Wer mit seiner Krankenkasse nicht mehr zufrieden ist kann sich nach einer neuen Krankenkasse umsehen. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen sind mit 14,6 % identisch; den Unterschied macht der Zusatzbeitrag. Doch Geld beim Monatsbeitrag sparen kann zur Falle werden! Bei den Zusatzleistungen gibt es bei den einzelnen Krankenkassen erhebliche Unterschiede.

Wie finde ich die günstigste Krankenkasse?

Bevor Sie sich durch die vielen Websites der Krankenkassen quälen machen Sie den Krankenkassenvergleich. Der erspart Ihnen viel Zeit und Sie finden schnell die günstigste Krankenkasse. Doch wie schon erwähnt ist die billigste Krankenkasse nicht immer auch die günstigste.

Der Zusatzbeitrag ist teilweise sehr unterschiedlich, einige Krankenkassen verlangen gar keinen Zusatzbeitrag, andere zwischen 1,1 % und 1,5 % und andere sogar 2,7 % vom Einkommen. Wird ein Zusatzbeitrag erhoben haben Sie kein Sonderkündigungsrecht.

Neben dem Krankenkassenvergleich sollten Sie sich auch den Krankenkassentest anschauen und sich über die Zusatzleistungen der einzelnen Krankenkassen informieren. Welche Zusatzleistungen wollen Sie in Anspruch nehmen; denn wenn Sie die Zusatzleistungen in Anspruch nehmen sparen Sie wirklich Geld.

Welche Zusatzleistungen gibt es?

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen wird vom Gesundheitsministerium vorgegeben und wird mit jeder Gesundheitsreform dünner. Immer mehr Leistungen fallen aus dem Katalog und Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse müssen immer mehr Leistungen selbst finanzieren.

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten Zusatzleistungen an. Diese sind jedoch bei den einzelnen Krankenkassen unterschiedlich und können auch gestrichen werden. Die notwendigen Vorsorgeuntersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Doch einige Untersuchungen sind abhängig vom Alter des Mitglieds. Dazu gehören beispielsweise Hautkrebsscreening und Darmspiegelung. Einige Krankenkassen bezahlen diese Vorsorgeuntersuchungen auch für junge Mitglieder. Notwendige oder empfohlene Impfungen, die Sie für Ihre Urlaubsreise brauchen, bezahlen einige Krankenkassen. Zu den Zusatzleistungen verschiedener Krankenkassen gehört auch die Bezuschussung von Kursen für Stressabbau, Sport oder für die professionelle Zahnreinigung.

Im Bereich Familie sind die gesetzlichen Krankenkassen teilweise großzügiger und punkten dort mit vielen Zusatzleistungen wie beispielsweise der Rufbereitschaft von Hebammen, künstlicher Befruchtung und weitergehende Vorsorgeuntersuchungen für Kinder. Die alternative Medizin wird von verschiedenen Krankenkassen bezuschusst oder gar ganz bezahlt. Dazu zählt die Behandlung bei einem zugelassenen Natur-Mediziner. Teilweise übernehmen die Krankenkassen auch die Kosten für die osteopathische Behandlungen; allerdings variiert hier die Höhe des Zuschusses bei den einzelnen Krankenkassen.

Bei Hilfsmitteln erstatten oder bezuschussen einige Krankenkassen ebenfalls einige Leistungen. Hier hilft nur eines: Nachfragen bei der gewünschten Krankenkasse. Es gibt noch eine ganze Reihe mehr Zusatzleistungen – darüber sollten Sie sich informieren bevor Sie zu einer anderen Krankenkasse wechseln.

Welche weiteren Leistungen gibt es noch?

Die Mehrzahl der gesetzlichen Krankenkassen bieten Bonusprogramme an. Dies bedeutet, die Krankenkasse überlässt ihrem Mitglied ein Bonusheft mit Anforderungen, die das Mitglied erfüllen muss, um einen Bonus in Form von Geld oder Sachleistungen von der Krankenkasse zu erhalten. Ein wichtiger Faktor ist der Service der einzelnen Krankenkassen. Solange man ihn braucht verschwendet man auch keinen Gedanken daran. Doch wenn man ihn mal braucht dann stellt man schnell fest, ob der Service seiner Krankenkasse gut oder schlecht ist.

Es ist nicht von Bedeutung, ob die Krankenkasse eine Filiale in Ihrer Stadt hat oder über eine Hotline verfügt; wichtig ist, dass Sie kompetent beraten werden und die Informationen erhalten, die Ihnen weiterhelfen. Einige Krankenkassen bieten Wahltarife an, die meist eine Mindestlaufzeit von einem oder drei Jahren haben. Welche Wahltarife angeboten werden ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Bitte bei der gewünschten Krankenkasse nachfragen.

Wie sind die Kündigungsfristen?

Um Ihre Krankenkasse wechseln zu können müssen Sie mindestens 18 Monate bei Ihrer aktuellen gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Sie haben eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende eines Monats. Sobald Sie von Ihrer aktuellen Krankenkasse die Kündigungsbestätigung erhalten können Sie bei der gewünschten Krankenkasse Mitglied werden. Sie brauchen keine Angst vor einer Absage zu haben; gesetzliche Krankenkassen dürfen keine Mitgliedschaft ablehnen, auch wenn Vorerkrankungen vorliegen.

Haben Sie sich für einen Wahltarif entschieden sind Sie je nach Bindungsfrist bis zu drei Jahren an die aktuelle Krankenkasse gebunden und können erst nach Ende der Bindungsfrist die Krankenkasse wechseln.

Führt Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag ein haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht kommt nicht zum Tragen wenn der Zusatzbeitrag erhöht wird, sondern nur dann, wenn ein Zusatzbeitrag eingeführt. Allerdings ist die Frist für eine Sonderkündigung dieselbe wie bei einer ordentlichen Kündigung. Hier gilt die übliche Bindungsfrist von 18 Monaten nicht; beim Sonderkündigungsrecht kann man auch dann kündigen wenn man bei der aktuellen Krankenkasse weniger als 18 Monaten Mitglied ist.

Beim Krankenkassenvergleich stellten wir fest, dass bis auf eine Krankenkasse alle Krankenkassen Zusatzbeiträge fordern. Familienmitglieder, die beim Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind müssen nicht separat kündigen. Sie werden in die neue Krankenkasse übernommen.

Personen, die in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sind müssen die Bindungsfrist von 18 Monaten nicht einhalten, wenn sie in private Krankenversicherung wechseln. Die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende eines Monats gilt jedoch nach wie vor. Die Einhaltung der Bindungsfrist und Kündigungsfrist entfällt, wenn freiwillig Versicherte Anspruch auf die Familienversicherung der GKV haben oder wenn die Versicherungspflicht endet.