Die Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen in privaten Krankenversicherungsverträgen ist auch nach dem BGH-Urteil vom 19.12.2018 weiterhin Gegenstand rechtlicher Überprüfungen. Es gibt jedoch Einschränkungen, was die Überprüfbarkeit betrifft. Beispielsweise ist die Unabhängigkeit des Treuhänders, der die Prämienerhöhungen prüft und genehmigt, nicht von den Zivilgerichten überprüfbar.

Trotz dieser Einschränkungen gibt es jedoch weitere Aspekte, die bei der Überprüfung von Beitragserhöhungen berücksichtigt werden können. So kann es beispielsweise darum gehen, ob der Versicherer die maßgeblichen Gründe für die Erhöhung in seinem Beitragserhöhungsschreiben korrekt mitgeteilt hat. Zudem können Unrecht erfolgte Erhöhungen zurückgefordert werden.

Es gibt Organisationen die Helfen die Beiträge zu prüfen, ob sie Rechtens sind, jedoch aufgrund der hohen Nachfrage und Überarbeitung des Prüfungsangebotes, ist vorübergehend keine weitere Annahme von Prüfungsaufträgen möglich, es wird um etwas Geduld gebeten, In Kürze steht das Prüfungsangebot wieder zur Verfügung.

Kann man zu viel gezahlte Prämien vom Versicherer zurückverlangen?

Obwohl die Überprüfbarkeit von Beitragserhöhungen in privaten Krankenversicherungsverträgen durch das BGH-Urteil vom 19.12.2018 eingeschränkt wurde, besteht weiterhin die Möglichkeit, diese auf rechtliche Fehler hin zu überprüfen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die ordnungsgemäße Begründung im Erhöhungsschreiben des Versicherers. Sollte diese nicht ausreichend sein, kann der Versicherte zu viel gezahlte Prämien zurückverlangen.

Dieser Aspekt wurde in der medialen Berichterstattung leider oft unerwähnt gelassen.

PKV Urteile: Grundlage für die Beitragserhöhungen

Weitere Urteile des BGH geben zusätzliche Einsicht über die inhaltlichen Anforderungen an die Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Beitragserhöhungen. Der BGH hat entschieden, dass die Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Beitragserhöhungen die Angabe der Rechnungsgrundlage sowie deren nicht nur vorübergehende Veränderungen, die die Beitragserhöhung veranlasst haben, erfordert. Allgemeine Informationen über die Beitragsanpassungen reicht laut BGH hierfür nicht aus.

Auch zum Thema der Verjährung von Rückforderungsansprüchen zu Prämienanpassungen hat der BGH jüngst entschieden. In dem Urteil vom 17.11.2021(AZ.: IV ZR 113/20) nimmt der BGH eine Verjährung von 3 Jahren ab Zugang des jeweiligen Erhöhungsschreibens des Versicherers an. Dies bedeutet, dass Rückzahlungsansprüche rückwirkend für drei Jahre geltend gemacht werden können.

Es ist jedoch nicht ganz klar, ob die Verjährungsbeschränkung von 3 Jahren für alle Fälle gilt, da die Entscheidung des BGH in diesem Punkt etwas vage ist.

Es empfiehlt sich die Entscheidung direkt auf der Internetseite des Bundesgerichtshofs einzusehen.

Entscheidung des BGH – Verjährung der Rückforderungsansprüche

In einer jüngst veröffentlichten Entscheidung des BGH zum Thema Verjährung von Rückforderungsansprüchen zu Prämienanpassungen wurde klargestellt, dass grundsätzlich die Verjährung mit Zugang der Änderungsmitteilung beginnt. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel: Sollte die Rechtslage unsicher und zweifelhaft sein, kann die Unkenntnis des Gläubigers den Verjährungsbeginn hinausschieben, wenn es unzumutbar ist, eine Klage einzureichen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Gläubiger den Anspruch bereits vor einer höchstrichterlichen Entscheidung geltend gemacht hat, was darauf schließen lässt, dass er vom Bestehen des Anspruchs ausgeht.

 

Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit weitere Entscheidungen des BGH diesen Punkt noch weiter klären werden.

 

Was die Prüfung von Krankenversicherungsverträgen betrifft, so können private Krankenvollversicherungsverträge, Beihilfetarife sowie Verträge zur Krankentagegeldversicherung überprüft werden, inklusive Standardtarife. Der Prüfzeitraum kann mindestens 3 Jahre rückwirkend sein, allerdings ist die Verjährungsfrage in diesem Bereich noch nicht vollständig geklärt und könnte auch 10 Jahre rückwirkend reichen. Falls die Erhöhung unrechtmäßig war, kann der Versicherte Ansprüche auf Rückerstattung der gezahlten Beitragsdifferenzen inklusive Zinsen haben, oder entscheiden, den Vertrag mit der alten Prämie, die vor der unrechtmäßigen Erhöhung gezahlt wurde, fortzusetzen.

Formelle Rechtmäßigkeit

Es ist wichtig zu verstehen, dass unser Prüfungsangebot lediglich auf die formelle Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen in privaten Krankenversicherungsverträgen beschränkt ist. Wir prüfen, ob die Anforderungen an die Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Erhöhung den geltenden rechtlichen Standards entsprechen und geben Ihnen eine schriftliche Ersteinschätzung des beauftragten Rechtsanwalts. Das Prüfungsergebnis enthält jedoch keine ausführlichen rechtlichen Erklärungen darüber, warum eine Begründung als unzureichend erachtet wird. Auch werden keine materiellen Fehler, wie etwa die Frage der richtigen Kalkulation der Erhöhung oder eine fehlerhafte Erstkalkulation, untersucht. Diese Art von Prüfungen erfordern in der Regel ein Gerichtsverfahren mit Sachverständigengutachten. Unsere Erfahrungen zeigen, dass es außerhalb des Gerichtsverfahrens in der Regel schwierig ist, Fortschritte zu erzielen. Daher muss in der Regel ein Klageverfahren eingeleitet werden, um die materielle Rechtmäßigkeit der Beitragserhöhungen zu prüfen.

Die Verbraucherzentrale hilft

Die Verbraucherzentrale NRW bietet die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen in privaten Krankenversicherungsverträgen für 95,00 € inkl. MwSt. schriftlich prüfen zu lassen. Das Angebot beinhaltet eine Prüfung der formellen Rechtmäßigkeit der Beitragserhöhungen anhand der inhaltlichen Anforderungen an die Mitteilung der maßgeblichen Gründe.

Im Falle einer festgestellten Rechtswidrigkeit, wird der konkrete Rückforderungsanspruch sowie der zukünftig entstehende Rückforderungsanspruch berechnet. Der Kunde erhält eine schriftliche Einschätzung des Prüfergebnisses, die Handlungsoptionen und die Einschätzung der Erfolgsaussichten enthält.

Um die Prüfung in Auftrag zu geben, sollten Kunden zunächst die erforderlichen Versicherungsunterlagen mit Hilfe einer Checkliste bereitstellen. Sollten Unterlagen fehlen, sollten diese von dem Versicherer angefordert werden. Wenn alle Angaben vorliegen, kann das Auftragsformular ausgefüllt und zusammen mit den vollständigen Versicherungsunterlagen per Post oder als PDF an die Verbraucherzentrale übersendet werden.

Warum gibt es eine Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung?

Eine Beitragserhöhung der privaten Krankenversicherung (PKV) kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein. Einige mögliche Gründe sind:

 

Unzureichende Begründung: Für eine wirksame Preiserhöhung muss die PKV die Beitragssteigerung ausreichend begründen. Erhöhungen, die unvollständig begründet sind, können schon aus formalen Gründen unwirksam sein.

Zu niedrig kalkulierte Prämien: Es kann vorkommen, dass einige Versicherer die Prämien vor Vertragsbeginn zu niedrig kalkulieren, um Neukunden anzulocken. Wenn sie dann später die Beiträge erhöhen, um auf eine ausreichende Berechnungsgrundlage zu kommen, kann das unwirksam sein.

Schwellenwerte: Gesetzlich vorgeschriebene Schwellenwerte besagen, dass die Krankheitskosten oder die Lebenserwartung der Versicherten um eine bestimmte Prozentzahl überschritten sein müssen, bevor die Versicherung mehr Beitrag verlangen darf. Erhöhungen bei niedrigeren Kostensteigerungen können daher unwirksam sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass dies nur einige der möglichen Gründe sind und es immer ratsam ist, einen Fachmann wie einen Versicherungsberater oder einen Anwalt zu konsultieren, um die Unwirksamkeit der Beitragserhöhung sicher festzustellen.

Bekommt man sein Geld wieder zurück?

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für die Erstattungsforderungen bei unwirksamen Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) eine Verjährungsfrist von lediglich drei Jahren gilt. Dies bedeutet, dass Du, solltest Du eine unwirksame Beitragserhöhung erfahren haben, innerhalb von drei Jahren nach Erhalt der Erhöhungsmitteilung Dein Recht auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge geltend machen musst. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Verjährungsfrist unabhängig von der Unsicherheit in der Rechtslage vor dem BGH-Urteil im Dezember 2020 beginnt.

 

Es ist zudem zu beachten, dass die Berechnung der Tarife in der PKV eine komplexe Angelegenheit sein kann und es immer ratsam ist, einen Fachmann wie einen Versicherungsberater oder Anwalt zu konsultieren um sicherzustellen, dass die Beitragserhöhungen wirksam sind und dass Du die für Dich günstigsten Tarife erhältst.

So sehen es die Gerichte

Gerichte prüfen die Prämienerhöhungen von privaten Krankenversicherern genau und beurteilen sie sowohl formell als auch materiell. Laut dem Bundesgerichtshof (BGH) kann eine Beitragserhöhung unwirksam sein, wenn der Versicherer sie nicht ausreichend begründet hat.

Ein Beispiel dafür ist das Urteil des BGH vom 16. Dezember 2020 (Az. IV ZR 294/19; IV ZR 314/19), in dem es um Prämienerhöhungen der Axa aus den Jahren 2014 bis 2017 ging. Hier hatte der Versicherer die Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet, was zur Unwirksamkeit der Erhöhungen führte. Die betroffenen Versicherten durften sich über eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge plus Zinsen freuen.

Ein weiteres Beispiel ist das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 16. April 2020 (Az. 2-23 O 198/19) bei dem die Prämienerhöhungen eines Tarifs der Barmenia von 2010 bis 2018 für unwirksam erklärt wurde. Der Kläger bekam zwar eine Rückerstattung, aber seine Ansprüche aus der Zeit bis Ende 2015 waren bereits verjährt.

Fazit

Es ist wichtig zu beachten, dass Versicherer die Begründung für eine Beitragserhöhung nachholen können und damit die Formfehler heilen. Dies gilt jedoch nur für die Zukunft und die Beitragserhöhungen werden erst ab dem Moment wirksam, in dem der Versicherte die korrekte Begründung erhält.