enthalten sind wie beispielsweise Impfungen gegen Hepatitis A und B, Grippe oder gegen Humane Papillom Viren.

Zähne

Das gilt auch für die professionelle Zahnreinigung, von der Versicherte einen Zuschuss zu den Kosten von der GKV erhalten können.

Schwangerschaft

Die Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Viele Kassen bieten jedoch auch weitergehende Leistungen an. So bieten verschiedene Krankenkassen die Übernahme der Pauschale, welche Hebammen für die Rufbereitschaft berechnen, an; die Höhe der Pauschale ist jedoch bei den einzelnen Krankenkassen unterschiedlich. Ebenfalls bietet eine Reihe der gesetzlichen Krankenkassen erweiterte Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt an; Leistungen, die in den „Mutterschaftsrichtlinien“ zusammengefasst wurden. Der Leistungsumfang sowie die Höhe der Kostenübernahme sind von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden.

Kinder

Rooming-In kennt man eigentlich nur von der Neugeborenen-Station. Doch nicht nur Neugeborene brauchen im Krankenhaus ihre Mutter. Kinder, die im Krankenhaus stationär behandelt werden müssen haben Angst. Ist die Mutter oder eine andere Begleitperson beim Kind ist es für das Kind als Patient einfacher. Einige Krankenkassen bezahlen den Aufenthalt der Begleitperson. Zwar ist die Mitaufnahme einer Begleitperson im SGB § 11, Abs. 3 geregelt, allerdings wie so oft ohne das Höchstalter des Kindes zu bestimmen. Einige gesetzliche Krankenkassen bieten hierzu weitergehende Leistungen an, allerdings nicht einheitlich.

Jugendgesundheit

Die Vorsorgeuntersuchungen (U1-U9) sind für Kinder bis zum 14. Lebensjahr mit der Untersuchung J1 durch den Leistungskatalog abgedeckt. Das gilt nicht für die Untersuchung J2, die im Alter zwischen 16 und 17 Jahren anfällt. Eine Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nicht nur die Kosten für die J2-Vorsorgeuntersuchung, sondern auch für die U10 und U11 als weitergehende Vorsorgeuntersuchungen.

Gesundheitskurse

Solche Kurse werden von den meisten gesetzlichen Krankenkassen als Zusatzleistungen angeboten. Meist können diese Kurse auch Online „besucht“ werden. Das Angebot erstreckt vom autogenen Training über Nichtraucherkurse bis hin zu Yoga. Allerdings müssen die Kurse von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sein.

Die Mehrzahl der gesetzlichen Krankenkassen hat für Gesundheitskurse eine eigene Rubrik; hier können die Versicherten nicht nur die Kurse auswählen, sondern sehen auch gleich wie viel der jeweilige Kurs kostet und welchen Anteil die Krankenkasse trägt.

Haushaltshilfen/häusliche Krankenpflege

Ist es dem gesetzlich Krankenversicherten nicht mehr möglich seinen Haushalt selbständig zu führen hat er Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Die Leistungen sind bei den gesetzlichen Krankenkasse unterschiedlich – hier besser nachfragen.

Den Anspruch auf häusliche Krankenpflege haben gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen. Allerdings nur dann, wenn der Pflegegrad 2-5 nicht erreicht ist; hier tritt die Pflegeversicherung ein.