Bestimmte Zahnzusatzversicherungen zahlen sofort und man muss nicht noch die Rechnung einreichen und es muss nicht lange auf eine Bestätigung gewartet werden. Bestimmte Menschen, wollen einfach abgesichert sein und benötigen keine dringende Behandlung. Für diese Kriterien gibt es eine größere Auswahl an Versicherungen. Leider gibt es weniger Versicherungen, die auch sofort zahlen. Häufig tritt die Frage auf, ab wann Versicherungen sofort übernehmen. Es muss eine Police erhalten worden sein, auf der das genaue Datum vermerkt sein muss. Auch, wenn die gesetzlich festgelegte Widerrufsfrist ausgelaufen ist. Alle Bedingungen unterscheiden sich von Versicherung, zu Versicherung. Meistens legen Versicherungen fest, dass bestimmte Leistungen erst nach einigen Monaten in Anspruch genommen werden dürfen.

Die Zahnzusatzversicherung mit Prophylaxen

Anders verhält es sich bei Prophylaxen. Dabei werden Rechnungen sofort erstattet und dies umgehend nach dem Versicherungsbeginn. Ist eine geplante Prophylaxe bereits dokumentiert worden, kann diese komplett erstattet werden. Dabei spielen auch die fehlenden Zähne keine Rolle. Bei dieser Möglichkeit könnte sogar ein gesamtes Gebiss ausgetauscht werden.

Zu einer Prophylaxe zählen unter anderem eine Fissuren Versiegelung, aber auch eine Fluoridierung. Zusätzlich kann dies auch eine professionelle Zahnreinigung, eine Zahnsteinentfernung oder auch einen Zahnschmelzaufbau enthalten. Es gibt auch die Möglichkeit, durch einen Heil- und Kostenplan, sofortige Kosten übernommen zu bekommen.

Der Heil- und Kostenplan

Der Heil- und Kostenplan muss Leistungen befreien, die einen Zahnersatz enthalten. Dafür muss beim Zahnarzt ein gesamter Befund, des Gebisses erstellt werden. Auch eine Planung des Behandlungsvorganges muss vorgelegt werden. Es muss ein Kostenplan geplant werden, um feststellen zu können, ob die Kosten über die Regelversorgung beziehungsweise den Festkostenzuschuss hinausgehen. Beim Festkostenzuschuss handelt es sich um 60 Prozent der Regelversorgung. Grundsätzlich kann der Zahnersatz, der hierbei ersetzt werden muss, frei gewählt werden. Dies macht Kostentechnisch keinen Unterschied. Die einzige Bedingung besteht darin, dass der Zahnarzt einen Betrag von ungefähr 300 Euro nicht überschreiten darf. Hierbei spielt die Bonusstufe eine Rolle. Normalerweise, wie bereits erwähnt, liegt dieser bei 60 Prozent. Der Festkostenzuschuss beziehungsweise die Bonusstufe, kann bis zu 75 Prozent erhöht werden. Welche Kosten die Behandlung verursacht, hängt immer vom Zustand des Gebisses ab. Je nachdem wie viele Untersuchen in den letzten Jahren getätigt wurden oder noch stattfinden werden, steigt der Prozentsatz. Ohne, dass die Versicherung die Kosten übernimmt, liegen die Leistungen zwischen 1000 bis 3000 Euro. Sollte eine Selbstbeteiligung fällig werden, muss die Differenz zwischen dem Zahnersatz und dem Festzuschuss gezahlt werden.

Es empfiehlt sich eine Versicherung, die sofort zahlt, wenn bereits ein Problem vorliegt. Dies erweist sich als besonders sinnvoll, wenn bereits Zähne fehlen oder auch Zähne entfernt werden müssen. Hierbei enthält der Monatsbeitrag bereits die Kosten, die durch diesen Zusatz entstehen. Hierbei können wieder verschiedene Tarife ausgewählt werden und zwischen bestimmten Leistungen abgewogen werden.

Der Heil- und Kostenplan darf nicht älter als sechs Monate sein, um übernommen werden zu können. Zusätzlich muss der Heil- und Kostenplan, der erste zu einer bestimmten Beschwerde sein.

Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung, mit einer Sofortleistung

Zahnzusatzversicherungen ohne einer Gesundheitsprüfung, mit einer Sofortleistung empfehlen sich in dieser Kombination nicht. Alle bereits erwähnten und besprochenen Behandlungen, sind grundsätzlich ausgenommen und werden nicht mehr übernommen. Auch die bereits fehlenden Zähne sind nicht mit eingeschlossen. Dies trifft nur, auf die bereits erwähnten Prophylaxen zu. Eine Variation aus einer Zahnzusatzversicherung ohne einer Gesundheitsprüfung und einer Sofortleistung wird nicht möglich sein.

Grundsätzlich muss man immer differenzieren, ob eine Zahnzusatzversicherung mit einer Sofortleistung sinnvoll ist. In den ersten Jahren werden immer höchst Sätze angesetzt. Sollte man jedoch auf die Sofortleistung verzichten wollen, können bei einem Zahnunfall mehrere Tausend Euro entstehen. Bei anderen Versicherungsmodellen, soll die Behandlung meist komplett abgeschlossen sein, um einen Anteil wieder zu erhalten. Dies kann sich über mehrere Monate ziehen und eine große finanzielle Belastung werden. Bei der Sofortleistung werden alle Kosten sofort beglichen.

Langwierige Kieferbehandlungen und Füllungen

Besonders für Menschen mit schwierigen Zähne oder einem schlechten Kiefer, eignet sich die Zahnzusatzversicherung besonders. Da Kieferbehandlungen langwierig sind und immer wieder nachgebessert und kontrolliert werden muss, bietet diese Variante eine kostengünstigere Variante. Da meist Zahnspangen zum kosmetischen Aussehen zählen, müssten hier alle Kosten selbst getragen werden. Die Zahnzusatzversicherung übernimmt vor allem die hochwertigen Materialien. Hierbei sind Zuzahlungen und Wartezeiten nicht ausgeschlossen. Die Zahnzusatzversicherung kann steuerlich abgesetzt werden.

Neben Kieferbehandlungen, können auch Füllungen sehr teuer werden. Dabei empfiehlt sich eine Sofortzahlung sehr. Da eine hochwertige Füllung bereits bei über 100 Euro kostet.