Die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung, deren erster Schritt zum 1. Januar 2015 in Kraft trat, war längst überfällig. Der zweite und letzte Schritt soll bis Ende 2017 in Kraft treten; sofern alles nach Plan verläuft. Es soll eine Komplettlösung werden, welche in erster Line den Beitragszahlern jährlich 3,6 Milliarden Euro kosten wird.

Reform

Die Opposition von Grüne und Linke sehen die Reform als nicht zureichend an. Insbesondere lehnen sieden Vorsorgefonds ab, der bei der Bundesbank angesiedelt wird und jährlich mit 1,2 Milliarden Euro bestückt wird. Die gesetzliche Pflegeversicherung will bis zu 42 Milliarden Euro ansparen, wobei die Zinsentwicklung der maßgebende Faktor sein wird. Der Fonds soll die Lücke schließen, welche entsteht, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in das „gewisse“ Alter kommen. Dies wird voraussichtlich 2035 der Fall werden. Mit dem Fond will die gesetzliche Pflegeversicherung außerdem immense Beitragsanpassungen vermeiden.

Betreuungskräfte

Weiterhin positiv zu werten ist die geplante Aufstockung der Betreuungskräfte in Heimen. Dadurch ist es möglich, Angehörige für kurze Zeit beispielsweise, wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen, in einem Heim unterzubringen. Auch die Möglichkeit, Leistungen von ambulanten Pflegediensten auch für Haushaltshilfen umzuwidmen.
Eine weitere, größere Aktion ist die, aus drei Pflegestufen fünf zu gestalten. Wie Karl-Josef Laumann, der Pflegebevollmächtigte des Bundes mitteilte, ist es den Pflegeeinrichtungen ab 2016 möglich, sich auf das neue System einzustellen. Betroffene, die neu zu begutachten sind oder solche, die eine wiederholte Begutachtung haben, werden ab 1. Januar 2017 nach dem neuen System mit fünf Pflegestufen begutachtet und entsprechend eingestuft.

Preisentwicklung der Pflegekosten

Zwar sieht die Opposition die Reform als luftleer und zu teuer an, doch muss man froh sein, wenn überhaupt eine Reform zustande kommt, die im weitesten Sinne tragbar ist. Sicher wäre es sinnvoller, die Leistungen und die Preisentwicklung einander anzupassen, damit die finanzielle Lücke nicht überhand nimmt. Allerdings kündigte Hilde Mattheis, die Gesundheitsexpertin der SPD weitere Schritte an, welche Verbesserungen der Bedingungen von pflegebedürftigen Menschen in Kommunen beinhalten.

Die Reform der Pflegeversicherung ist relativ umfassend. Die Hauptpunkt sind

• Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
• Entlastung von Arbeitnehmern im Pflegebereich
• Definition des Begriffs „Pflegebedürftigkeit“
• Neues Begutachtungsverfahren
• Änderung der Pflegestufen von derzeit drei auf fünf.

Das Gesetz ist eine Sache – die Umsetzung eine andere. Gehen wir zur Entlastung der Arbeitnehmer im Bereich der Pflege. Eine Aufstockung ist nur dann möglich, wenn sich ausreichend Menschen für diesen Berufszweig finden. In der Regel ist es aber ein Berufszweig, weder aufgrund der Arbeitszeit noch der Bezahlung attraktiv ist. Hier sollten man zuerst Änderungen herbeiführen, dann kommen auch neue Auszubildende.