Wer im Angestelltenverhältnis als Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert werden möchte, der muss mit seinem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) bzw. Versicherungspflichtgrenze, verdienen. Die JAE liegt 2022 bei 64.350 Euro.

Wer kann sich in der privaten Krankenversicherung versichern?

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Für wen macht es Sinn, sich privat zu versichern?

Menschen, die jung sind und keine gesundheitlichen Einschränkungen haben. Jede chronische Erkrankung oder Vorerkrankung, kann zu Risikozuschlägen führen. Je nachdem welche Krankheit Sie haben, kann die PKV den Antrag ablehnen.

Familien in der privaten Krankenversicherung

Bei Familien ist es nicht immer sinnvoll in die private Krankenversicherung zu wechseln, weil der Beitrag für jedes Familienmitglied gezahlt werden muss. In der gesetzlichen Krankenkassen zahlen Sie nur einen Beitrag für ein Familienmitglied mit einem minderjährigen Kind. Wenn Sie drei minderjährige Kinder haben, die im gleichen Haushalt leben, zahlen Sie ebenfalls keine zusätzlichen Beiträge.

Regeln für die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Grundsätzlich kann ein Kind bis zum 18. Geburtstag familienversichert sein.
  • Ist es noch nicht berufstätig, kann es bis zum 23. Geburtstag in der Familienversicherung bleiben.
  • Erfüllt es bestimmte Voraussetzungen, ist die Familienversicherung bis zum 25. Geburtstag möglich.

Ausnahmeregelungen bis zum 25. Geburtstag familienversichert sein als Kind

  • Wenn das Kind noch zur Schule geht.
  • Wenn das Kind eine Berufsausbildung macht und kein Arbeitsentgelt bekommt.
  • Wenn das Kind studiert.
  • Wenn das Kind ohne Bezahlung ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolviert.
  • Wenn das Kind ein Jugendfreiwilligendienst im Ausland absolviert.

Wenn sich die Ausbildung des Kindes durch einen Wehrdienst oder Freiwilligendienst verzögert, könnte das Kind unter gewissen Umständen, sogar noch maximal ein Jahr länger in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben, wenn sich durch den Wehrdienst der Ausbildungsbeginn verzögert hat.

Kinder mit Behinderung können auf Dauer in der Familienversicherung bleiben, wenn das Kind im Erwachsenenalter nicht selbst für sich sorgen kann. Eine Behinderung muss im Bereich der Altersgrenzen einer Familienversicherung nachgewiesen werden.