Bei Krankheit müssen sich die Einwohner Deutschlands keine Sorgen machen, weil nach dem Willen des Gesetzgebers alle in der Krankenversicherung pflichtversichert sind. Arbeitgeber melden automatisch ihre Arbeitnehmer bei der gesetzlichen Krankenversicherung an. Gesetzlich versichert sind auch die Menschen, die arbeitslos sind und staatliche Hilfen in Anspruch nehmen. Arbeitnehmer, die jährlich mehr verdienen als die Versicherungspflichtgrenze bestimmt haben die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Der Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die kostenlose Mitversicherung der Familienmitglieder beim Versicherten. Auch wer die Chance hat in die private Krankenversicherung zu wechseln kann sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung weiter versichern. Die Beiträge werden bis zum Betrag der Beitragsbemessungsgrenze berechnet, deren Betrag unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.

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Die private Krankenversicherung öffnet ihre Tore für Arbeitnehmer, deren Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Hier liegt der aktuelle Betrag bei 62.550 € (Stand: 2020), erhöht sich jedoch jährlich und wird im Jahr 2021 bei 64.350 € liegen. Die Beträge der Versicherungspflichtgrenze und der Beitragsbemessungsgrenze werden vom Gesetzgeber im jährlichen Rhythmus neu berechnet und in der Regel entsprechend erhöht.

Keine Rolle spielt die Versicherungspflichtgrenze bei Beamte, Freiberufler und Selbständige, sie haben in jedem Fall die Wahl zwischen der GKV und der PKV.

Noch einmal kurz die Definition von Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze. Die Versicherungspflichtgrenze bestimmt den Betrag, der einen Wechsel von der GKV in die PKV ermöglicht. Die Beitragsbemessungsgrenze ist für die GKV bestimmt und bildet den Höchstbetrag, von dem die Beiträge berechnen dürfen.

Die GKV nimmt alle Versicherungspflichtigen auf, unabhängig davon wie viel sie verdienen. Automatisch sind Ehepartner und Kinder über das Mitglied versichert. Für privat Krankenversicherte sind die Türen der GKV geschlossen, wenn der Versicherungspflichtige das 55. Lebensjahr erreicht hat.

Der Gesetzgeber bestimmt nicht nur die prozentuale Beitragshöhe, welche die GKV berechnen darf sondern auch den Leistungskatalog. Dieser ist in den vergangenen Jahren immer schmaler geworden. Die PKV ist an den gesetzlich vorgegebenen Leistungskatalog nur insoweit gebunden, als das ihr günstigster Tarif, aktuell ist es der Basistarif, nicht weniger Leistungen anbieten darf. Allerdings ist bei der PKV der Leistungskatalog bedeutend umfangreicher und kann mit zugebuchten Bausteinen zu einem auf den Versicherten individuell abgestimmten Versicherungsschutz ausgebaut werden.

Der Gesetzgeber hat den Beitrag zur GKV auf 15 % festgelegt. Basis für die Beitragsberechnung ist das Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Daneben haben die GKVs die Möglichkeit Zusatzbeiträge zu fordern. Im Gegensatz zur GKV bilden bei der PKV Alter, Gesundheitszustand, Tarif und gewünschte Bausteine die Basis für die Kalkulation der monatlichen Beiträge.

Wenn Sie einen Wechsel seiner Krankenversicherung vorhaben, unabhängig, ob Sie innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung oder zur privaten Krankenversicherung wechseln wollen, ist es sinnvoll, dass Sie sich Vertragsabschluss ausführlich informieren. Eine gute Informationsquelle ist der Krankenversicherungsvergleich, der alle Gesellschaften, aufgelistet. Der günstigste Beitrag führt die Ergebnisliste an, wobei der günstigste Beitrag nicht immer die optimale Krankenversicherung sein muss.

Vergleich der Krankenversicherung

Um einen Überblick über die verschiedenen Krankenversicherungen, ihren Leistungen und der Beitragshöhe zu erhalten nutzen Sie den Krankenversicherungsvergleich. Der Krankenversicherungsvergleich ist hilfreich, denn mit diesen Informationen können Sie sich auf das Gespräch mit dem Makler oder direkt mit der Versicherung vorbereiten. Verglichen werden gesetzliche und private Krankenversicherungen je nachdem in welche Krankenversicherung Sie wechseln wollen bzw. können. Es gibt gravierende Unterschiede nicht nur bei den vielen Tarifen und der Höhe der Beiträge, sondern auch bei den Leistungen. Mit dem Krankenversicherungsvergleich können Sie alle Krankenversicherungen in ganz Deutschland vergleichen, selbstverständlich auch die Krankenversicherungen in Lübeck.

In Lübeck in die PKV wechseln

Haben Sie die Chance aufgrund Ihres Verdienstes haben in die PKV zu wechseln, sollte das nutzen! Die Krankenversicherung Lübeck bietet Ihnen ein attraktives Leistungsspektrum; ein Spektrum, das keine gesetzliche Krankenversicherung im Angebot hat. Neben dem gewünschten Tarif hat die Krankenversicherung Lübeck eine große Anzahl interessanter Bausteine zur Verfügung, mit denen Sie Ihren Tarif zu einem optimalen Versicherungsschutz ausbauen können.

Wie funktioniert der Wechsel in die PKV?

Bevor Sie den Vertrag abschließen machen Sie den Krankenversicherungsvergleich, der Ihnen als Informationsquelle dient. Diese Vielzahl der Informationen verwenden Sie als Basis für das persönliche Gespräch mit dem Versicherungsmakler. Dieser hat die Aufgabe Sie ausführlich zu beraten und bei Vertragsabschluss alle Aufgaben, die mit Wechsel in Zusammenhang stehen zu übernehmen wie beispielsweise die Anmeldung bei der Krankenversicherung Lübeck. Sie wechseln so völlig stressfrei in die neue Krankenversicherung.

Krankenversicherung aus Lübeck

Die Hansestadt Lübeck mit seinen etwa 216.530 Einwohnern befindet sich an der Lübecker Bucht an der Ostsee im Norden Deutschlands. Das Holstentor ist wohl das bekannteste Bauwerk der kreisfreien Stadt. Lübeck hat jedoch noch viel mehr Sehenswürdigkeiten zu bieten wie die Altstadtinsel mit ihrem mittelalterlichen Bauten, die zum UNESCO Weltkulturerbe zählen. Der Hafen gehört zu den größten Ostseehäfen Deutschlands. Lübeck ist eine Universitätsstadt, wodurch die Medizintechnik begünstigt wird. So haben Unternehmen die Drägerwerk AG & Co. KGaA und Euroimmun die Stadt als Standort gewählt. Auch die Lebensmittelindustrie hat sich in Lübeck angesiedelt, am bekanntesten ist die Firma Niederegger und ihr Produkt Lübecker Marzipan. Die Tourismusbranche ist in Lübeck eine Kernbranche.