Die Beiträge für die private Krankenversicherung basieren auf die Wahl des Tarifs, des Alters vom Antragsteller und seinem Gesundheitszustand sowie die Höhe des Selbstbehalts. Je jünger der Antragsteller ist, desto niedriger ist der monatliche Beitrag. Im Gegensatz dazu hängt die Höhe des monatlichen Beitrags bei den gesetzlichen Krankenversicherungen vom Bruttoverdienst ab. Wie hoch die Beiträge sind und welche Leistungen dafür erbracht werden müssen legt der Gesetzgeber vor.
Für einen Antragsteller, der im Jahr 2001 geboren wurde kostet die private Krankenversicherung bspw. bei der HanseMerkur 146,79 € monatlich. Enthalten im Tarif ist die Übernahme von Zahnersatz bis zu 80 %, Chefarztbehandlung, 1-Bett-Zimmer und eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 €.
Bei der uniVersa beträgt der Beitrag monatlich 191,02 €. Darin sind Zahnersatz bis zu 802 %, Chefarztbehandlung, 2-Bett-Zimmer im Krankenhaus sowie eine Selbstbeteiligung in Höhe von 300 €.
Bei beiden Angeboten ist der monatliche Beitrag der Anteil, den der Arbeitnehmer zu bezahlen hat. Der Arbeitgeber bezahlt einen Teil zum Beitrag direkt an den Arbeitnehmer aus, der Beitrag wird von der privaten Krankenversicherung beim Mitglied / Kunden direkt abgebucht bzw. dem Kunden / Mitglied in Rechnung gestellt.
Selbständige und Freiberufler im Alter von 34 Jahren bezahlen mehr, wenn sie erst zu diesem Zeitpunkt in die private Krankenversicherung eintreten.
Bei der HanseMerkur kostet die private Krankenversicherung, Tarif Top Fit mit den gleichen Leistungen, allerdings mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 € monatlich 518,20 €. Der monatliche Beitrag für die private Krankenversicherung bei der uniVersa mit den gleichen Leistungen wie der Tarif für den 34-jährlichen Angestellten beträgt 480,39 €.
Beamte haben einen besonderen Status für ihre private Krankenversicherung. Die Anbieter stellen Beamten besondere Tarife zur Verfügung, deren Beiträge sehr günstig sind. Daneben haben Beamte einen Anspruch auf Beihilfe, dies bedeutet, der öffentliche Dienst ist an den Kosten für die Gesundheit beteiligt. Das wiederum bedeutet, dass die private Krankenversicherung nicht alle Kosten abdeckt, sondern nur den Teil, den die Beihilfe nicht leistet. Vom Staat werden bei Beamten die Behandlungskosten mit mindestens 50 % bezuschusst. Kinder erhalten eine Bezuschussung von 80 %, Ehegatten von 70 %. Für die private Krankenversicherung bleibt nur die Übernahme der Restkosten, also den Kosten, die der Staat nicht übernimmt. Beamten haben daher sehr günstige Beiträge, meist um die 150 € monatlich.
Daneben gibt es Tarife für Studenten, die ebenfalls sehr günstig sind. Der Eintritt erfolgt in der Regel dann, wenn der Student nicht mehr berechtigt ist in der Familienversicherung seiner Eltern der gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu sein.
Die private Krankenversicherung fordert bei Antragstellung die Beantwortung von Gesundheitsfragen. In der Regel werden ärztlichen Behandlungen, stationäre Behandlungen der letzten fünf bis zehn Jahre abgefragt. Daneben behält sich die private Krankenversicherung die Möglichkeit direkt beim Hausarzt die Krankenakten anzufordern bzw. einzusehen vor.
Hat der Antragsteller schwere Erkrankungen oder Allergien kann der Anbieter den Antragsteller ablehnen. Der Anbieter kann aber auch bestimmte Leistungen ausschließen oder Risikozuschläge fordern. Dies gilt auch für Antragsteller, die entweder starkes Übergewicht oder Untergewicht haben.
Für Familien ist die gesetzliche Krankenversicherung interessant, denn die Familienmitglieder sind über den Antragsteller krankenversichert. Bei der privaten Krankenversicherung ist die Mitversicherung nicht möglich. Hier ist für jedes Familienmitglied ein eigener Vertrag abzuschließen; die darin enthaltenen Leistungen müssen nicht identisch sein.
Kinder sind bei der privaten Krankenversicherung auch mit eigenen Verträgen zu versichern. Allerdings sind die Beiträge recht günstig, da für Kinder keine Altersrückstellungen aufgebaut werden. Gute Tarife mit starken Leistungen gibt es bereits ab einem monatlichen Beitrag von 150 €.
Ist der privat Krankenversicherte Arbeitnehmer übernimmt der Arbeitgeber für ihn und seiner Familie einen Teil der monatlichen Beitragskosten, allerdings nur 50 % und das auch nur in der Höhe, die für den Antragsteller bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Höchstgrenze ist.
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