Krankentagegeld

 

Das Krankentagegeld beschreibt praktisch das Pendant zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse.
Das Krankentagegeld ist entweder eine inkludierte Leistung der privaten Krankenversicherung oder kann als Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Mit dem Krankentagegeld lassen sich im Krankheitsfall mögliche Einkommensausfälle für Freiberufler, Angestellte und Selbstständige auffangen.

Wer braucht das Krankenhaustagegeld?

Für gewöhnlich erhalten gesetzliche Versicherte im Krankheitsfall Krankengeld von ihrer Versicherung. Privat Versicherten steht dieser Anspruch nicht zu, es sei denn sie haben dieses in ihrem Tarif berücksichtigt.
Ebenso fällt für Selbstständige die Lohnfortzahlungen weg, welche in der Regel Angestellten sechs Wochen nach der Erkrankung zusteht.
Hier können große Versorgungslücken entstehen, bei gesetzlich Versicherten fallen diese eher gering aus.

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer haben zumeist Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlungen und anschließend auf Krankengeld.
Da stellt sich zu Recht die Frage, ob eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung eine sinnvolle Investition darstellt.
Krankengeld beträgt 70% des Bruttoeinkommens. Davon werden die Arbeitnehmeranteile für die verschiedenen Sozialversicherungen noch abgezogen. Aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze beträgt das maximale Krankengeld etwa € 2.500,- netto im Monat.
Wer also unter € 4000,- im Monat verdient, für den lohnt sich eine zusätzlich Krankentagegeldversicherung wahrscheinlich nicht. Bei einem Arbeitsentgelt von mehr als € 4000,- sollte intensiv über den Abschluss nachgedacht werden.

Karenzzeiten beachten

Das Krankentagegeld, welches je nach Vertrag dem Versicherten zusteht wird für gewöhnlich nicht ab dem ersten Tag der Erkrankung gezahlt, sondern erst nach einer gewissen Karenzzeit.
Während dieser Karenzzeit hat der Versicherungsnehmer keinen Leistungsanspruch, also auch keine Einnahmen.
Bei Arbeitnehmern liegt die Dauer der Karenzzeit bei 42 Tage und schließt somit eine Zahlung während der gesetzlichen Lohnfortzahlung über eine Zeit von 6 Wochen aus.
Selbstständige können hingegen bereits einen Anspruch ab dem vierten Krankheitstag mit ihrem Versicherungsanbieter vereinbaren.

Bereicherungsverbot

Wer neben Krankentagegeld noch weiter Krankengelder bezieht wie beispielsweise Übergangsgeld oder Verletztengeld usw. muss auf die Höhe der Gesamteinnahmen pro Kalendertag achten. Es ist nicht erlaubt mehr als das Nettoeinkommen aus der eigentlichen beruflichen Tätigkeit zu erhalten.
Maßgeblich für die Berechnung des Nettoeinkommens wird der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit bzw. vor Antragsstellung herangezogen.
Daher ist der Versicherte unverzüglich verpflichtet, Änderungen seiner Einkünfte dem Versicherer zu nennen.