Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen ist grundsätzlich einheitlich und liegt aktuell au 14,6 %. Nicht einheitlich hingegen sind die Zusatzbeiträge, die jede Krankenkasse individuell zum Beitrag erhebt. Dieser Zusatzbeitrag ist ausschlaggebend für den Umstand, ob eine Krankenkasse günstiger oder teurer als die anderen gesetzlichen Krankenkassen ist. Doch nicht immer ist die günstigste Krankenversicherung auch wirklich günstig – es kommt immer auf das Preis-Leistungs-Verhältnis an.

Warum Krankenkassen-Vergleich?

Der Vergleich der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen bringt Klarheit darüber, welche zusätzlichen Leistungen die einzelnen Krankenkassen anbieten. Zusatzleistungen sind Leistungen die über den gesetzlichen Leistungskatalog hinausgehen. Allerdings ist es eine Tatsache, dass jeder, der seine Krankenkasse wechseln will eine gesetzliche Krankenkasse sucht, die zu einem günstigen Beitrag die Zusatzleistungen erbringt, die sich der Interessent vorstellt.

Was bewirkt der Zusatzbeitrag?

Der Zusatzbeitrag wird nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben; die gesetzlichen Krankenkassen erheben einen zusätzlichen Beitrag, wenn sie Mehrkosten decken wollen. Berechnet wird der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung mit dem von der Krankenkasse geforderten Prozentsatz vom Bruttogehalt.

Der von der Bundesregierung festgelegte Beitragssatz liegt aktuell bei 14,6 %. Für die Mehrzahl der gesetzlichen Krankenkassen deckt dieser Beitrag nicht die Kosten, die für die Mitglieder anfallen. Der Zusatzbeitrag wird, wie auch der reguläre Beitrag für die Krankenkasse, von Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte übernommen.

Es ist allerdings der Fall, dass die gesetzlichen Krankenkassen zwar einen einheitlichen Beitragssatz haben, der Prozentsatz für den Zusatzbeitrag variiert. Deshalb können einige Krankenkassen ihre Leistungen günstiger anbieten als andere, weil der Zusatzbeitrag sehr niedrig liegt. Der Prozentsatz vom Zusatzbeitrag ist ausschlaggebend für die Höhe des tatsächlichen Beitrags zur Krankenversicherung.

Welche Krankenkasse ist nun die günstigste?

Grob gesagt ist die Krankenkasse die günstigste, welche Ihre individuellen Leistungsanforderungen zu einem günstigen Beitrag enthält. Um einen kurzen Überblick über die Höhe der Zusatzbeiträge und damit auch über die tatsächliche Höhe der Beiträge zu vermitteln haben wir nachstehend eine kleine Aufstellung für Sie vorbereitet. Im Bereich der Ersatzkassen und der Knappschaft ist die hkk ungeschlagen die günstigste gesetzliche Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag von 0,39 % und damit einem tatsächlichen Beitrag von 14,99 % gefolgt von der Techniker Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag von 0,7 % und einem tatsächlichen Beitrag von 15,3 %. Im Mittelfeld teilen sich die Plätze die HEK (Hanseatische Krankenkasse) mit einem Zusatzbeitrag von 1 % und einem tatsächlichen Beitrag von 15,3 % sowie die die Barmer und die Knappschaft mit jeweils einen Zusatzbeitrag in Höhe von 1,1 % und einem tatsächlichen Beitrag von 15,7 %. Die teuersten Krankenkassen sind die DAK Gesundheit und die KKH (Kaufmännische Krankenkasse) mit einem Zusatzbeitrag von 1,5 % und einem tatsächlichen Beitrag von 16,1 %.

Im Bereich der Innungskrankenkassen ist die günstigste Krankenkasse die IKK gesund plus mit einem Zusatzbeitrag von 0,6 % und einem tatsächlichen Beitrag von 15,2 %. Im Mittelfeld befinden sich die BIG direkt gesund und die IKK classic mit einem Zusatzbeitrag von 1 % und einem tatsächlichen Beitrag von 15,6 %, gefolgt von der IKK Nord mit einem Zusatzbeitrag von 1,3 % und einem tatsächlichen Beitrag von 15,9 %. Die teuersten Krankenkassen aus diesem Bereich sind die IKK Brandenburg und Berlin mit einem Zusatzbeitrag von 1,49 % und einem tatsächlichen Beitrag von 16,09 % sowie die IKK Südwest mit einem Zusatzbeitrag von 1,5 % und einem tatsächlichen Beitrag von 16,1 %.

Bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen ist die AOK Sachsen-Anhalt mit einem Zusatzbeitrag von 0,0 % und einem tatsächlichen Beitrag von 14,6 %. Die AOK Plus fordert einen Zusatzbeitrag von 0,6 % und hat somit einen tatsächlichen Beitrag von 15,2 %. Die anderen Allgemeinen Ortskrankenkassen differieren nur geringfügig, wobei allerdings die AOK Rheinland/Hamburg und die AOK Bayern mit Zusatzbeiträgen je 1,1 % und tatsächlichen Beiträgen von 15,7 % die teuersten Krankenkassen aus diesem Bereich sind.

Bleiben noch die Betriebskrankenkassen, die für alle offen stehen. Die einzige BKK, die unter 15 % tatsächlichem Beitrag liegt ist die BKK EUREGIO, die einen Zusatzbeitrag von 0,35 % erhebt. Alle anderen Betriebskrankenkassen liegen zwischen 15,1 % und 16,14 % tatsächliche Beiträge. Es ist erstaunlich, dass nur im Bereich der Betriebskrankenkassen auch Erhöhungen der Zusatzbeiträge zwischen 0,1 % und 0,3 % bei einigen Krankenkassen zu sehen sind.

Wie Sie sehen gibt es bei der Höhe der Zusatzbeiträge innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen teilweise massive Differenzen. Diese sind allerdings bei den Betriebskrankenkassen, zu denen nur Mitarbeiter der Firma haben noch gravierender. Eine der betriebsbezogenen Krankenkassen, die BKK B. Braun Aesulap senkt den Zusatzbeitrag um 0,2 %; die meisten erhöhen zwischen 0,2 % und 1,2 %.

Die Zahlen beziehen sich auf den Zusatzbeitrag und den Beitragssatz für das Jahr 2020. Bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen hat sich die Höhe vom Zusatzbeitrag von 2019 zu 2020 nicht verändert; Ausnahme ist die AOK Sachsen-Anhalt, die den Beitrag gesenkt hat. Auch die Innungs-, Ersatzkassen und die Knappschaft sehen zum jetzigen Zeitpunkt von der Erhöhung des Zusatzbeitrages ab. Die Betriebskrankenkassen und die betriebsbezogenen Krankenkassen bilden hier eine Ausnahme.