Was ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist ein wichtiger Begriff im deutschen Sozialversicherungssystem und hat speziell Auswirkungen auf die Krankenversicherung. Sie legt fest, bis zu welcher Höhe ein Arbeitnehmer im Jahr Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen muss. Die Höhe der JAEG wird jedes Jahr von der Bundesregierung festgelegt und an die Lohnentwicklung angepasst.

Arbeitnehmer, deren Jahresverdienst unter der JAEG liegt, müssen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Diese Beiträge werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte getragen. Arbeitnehmer, deren Jahresverdienst über der JAEG liegt, haben die Möglichkeit, sich in der privaten Krankenversicherung zu versichern.

Es ist wichtig zu beachten, dass die JAEG jedes Jahr angepasst wird und somit auch im Laufe der Zeit steigen kann. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich daher regelmäßig über die aktuelle JAEG informieren

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Jahresarbeitsentgeltgrenze in der PKV 2023

Wie wirkt sich die Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) zum Jahreswechsel von 2022 auf 2023 auf den Bereich der Pflegeversicherung aus?

  • Eine Erhöhung der JAEG kann immer Auswirkungen auf den Status eines Versicherten haben. Wer am Ende des Jahres plötzlich über dieser Grenze liegt, der hat die Möglichkeit sich in der privaten Krankenversicherung zu versichern.
  • Der Status ändert sich vom Pflichtversicherten in der gesetzlichen Krankenkasse auf den freiwillig Versicherten, wenn man über der JAEG liegt. Ein Versicherungswechsel kann sich im Einzelfall sehr lohnen und man sollte seine Möglichkeiten durch einen kostenlosen Versicherungsvergleich prüfen.
  • Ab dem 1. Januar 2023 erhöht sich die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 66.600 Euro pro Jahr. Dadurch ist es möglich, dass sich für gutverdienende Angestellte der versicherungsrechtliche Status in der Krankenversicherung verändert.

Wer kann sich privat krankenversichern?

  • Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet sind versicherungsfrei. Dies bedeutet, sie können sich entscheiden, ob sie sich in der privaten Krankenversicherung oder der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern.
  • Zu beachten gilt, wenn man nicht mehr über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, dass man dadurch wieder gesetzlich pflichtversichert ist.

Was passiert, wenn man die JAE unterschreitet?

Mit einem Unterschreiten der JAEG, ist man wieder in der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse.

  • D.h. wenn man in diesem Jahr bis Ende 2022 die JAE unterschritten hat und bis dato in der PKV versichert war, muss man sich wieder gesetzlich pflegeversichern. Auch wenn man bisher die JAE überschritten hat und ab Januar unter der neuen Grenze liegt, ist man versicherungspflichtig in der GKV.

Wie geht man vor, wenn man JAE überschreitet?

  • Wenn man zum aktuellen Zeitpunkt in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist und über der JAE für 2023 liegt, hat man die Möglichkeit, kann man in die private Krankenversicherung wechseln.

Praxisbeispiel:

  • Du bist Marketing Manager*in und seit dem 01.01.2022 in einem Unternehmen als Angestellter beschäftigt. Du hast bisher 55.000 Euro brutto verdient und hast bis dato die allgemeine JAE von 66.600 Euro pro Jahr nicht überschritten. Jetzt wird die Grenze angehoben und du liegst aufgrund der Erhöhung zum aktuellen Zeitpunkt immer noch unter der neuen allgemeinen JAE. Dies bedeutet für dich, dass du dich weiterhin gesetzlich versichern musst.

Beispiel 2:

  • Du bist Zahnarzthelferin und hast im Jahr 2022, 50.000 Euro brutto verdient und du erhältst eine Gehaltserhöhung. Dadurch erhöht sich dein Bruttogehalt auf 75.000 Euro pro Jahr. Somit kannst du im Januar 2023 in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.

Was ist der Unterschied zwischen der allgemeinen und der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze?

  • Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) legt die Höhe des jährlichen Bruttoeinkommens fest, bis zu dem man verpflichtet ist, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Die besondere JAE gilt für bestimmte Personengruppen, die Ende 2002 bereits in der PKV versichert waren und bezieht sich auf das Einkommen zu diesem Zeitpunkt. Personen, die die besondere JAE überschreiten, haben die Möglichkeit in die PKV zu wechseln, während Personen, die unter der besonderen JAE liegen, in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben müssen.

Wer hat Anspruch auf eine Familienversicherung?

Eine Familienversicherung ermöglicht es Familienmitgliedern, sich über den Versicherungsvertrag des Hauptversicherten in der Krankenversicherung zu versichern. Dies kann insbesondere für junge Erwachsene, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen, von Vorteil sein. Grundsätzlich haben Familienmitglieder Anspruch auf eine Familienversicherung, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört in erster Linie, dass der Hauptversicherte selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist und Beiträge dafür zahlt.

In der Regel sind folgende Familienmitglieder berechtigt, in eine Familienversicherung aufgenommen zu werden:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
  • Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht verheiratet sind
  • Kinder, die aufgrund einer Behinderung dauerhaft außerstande sind, sich selbst zu unterhalten
  • Kinder, die in einer beruflichen Ausbildung stehen

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von diesen Regeln, beispielsweise wenn das Kind eigenes Einkommen hat und dadurch die JAEG überschreitet, dann verliert es den Anspruch auf Familienversicherung. Es ist daher wichtig, sich regelmäßig über die Anspruchsvoraussetzungen zu informieren und gegebenenfalls die Familienversicherung anzupassen.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung für das Jahr 2023 wirkt sich auf Sie wie folgt aus:

Ab dem 1. Januar 2023 erhöht sich Ihre allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 66.600 Euro pro Jahr. Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt auf 59.850 Euro pro Jahr. Diese Erhöhung kann eine Veränderung Ihres versicherungsrechtlichen Status bewirken, wenn Sie ein gutverdienender Angestellter sind.

Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihr Jahresarbeitsentgelt über diese Grenzen hinaus verdienen, sind Sie versicherungsfrei. Das bedeutet, Sie können wählen, ob Sie sich freiwillig in der privaten Krankenversicherung (PKV) oder in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichern möchten. Beachten Sie jedoch, dass die Pflegeversicherung an die Krankenversicherung gebunden ist, und es auch hier die Möglichkeit einer privaten Pflegeversicherung gibt.

Falls Sie jedoch unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, werden Sie wieder gesetzlich pflichtversichert. Wenn Sie die Grenze zu Beginn des Jahres überschreiten und zuvor privat versichert waren, müssen Sie sich wieder gesetzlich krankenversichern.

In einem Praxisbeispiel, wenn Sie aktuell in der GKV versichert sind und über der Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2023 liegen, haben Sie die Option, sich in der PKV zu versichern. Wenn Sie jedoch unter der neuen Grenze liegen, müssen Sie sich gesetzlich versichern.

Die Unterschiede zwischen der allgemeinen und der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze sind wie folgt:

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze berücksichtigt Ihr jährlich vertraglich vereinbartes Jahresarbeitsbruttogehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Minijobs und sonstige Einnahmen. Wenn Sie über dieser Grenze liegen, können Sie sich privat krankenversichern, während Sie sich gesetzlich versichern müssen, wenn Sie darunter liegen.

Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung gilt für Sie, wenn Sie Ende 2002 bereits in der PKV versichert waren und damals versicherungsfrei waren, weil Ihr Bruttoeinkommen jährlich über der Jahresarbeitsentgeltgrenze des 31.12.2002 lag. Diese besondere Grenze ist gemäß § 6 Absatz 7 SGB V gültig.