Wie verhält sich das mit einer Krankenversicherung für Flüchtlinge im deutschen Gesund­heitssystem?

Im Jahr 2016 sind bis August mehr als 500.000 Asylanträge auf eine Erstaufnahme beim BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingegangen. Aus Ländern wie Afghanistan, Irak, Syrien oder Iran kommen die meisten Flüchtlinge nach Deutschland zu uns.

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Was passiert mit einem Flüchtling, der aus einem Krisengebiet nach Deutschland flieht und kein Asyl bekommt oder als Flüchtling anerkannt wird?

Er kann sich einen subsidiären Schutz bekommen.

Asylbewerber, Flüchtling oder Migrant in Deutschland? Worin liegt der Unterschied?

Viele Flüchtlinge wandern nach Deutschland aus, da es einer der beliebtesten Einwanderungsländer ist. Schon zur Zeiten der Weimarer Republik und damals im Deutschen Reich hat es bereits Migranten gegeben. Jedoch war die Situation nicht immer schon so, dass mehr Menschen (Einwanderer oder Immigranten) eingewandert sind, als (Auswanderer oder Emigranten) ausgewandert sind. Dies ist erst seit dem 2. Weltkrieg so. Nicht mehr so viele Einwanderer verlassen ihre neue deutsche Heimat. Migranten sind Menschen, die freiwillig ihr Heimatland verlassen haben und auf bessere Lebensbedingungen hoffen. Jemand der Asyl sucht oder Asylbewerber ist, flüchtet aus in der Regel aus seinem Land und stellt einen Antrag auf Asyl. Nach Artikel 1 A der Genfer Flüchtlingskonventionen ist ein Flüchtling eine Person, die ihre Furcht begründen kann, wie z.B. wegen Verfolgung aufgrund von Rasse, Nationalität, Religion oder Zughörigkeit einer bestimmten sozialen Gruppe. Verfolgung wegen politischer Überzeugung, gilt ebenfalls als Grund zur Flucht. D.h. wenn sich die Person aufgrund dessen außerhalb des eigenen Landes befindet und daher den Schutz des Landes nicht beanspruchen kann oder möchte. Droht dem Flüchtling im Herkunftsland die Todesstrafe oder eine Folter, oder es bestehen Waffenunruhen oder Ähnliches, kann der Flüchtling nach EU-weit gültigem Recht nicht abgeschoben werden.

Welche Geldleistungen bekommen Asylbewerber?

Asylbewerber bekommen Leistungen, so dass die Bedürfnisse des alltäglichen Lebens gedeckt sind. Sind sie z.B. in einem Flüchtlingsheim untergebracht, so erhalten sie zudem ein Taschengeld, was den Lebensunterhalt sichert. Heizkosten und Verpflegung, sowie der Hausrat gehören dazu. Lebt ein Flüchtling länger als 15 Monate in Deutschland, hat er Anspruch auf Sozialleistungen. Diese sind vergleichbar mit den Leistungen von Empfängern von Arbeitslosengeld II. Flüchtlinge erhalten aber weniger materielle Zuwendungen.

Alleinstehende Erwachsene, die in einer Sammelunterkunft leben, erhalten 135 Euro pro Monat, leben Sie in einer Wohnung, bekommen Sie 354 Euro pro Monat und der Hartz IV Regelsatz liegt bei 404 Euro monatlich, seit März 2016.

Paare, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten pro Person 318 Euro pro Monat, wenn Sie in einer Wohnung leben, bekommen Sie 354 Euro pro Monat pro Person und der Hartz IV Regelsatz liegt bei 364 Euro monatlich pro Person, seit März 2016.

Weitere Erwachsene ohne eigenen Haushalt erhalten 108 Euro pro Monat und 284 Euro in einer eigenen Wohnung, wobei dann der Hartz IV Regelsatz bei 324 Euro liegt. Eltern von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahre bekommen 76 Euro pro Monat, bei 6 bis 13 Jährigen gibt es 83 Euro und für Kinder bis 6 Jahre, 79 Euro pro Monat.

Können Flüchtlinge in Deutschland studieren

Wer als Flüchtling in Deutschland studieren möchte, braucht eine Fachhochschulreife oder eine Hochschulreife, je nach dem an welcher Art von Hochschule er studieren möchte. Flüchtlinge in Deutschland sind mit anderen internationalen Bewerbern bei den deutschen Universitäten gleichgestellt, wenn es um die Zulassung geht.

Krankenversicherung während des Studiums

Bevor man immatrikuliert muss die Krankenversicherung festgelegt werden. Diese ist für das Studium sehr wichtig. Liegt eine Asylberechtigung vor, so steht der Krankenversicherung nichts mehr im Wege. Auch wenn der Flüchtlingsschutz anerkannt ist, gilt das Gleiche. Ist das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen und der Flüchtling wird nur geduldet, kann er ebenfalls krankenversichert werden. Die Studienzulassung ist auch möglich, wenn das Studium aus dem Ausland angerechnet werden kann. Letztendlich entscheiden dies die akademischen Auslandsämter der Hochschulen.

Liegen weder Schulzeugnisse, noch Immatrikulationsbelege vor, so wird die Eignung des ausländischen Studienbewerbers, nach einer Regelung lt. dem Beschluss der Kultusministerkonferenz geprüft in drei Stufen und dann bewertet.

Welche Unterlagen brauchte der Flüchtling für die Einschreibung an der Universität?

  • Antrag bzw. eine schriftliche Einschreibung auf Immatrikulation
  • Zeugnis des Abiturs, bzw. amtlich beglaubigte Studienberechtigung
  • Bescheinigung über Krankenversicherung in Form einer Mitgliederbescheinigung
  • Nachweise über bisher absolvierte Studiengänge
  • In manchen Fällen wir ein Eignungsnachweis über den Studiengang

Wichtig ist, dass alle von der Universität geforderten Unterlagen vorliegen, damit der Immatrikulation nichts mehr im Wege steht.

Flüchtlinge mit Krankenversicherung für Studenten

Ein Flüchtling kann genau wie ein Deutscher, in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten krankenversichert werden. Die KVdS gilt, wenn Sie unter 30 sind und das 14. Semester noch nicht absolviert wurde. Seit Winter 2016 kostet die Krankenversicherung für Studenten, 66,33 Euro pro Monat, zuzüglich dem Zusatzbeitrag der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse, sowie der Pflegeversicherungsbeitrag. Sind Sie unter 25 Jahre alt, besteht in manchen Fällen die Möglichkeit, sich bei den Eltern über die Familienversicherung kostenfrei mit zu versichern.

Flüchtlinge erhalten auch finanzielle Förderung wie z.B. BAföG

Diese Unterstützung wird für deutsche und ausländische Studenten zugesichert und Sie dürfen pro Jahr 4800 Euro dazu verdienen. Wer offiziell als Flüchtling anerkannt ist, der kann genauso wie ein deutscher Student, BAföG beantragen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Flüchtling auf ein Stipendium zu bewerben. Wer Begabung hat und sich engagiert, der kann als Student, finanzielle Mittel und Förderungen erhalten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung steht mit Informationen diesbezüglich zur Verfügung. Wer nur geduldet ist und Inhaber eines humanitären Aufenthaltstitels ist, muss sich bereits 15 Monate in Deutschland aufhalten. Für Flüchtlinge, die anerkannt sind, ist eine Aufenthaltsdauer überhaupt nicht von Relevanz.

Mit einem Programm vom Bundesjugendministeriums mit dem Namen Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H) haben junge Migranten die Möglichkeit auf finanzielle Unterstützung. Wenn zum Beispiel das Studium vorher im Ausland abgebrochen wurde, können Sie über das o.g. Programm Deutsch lernen. Sie werden zudem beraten und unterstützt, sodass eine Fachhochschulreife zu erreichen ist. Bei Garantiefonds-Hochschule-Bildungsberatungsstellen kann ein solcher Antrag auf Förderung gestellt werden. Viele deutsche Hochschulen verlangen nicht einmal Studiengebühren oder manchmal nur geringe. Dennoch können Verwaltungskosten, wie z.B. beim Masterstudium entstehen. Gasthörer sind ebenfalls willkommen und können sich ein Bild über die jeweilige Universität machen.

Krankenbehandlungen und Gesundheit von Flüchtlingen

Einige Flüchtlinge haben im Krieg oder bei der Flucht körperliche Schäden erlitten. Oftmals ist die Psyche dieser Menschen belastet. Auf der Flucht haben sich oft auch Familien verloren und Familienangehörige sind verschwunden. Diese Menschen müssen betreut werden und Traumas verarbeiten, Medikamente zur Genesung einnehmen und es Bedarf häufig Behandlungen und einer Nachsorge mit psychologischer Betreuung. Ein Gesundheitscheck wird durchgeführt. In den ersten 18 Monaten erfolgen einige Behandlungen. Lt. dem § 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden die Leistungen übernommen, wenn akute Schmerzen oder Erkrankungen, sowie Schwangerschaft, oder der Bedarf an Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen besteht.

Erhalten Flüchtlinge eine Elektronische Gesundheitskarte von der Krankenkasse?

In verschiedenen Regionen haben Flüchtlinge die Möglichkeit, die die erste Einrichtung verlassen haben und einer Ortschaft zugewiesen wurden, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) von der gesetzlichen Krankenversicherung bekommen.

 

Viele Gemeinden geben auch einfach nur einen Behandlungsschein für den Flüchtling raus, ohne dass er die eGK erhält. Damit kann derjenige einen Arzt aufsuchen. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung aus Mai 2016 zeigt den aktuellen Stand, wo die Gesundheitskarte überall eingeführt wurde: