Die gesetzlichen Krankenversicherungen werden immer wieder neu erfunden. Mit jeder Reform gehen auch Leistungen für die Versicherten verloren – das ist eine Tatsache, die nicht zu leugnen ist. Jetzt hat der amtierende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine Idee für einen Umbau der gesetzlichen Krankenversicherungen; eine Idee, die allerdings auf heftigen Widerstand stößt.

Herr Spahn möchte, dass die Strukturen der gesetzlichen Krankenversicherungen enger und professioneller am operativem Geschäft der verschiedenen Krankenkassen angebunden werden. Diese Idee ist sicherlich nicht schlecht, doch schon kommen die Kritiker mit ihren Argumenten, allen voran der Spitzenverband der GKV, der einen Wechsel des Systems der Versicherten fürchtet. Weiter ist der Spitzenverband der GKV der Meinung, dass Arbeitgeber ausgeschlossen werden, insbesondere wenn es um zentrale Entscheidungen geht. Die Stellungnahme, die dem Handelsblatt vorliegt sagt, dass der GKV-Spitzenverband der Meinung ist, dass Bundesgesundheitsminister Spahn an den Grundfesten des sozialen Versicherungssystems rütteln würde.

Die IG-Metall sieht in der Umsetzung von der Idee des Bundesgesundheitsminister einen Verstoß gegen den bestehenden Koalitionsvertrag. In diesem Vertrag vereinbarten CDU/CSU und SPD die Stärkung der Selbstverwaltung der sozialen Sicherungssysteme.

Faire-Kassenwahl-Gesetz?

Ende März wollte Herr Spahn seinen Vorschlag vorstellen; doch bisher hörte man noch nichts davon. Wie sieht der Vorschlag des Bundesgesundheitsministers eigentlich aus? Hier eine kurze Info.

Das Gesetz soll „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ heißen. Nach der Idee von Herrn Spahn ist der Verwaltungsrat das Gremium, das für Beschlüsse zuständig ist und damit der wichtigste Teil sein soll. Dieser Verwaltungsrat ist für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland, das sind rund 70 Millionen Menschen, zuständig. Der Verwaltungsrat wählt den Vorstand, der die Tagesgeschäfte führt.

Derzeit besteht der Verwaltungsrat aus 52 Personen; nach dem Willen von Herrn Spahn sollen zukünftig nur noch 40 Personen im Verwaltungsrat sitzen. Auch die ehrenamtlichen Vertreter der Selbstverwaltungsorgane sollen durch hauptamtliche Mitglieder der Vorstände der Kassen, die Mitglied sind, ersetzt werden.

Im Verwaltungsrat soll künftig je ein Vorstandsmitglied der 20 größten Krankenversicherungen sitzen. Die anderen 20 Mitglieder sollen durch eine Mitgliederversammlung gewählt werden. Auch soll eine Frauenquote eingeführt werden.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen vertritt nicht die Meinung des Bundesgesundheitsministers, dass die Selbstverwaltung gewährleistet ist. Er ist vielmehr der Meinung, dass die Änderungen der Strukturen der Verwaltung dazu führen, dass die Selbstverwaltung bald nicht mehr vorhanden ist.

Mit dieser Ansicht steht der Spitzenverband der GKV nicht allein! Gewerkschaften, allen voran die IG-Metall ist derselben Meinung! Beide sehen das Risiko, dass ein Mitspracherecht der gewählten Vertreter der Sozialpartner ihr Mitspracherecht nicht mehr ausüben können.

Es ist also wieder ein Hin und Her; noch ist in der Presse nichts über den Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Spahn zu lesen. Allerdings ist im Gesundheitswesen die Meinung zu hören, dass dem Verwaltungsrat eine Professionalisierung gut tun würde. Diese Meinung wird allerdings nur hinter vorgehaltener Hand vertreten. Die Ansicht kommt daher, dass viele der Meinung sind, dass die ehrenamtlichen Vertreter nicht immer über das notwendige Fachwissen verfügen, dafür aber umso intensiver über Posten und Pfründe verhandeln würden. Außerdem kommt es häufig vor, dass sich beide Lager bei Entscheidungen blockieren würden. Eine gegenseitige Blockierung führt logischerweise zu keinem Ergebnis.

Die IG-Metall ist sich sicher, dass sich das System der Selbstverwaltung bisher gut bewährt hat. Allerdings räumt der Vorstand ein, dass es nicht immer einfach ist, aber die Verhandlungen und die vorhergehenden Debatten zwischen Arbeitgebern und Versichertenvertretern seien konstruktiv.

Auch Herr Hansen, Verwaltungsratsvorsitzender der GKV sieht Risiken in dem Vorschlag des Bundesgesundheitsministers. Im stellt sich die Frage, ob das Auftreten der sozialen Selbstverwaltung, das selbstbewusst und selbstbestimmend ist, Herrn Spahn stört und damit nicht erwünscht ist. Sind dies die Gründe warum die Idee von Herrn Spahn die jetzige Form abschaffen und verhindern will?

Wir dürfen gespannt sein, wann der Bundesgesundheitsminister seinen Vorschlag dem Bundestag vorstellt und wie dieser darauf reagiert.