Beiträge der privaten Krankenversicherung können zurückerstattet werden. Dies ist der Fall, wenn das Versicherungsunternehmen mehr Geld erwirtschaftet wie geplant. Zum Beispiel kann dies aufgrund geringerer Ausgaben sein. Die PKV sammelt diese Finanzüberschüsse unter der Kategorie „Rückstellung für Beitragsentlastungen“. Kurz heißt das RfB. Die Versicherungen nutzen diese Summen, um ihre Angebote zu verbessern, etwa Beiträge zu senken. Auch eine teilhafte Auszahlung ist machbar.

Was ist bei den Rückerstattungen wichtig?

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  • Die Beitragsrückerstattung erfolgt nur, wenn es dem Versicherungsunternehmen wirtschaftlich gut geht.
  • Um von der PKV (privaten Krankenversicherung) einen Teil der Beiträge zurückzubekommen, bedarf es einen Tarif, bei dem die Beitragsrückerstattung inbegriffen ist. Um ihn einzuhalten, darf die versicherte Person 12 Monate keine Rechnungen bei der PKV einreichen.
  • Sofern es zu einer Rechnungseinweisung kommt, erfolgt keine Rückerstattung.

Mitglieder der PKV können einmal pro Jahr Geld zurückerhalten. Die Beitragsrückerstattung muss dafür Teil des Tarifes sein. Zudem darf es in dem Jahr keine Rechnungsausweisung geben. Beiträge zurückzubekommen, klingt für viele gut. Doch nicht immer ist das lohnend.

Wie ist eine Beitragsrückerstattung möglich?

Die PKV-Anbieter stellen verschiedene Variante zur Beitragsrückerstattung zur Verfügung. Häufig genutzt wird 1x im Jahr, wenn keine Leistung beansprucht wurde. Medikamente und Arztbesuche können also nicht eingereicht werden. Abhängig vom Tarif gilt dies manchmal auch für Impfungen oder vorsorgende Untersuchungen, während bei anderen Tarifen die Rückerstattung durch dies nicht in Gefahr kommt.

Grund für die Beitragsrückerstattung ist, dass die Versicherungsunternehmen die Versicherten belohnen wollen. Sie haben dem Unternehmen keine Kosten verursacht. Allerdings werden die Beiträge nur anteilig erstattet. Der Anteil kann sich prozentual aus der Summe der Jahresbeiträge zusammensetzen oder aus den Monatsbeiträgen. 2-3 Monatsbeiträge bzw. 15 % des Jahres-Gesamtbeitrages kann es nach 12 Monaten geben. Mit der Anzahl der rechnungslosen Jahre steigt meist die Erstattung.

Die Versicherten sollten sich aber nicht bei Krankheit von Arztbesuchen fernhalten, nur weil sie auf die Erstattung aus sind.

Zu bedenken gilt es für die Versicherten ebenso, ob sie sich die PKV auch länger leisten könne. Ein Abschluss ist nur dann lohnend. Des Weiteren sollte immer bewusst sein, dass es die Rückerstattung nur bei Wirtschafts-Erfolg der Versicherung gibt.

Fast alle Beitragsrückversicherungs-Modelle hängen vom Wirtschafts-Erfolg ab. Nur manche einzelnen Tarife versprechen eine garantierte Rückzahlung. Die Versicherungsbedingungen sollten geklärt sein. Bei solchen Tarifen darf es auch hier 1 Jahr nicht zu Rechnungseinweisungen kommen.

Notwendigkeiten für eine Beitragsrückerstattung

Jeder Tarif zur Beitragsrückzahlung besitzt andere Details, welche in den Bedingungen eingesehen werden können. Allgemeine Voraussetzungen sind oft gegeben:

  • Für eine Beitragsrückzahlung dürfen die Versicherten nicht im Zahlungsrückstand liegen. Sie müssen an die PKV alle Beiträge gezahlt haben.
  • Es darf keine Kündigung der PKV vorliegen.
  • Es darf in dem vergangenen Jahr keine Rechnungseinweisungen gegeben haben. Ausgaben für Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen können bei einigen Tarifen abgerechnet werden. Eine Beitragsrückerstattung ist somit dennoch möglich.

PKV: Beiträge zurück: Was ist mit der Steuer?

Von der Steuer können Beiträge zur Krankenversicherung sowie zur Pflegeversicherung abgesetzt werden. Sie gehören zu den Sonderausgaben. Dies ist zu bedenken, weil nicht durch jede Erstattung Geld gespart wird.

Das Finanzamt rechnet als steuermindernd maximal Versicherungsbeiträge an, welche den Versicherten zur Last gekommen sind. Bei der Steuererklärung wird die Rückerstattung der PKV-Beiträge mit der gezahlten Beitragssumme verrechnet. Es zählt bei der Erstattung das Auszahlungsjahr.

Krankheitskosten zählen zudem als außergewöhnliche Belastungen. Sie können ebenso abgesetzt werden, wenn die Eigenleistung auf sie eine unzumutbare Höhe besitzt. Unter dem Ratgeber Krankheitskosten kann die Höhe der eigenen Belastungsgrenze errechnet werden.

Um eine steuerliche Rückerstattung zu erhalten, sollte auf die Beitragsrückerstattung der PKV verzichtet werden. Denn sonst könnte die scheinbar gute Rückzahlung nichts bringen. Ein Blick auf die folgende Tabelle verrät: Der Steuernachteil durch die Beitragsrückzahlung kann sogar seine negativen Auswirkungen haben.