In den meisten Fällen, muss eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung schnell passieren, da oft bereits Vorerkrankungen bestehen. Daher beantragen Personen mit Beschwerden, oftmals die Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung und ohne eine Wartezeit. Leider ist dies nicht immer die beste Option. Bei dieser Art wird kein Tarif in Anspruch genommen und es kann weniger übernommen werden, da nicht gefragt wird. Dieser Fall trifft ein, wenn der behandelten Person, Zähne fehlen. Sollte man sich jedoch für eine Wartezeit entscheiden, können bestimmte Tarife ausgewählt werden. Auch die Kieferorthopädie bietet Leistungen ohne eine Gesundheitsprüfung an. Dies gilt für Erwachsene und Kinder.
Sollten bestimmte Behandlungen bereits vereinbart gewesen sein, werden diese nach Vertragsabschluss nicht übernommen. Die Annahme erfolgt meist sehr schnell und einfach, da die Beantwortung aller Gesundheitsfragen entfällt. Die meisten denken, dass ein schlechter Zahnstatus, eine schlechte Voraussetzung für diese Zusatzversicherung bietet. Dies ist jedoch ein Irrglaube. Auch hierbei kann die Annahme innerhalb von mehreren Stunden erfolgen. Dazu zählen auch Krankheiten wie eine Parodontose. Sollte man eine herausnehmbare Prothese beziehungsweise fehlende Zähne besitzen, stellt dies auch kein Problem dar. Läuft die Behandlung schon, wird diese auch übernommen. Tritt trotzdem der Fall ein, dass eine Gesundheitsprüfung stattfindet, müssen einige Fragen beantwortet werden. In der Zahnzusatzversicherung ohne eine Prüfung, spielen die verlorenen Zähne keine Rolle, in der Gesundheitsprüfung jedoch schon. Es wird danach gefragt, um im Schadensfall dafür aufzukommen.
Die anfallenden Kosten
Der gesamte Zahnzustand wird bei der Zahnzusatzversicherung ohne eine Gesundheitsprüfung, nicht beurteilt. Da die Versicherung keine Beitragshöhe aufgrund des Zahnzustandes errechnen kann, werden die Kosten immer höher angesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt bieten nicht viele Versicherungen, diese Möglichkeit der Zahnzusatzversicherung ohne Prüfung an. Der Umfang an Leistungen unterscheidet sich jedoch nicht groß, von einer Zahnzusatzprüfung mit einer Gesundheitsprüfung. Bei Zahnzusatzversicherungen mit einer Gesundheitsprüfung, sind bestimmte Behandlungen begrenzt. Man spricht hierbei auch von einer Zahnstaffel. Aber auch bei der Versicherung ohne einer Prüfung gibt es Möglichkeiten, eine volle Kostenübernahme erhalten zu können. Grundsätzlich übernimmt die Zahnzusatzversicherung immer 75 Prozent eines Zahnersatzes.
Wie würde eine Gesundheitsprüfung beim Zahnarzt aussehen?
Sollte doch eine Gesundheitsprüfung stattfinden müssen, beginnt die Beantwortung bei der Antwort, ob eine bestimmte Behandlung schon besprochen wurde. Ist die Behandlung nur besprochen worden, übernimmt bereits die Versicherung, diese Untersuchung nicht mehr. Sollten nun einige Zähne fehlen, muss dies auch angegeben werden. Die Beantragung mit Gesundheitsfragen einer Zahnzusatzversicherung, ist viel komplizierter und dauert länger. Meist kann hierbei sogar ein Zahnstatus von dem jeweiligen Zahnarzt beantragt werden.
Dabei müssen ganz klar die Vor- und Nachteile abgewogen werden. Bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung wird in den ersten Jahren sehr stark begrenzt. Da alle aktuellen Behandlungen nicht übernommen werden, muss in den ersten Jahren ein höheres finanzielles Risiko eingegangen werden. Die Beantragung einer Zahnzusatzversicherung mit einer Gesundheitsprüfung, birgt jedoch immer die Gefahr, einer Ablehnung. Besonders bei Kieferproblemen oder Kiefererkrankungen passiert dies häufig, da dieser Bereich mit hohen Kosten einhergeht. Wird der Versicherung auch noch mittgeteilt, dass die Zahngesundheit beeinträchtigt ist, ist meist eine Absage nicht zu verhindern. Daher bietet sich die Zusatzversicherung ohne eine Prüfung besonders dafür an.
Eine Zahnzusatzversicherung ohne eine Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten
Es gibt auch die Möglichkeit einer Zahnzusatzversicherung, ohne einer Gesundheitsprüfung und ohne einer Wartezeit. Dabei beginnt der Versicherungsschutz sofort nach dem Vertragsabschluss. Sollte ein Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorliegen, kann diese Kombination beantragt werden. Hat die Zahnersatzbehandlung bereits begonnen, kann auch diese übernommen werden. Die Bedingung liegt darin, dass die Behandlung nicht bereits länger als sechs Monate laufen darf.
Der Abschluss und die Kündigung einer Zahnzusatzversicherung
Meist entscheiden sich Menschen dazu, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, wenn spontan etwas erneuert werden muss. Sollte keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen worden sein, bringt dies hohe Kosten mit sich. Hierbei lässt sich sehr schnell eine Zahnzusatzversicherung ohne eine Gesundheitsprüfung abschließen. Beim Abschluss einer normalen Zahnzusatzversicherung wären die Wartezeiten sehr lange und die Patienten und Patientinnen könnten nicht so lange warten. Leider können vor allem beim Zahnarzt extrem hohe Kosten entstehen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt. Dabei müssen teilweise mehrere Tausend Euro beglichen werden. Bei guten Versicherungen gibt es auch die Möglichkeit, mit einer Zahnzusatzversicherung ohne einer Gesundheitsprüfung, den Zuschuss verdoppeln zu können. Dabei muss nur die Rechnung eingereicht werden. Meist enthalten die Zahnzusatzversicherungen ohne einer Gesundheitsprüfung, eine Mindestdauer von 24 Monaten. Danach kann die Versicherung erst gekündigt werden und schließlich gewechselt werden.
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