Der auffälligste Unterschied zwischen der privaten Krankenkasse und der gesetzlichen Krankenkasse ist der Leistungsumfang. In der privaten Versicherung erhalten Patienten eine erweiterte Erstattung von Leistungen. Sie können zudem frei zwischen ambulanten und stationären Ärzten und Behandlungszentren wählen und bekommen auf alternativmedizinische Verfahren und Naturheilverfahren erstattet. Der Umfang der Versicherungsleistungen ist dabei bei jeder Krankenkasse anders. Patienten in der gesetzlichen Krankenkasse bekommen aller dieselben Leistungen erstattet. Bezahlt werden allerdings nur Leistungen die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind. Einige Leistungen werden nur anteilig erstattet.

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In der privaten Krankenkasse muss der Patient in der Regel keine Zuzahlung für Arzneien, Verbände und medizinische Hilfsmittel leisten. Die Kostenerstattung erstreckt sich also über umfangreichere Leistungen. Beim Besuch eines Arztes müssen Privatpatienten zudem keine Praxisgebühr leisten. Die ist auch nicht notwendig, wenn direkt ein Facharzt aufgesucht wird. Ein gesetzlich Versicherter hat pro Quartal 10 EUR Praxisgebühr beim Arzt oder Zahnarzt aus eigenen Tasche zu bezahlen. Auch die Kosten für Arzneien, Verbände und medizinische Hilfsmittel trägt er mit. Die gesetzliche Kasse fordert eine Zuzahlung von 10 %. Während der Privatversicherte die Leistungen aus eigenen Tasche begleicht und sich dann die Unkosten bei seinem Versicherer erstatten lässt, erfolgt bei einem gesetzliche Krankenversicherten die Abrechnung direkt zwischen Arzt und Versicherungsträger. Ein wichtiger Unterschied ist sicher die Notwendigkeit in der privaten Krankenkasse jedes Familienmitglied individuell versichern zu müssen. Ehepartner und Kinder sind in der Privaten nicht automatisch mitversichert, sondern es müssen separate Verträge geschlossen werden und Beiträge bezahlt werden. Wird die private Krankenkasse länger nicht in Anspruch genommen, kann je nach Anbieter eine Beitragsrückerstattung erfolgen. Oft kann eine Beitragsrückerstattung einen oder zwei Monatsbeiträge ausmachen. In der gesetzlichen Krankenkasse sind Ehepartner und Kinder kostenfrei mitversichert, solange sie kein eigenes Einkommen haben. Die Beitragshöhe des privat Krankenversicherten ist individuell und wird aus verschieden Faktoren wie Alter, Beruf und Vorerkrankungen bestimmt.  In der gesetzlichen Krankenkasse zahlt jeder Versicherte einen einheitlichen prozentualen Anteil seines Einkommens bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Während gesetzlich Krankenversicherte über die Jahre denselben prozentualen Anteil von ihrem Einkommen zahlen, steigt bei den privat Versicherten der Beitrag im Laufe der Jahre an. Grund dafür sind ein verändertes Risikoprofil mit zunehmendem Alter und die laufend steigenden Kosten im Gesundheitswesen. Mit dem frühzeitigen Aufbau von Altersrückstellungen sollen daher altersbedingte Beitragserhöhungen vermieden werden. Die Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankversicherung ist dagegen nicht personenbezogen, sondern für alle Versicherten einheitlich und wird von Gesetzes wegen im Laufe der Zeit angepasst. Die steigenden Kosten im Gesundheitswesen und eine steigende Lebenserwartung führen dabei allerdings zu einer Leistungsreduktion.

Was unterscheidet die Pflichtversicherung von der freiwillig gesetzlichen Krankenkasse?

Die Begriffe Pflichtversicherung und freiwilligen Krankenkasse bezeichnen beide eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Personen die wählen können, ob sie privat oder gesetzlich versichert sein möchten, können sich freiwillig gesetzlich versichern lassen. In Deutschland muss jeder krankenversichert sein, eine Wahl besteht also nur zwischen privater Versicherung und der Einzahlung in die gesetzliche Krankenkasse, alle anderen Personen sind automatisch in der Pflichtversicherung versichert. Ob man automatisch pflichtversichert ist oder die Wahl hat, sich freiwillig gesetzlich oder eben privat zu versichern, entscheiden das Einkommen oder der Beruf. Grundsätzlich ist jede Person pflichtversichert, nur Personen die der Versicherungspflichtfreiheit unterliegen sind davon ausgenommen. Gesetzlich pflichtversichert sind alle Arbeitnehmer, Studenten, Rentner und arbeitslos gemeldete Personen. Arbeitnehmer können sich von der gesetzlichen Krankenkassenpflicht befreien lassen, wenn ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet. Befreien lassen können sich auch Selbstständige, Freiberufler und Beamte. Sie müssen sich dann privat krankenversichern. Während eines Studiums, als Rentner oder, wenn man Arbeitslosengeld bezieht, kann man sich von der Pflichtversicherungspflicht befreien lassen. Dazu muss man allerdings nachweisen, dass man eine private Krankenkasse abgeschlossen hat und als Beamter über einen Beihilfeanspruch verfügt. Auch Minijobber und Personen, die temporär ohne Beschäftigung sind, sind nicht pflichtversicherungspflichtig. Die genannten Personengruppen haben die Wahl, sich freiwillig gesetzlich zu versichern, oder aber eine private Krankenkasse abzuschließen. Bei der Wahl der freiwilligen Krankenkasse ist zu berücksichtigen, dass die Beitragsbemessungsgrundlage bei den freiwillig gesetzlich versicherten Personen eine andere ist. Pflichtversicherte Personen zahlen einen etwa hälftigen Anteil ihres Einkommens als Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse. Der Arbeitgeber übernimmt dabei den anderen Teil. Bei freiwillig gesetzlich versicherte Personen bemisst sich der Beitrag dagegen nicht nur aus dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit, sondern auch Einnahmen aus sonstigen Einkünften wie Mieteinnahmen oder Zinseinkünfte werden zur Berechnung herangezogen. In der privaten Krankenkasse spielt das Einkommen bei der Beitragsberechnung keine Rolle. Die Beitragshöhe ist vom Eintrittsalter, den Vorerkrankungen und dem Beruf abhängig. Zudem werden günstiger und umfangreicher, aber teurere Tarife angeboten. Der Unterschied zwischen der freiwilligen Krankenkasse und der Pflichtversicherung ist daher gegeben, aber durch die in Deutschland geltende allgemeine Krankenkassenpflicht, ist jede Person krankenversichert. Die Freiwilligkeit bezieht sich auf die Möglichkeit, alternativ eine private Absicherung in Anspruch nehmen zu können. Bei einer freiwillig gesetzlichen Versicherung, vermindern sich daher die Unterschiede, die zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse bestehen. Wichtig ist, zu wissen, dass eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenkassenpflicht nicht rückgängig gemacht werden kann. Nur für den Fall, dass man auf gesetzlicher Grundlage wieder pflichtversicherungspflichtig wird, ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse möglich.

Wer kommt in die private Krankenkasse?

Nicht jede Person darf privat krankenversichert sein. Nur wer die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, kann sich in der privaten Krankenkasse versichern. Nicht für alle Berufsgruppen gelten dabei die gleichen Regeln. Beamte können grundsätzlich wählen, ob sie privat oder gesetzlich versichert sein wollen. Da Beamte von ihrem Arbeitgeber eine Beihilfe, also einen Zuschuss zu den Kosten einer Krankenkasse erhalten, lohnt es sich für sie meist, privat krankenversichert zu sein. Der Dienstherr übernimmt bei einer Behandlung dann 50% der Kosten. In der privaten Krankenkasse müssen Beamte, dann nur noch die Restkosten versichern. Wer dauerhaft Beamter ist und keine Vorerkrankungen hat, wählt daher die private Krankenkasse. Sie bietet für Beamte mit Abstand das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis. Auch wenn die Beiträge mit zunehmendem Alter steigen, haben Beamte dauerhaft Anspruch auf die Beihilfezahlung, so dass die Mehrkosten im Alter zu tragen sind. Selbständige können prinzipiell wählen, ob sie freiwillig gesetzlich versichert sein wollen oder aber eine private Absicherung bevorzugen. Die Krankenkasse bei Selbständigen ist nicht an das Einkommen gebunden, es sei denn es handelt sich um Freiberufler, die einem berufsständischen Versorgungswerk beigetreten sind oder künstlerisch tätig sind und in der Künstlersozialkasse versichert sind. Wie junge und gesunde Selbstständige ist die private Krankenkasse meist deutlich günstiger, als eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Kasse, da dann der volle Beitrag allein aufgebracht werden muss und nicht anteilig vom Arbeitgeber übernommen wird. Im Falle einer finanziellen Krise seines Unternehmens kann der Selbständige in den Basistarif der privaten Krankenkasse wechseln, um Beitragskosten zu sparen. Angestellte sind prinzipiell erst einmal pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse. Das Gesetz sieht hier jedoch Ausnahmen vor. So können Angestellte, dessen Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, in die private Krankenkasse wechseln. Im Jahr 2018 liegt die Einkommensgrenze bei 59.400 Euro jährlich, was einem Monatsverdienst von etwas weniger als 5.000 Euro entspricht. Eingerechnet werden auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die Pflichtversicherungspflicht endet mit dem Ablauf des Jahres in dem das Einkommen erstmals über die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt und für zumindest 12 Monate auf dieser Höhe liegen bleibt. Zu beachten ist, dass Angestellte, die freiwillig pflichtversichert sind, die Kündigungsfrist in der gesetzlichen Krankenkasse beachten müssen. Studenten könne am Anfang ihrer Studienzeit prinzipiell frei entscheiden, ob sie private versichert sein möchten oder einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten. Sowohl die gesetzliche Krankenkasse als auch die privaten Versicherer bieten kostengünstig Tarife für Studenten. Der Student ist dann für die Dauer seines Studiums an diese Entscheidung gebunden und kann beim Eintritt ins Berufsleben erneut in die gesetzliche Krankenkasse wechseln oder bei der Aufnahme einer Selbständigkeit oder einer Tätigkeit als Beamter eine private Krankenkasse abschließen. Finanziell lohnt sich die private Krankenkasse in jedem Fall für Kinder von Beamten, da auch sie 50% der Kosten über die Beihilfe erstattet bekommen.

Private Krankenkasse: Worauf muss ich bei Vertragsschluss achten?

Beim Abschluss einer privaten Krankenkasse bestehen deutlich mehr Wahlmöglichkeiten als bei der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse. Die Tarife der privaten Versicherer unterscheiden sich im Detail teils deutlich und für einen optimalen Schutz sollte bei Vertragsschluss auf verschieden Faktoren geachtet werden. Die private Krankenkasse bietet eine deutlich umfangreichere Leistungsabdeckung. Im in Genuss dieser Vorteile zu kommen, muss bei Vertragsabschluss darauf geachtet werden, dass Leistungen wie Chefarztbehandlung, voller Zahnersatz und zuzahlungsfreie tatsächlich mitversichert sind. Die privaten Krankenkassen bieten eine Vielzahl von Tarifen, von denen einige nur den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse entsprechen. Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse wählt der Kunde die Konditionen seines Vertrags bei der privaten Krankenkasse selbst. Zu überlegen ist daher im Vorfeld welche Leistungen tatsächlich gewünscht sind, damit ein entsprechender Tarif gefunden werden kann. In jedem Fall lohnt es entsprechende Tarife und Preis miteinander zu vergleichen und eine optimale Kombination auszuwählen. Nicht alle Tarife in der privaten Krankenkasse enthalten beispielsweise eine Chefarztbehandlung oder eine Psychotherapie. Auch bei der Krankenpflege und dem Zahnersatz gibt es mitunter Einschränkungen, die möglicherweise über eine Zusatzversicherung abgedeckt werden können. Konkret sollten Interessenten vergleichen ob und wenn ja welche Vorsorgeuntersuchungen erstattet werden und inwiefern der Tarif Arzneimittel zuzahlungsfrei übernimmt. Auch alternative Methoden wie Akupunktur und medizinische Hilfsmittel wie Hörgeräte werden nicht von allen Tarifen oder zumindest nicht zu 100 % abgedeckt. Für einen stationären Aufenthalt bieten die meisten Privaten eine freie Krankenhauswahl, dies gilt mit Einschränkungen auch für Privatkliniken. Die besseren Tarife erstattet dabei automatisch eine Chefarztbehandlung bis zum 3,5-fachen Satz. Wichtig sind auch Vertragsdetails über die Zuzahlungsfreiheit von Einbettzimmern und die Regelungen zum Krankentagegeld. Die private Krankenkasse bietet eine deutlich bessere Abdeckung bei Zahnbehandlungen als die gesetzliche Kasse. Aber auch hier entscheiden die Vertragsdetails zu welchem Umfang Zahnbehandlungen übernommen werden. Gute Tarife erstatten generell den 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung. Oft ist der Zahnersatz in der Privaten in den ersten Jahren gedeckelt. Für Kinder und Jugendliche relevant ist Abschluss eines Tarifes, der kieferorthopädische Maßnahmen umfasst. Eine Psychotherapie erstattet die private Krankenkasse in jedem Fall allerdings sind nicht bei allen Tarife auch eine unbegrenzte Zahl an Therapiestunden enthalten. Zum Teil bestehen auch Unterschiede bei der Erstattung eines stationären Psychiatrieaufenthaltes. Gleiches gilt für die Finanzierung einer Kur. Hier bestehen Für Personen die viel Reisen ist vor allem der Versicherungsschutz im Ausland relevant. Während gesetzlich versicherte Personen immer einen Auslandschutz abschließen müssen, zahlt die private Versicherung neben der Akutbehandlung im Ausland oft auch einen Rücktransport. Die Pflegeversicherung muss in der privaten Krankversicherung für jede Person als separater Vertrag abgeschlossen werden. Die Kosten sind auch hier individuell vom eigenen Risikoprofil abhängig. Die Vereinbarung eines Selbstbehaltes kann Sinn machen, da dadurch die monatlichen Beiträge deutlich sinken können. Der Selbstbehalt legt fest bis zu welchem Betrag der Versicherte selbst für Arzt- und Behandlungskosten aufkommen muss, bevor die private Krankenkasse die Kosten übernimmt. Beim Abschluss eines Selbstbehaltes sollte daher der Monatsbetrag und zusätzlich die maximale Selbstbeteiligung zur Berechnung der monatlichen Kosten herangezogen werden.

Wie geht der Wechsel von der PKV in die GKV?

Der Wechsel von der privaten Krankenkasse in die gesetzliche Kasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Aber insbesondere für Personen, die älter sind als 55 Jahre, ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse schwierig bis unmöglich. Die Chance hängen ab von den Einkommensverhältnissen und der Art der beruflichen Tätigkeit. Zunächst gilt, dass wer von der gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten Krankenkasse gewechselt ist, nicht ohne weiteres zurück in die gesetzliche Kasse kehren kann. Der Gesetzgeber verhindert so, dass Versicherungsnehmer zu Beginn von den niedrigeren Beiträgen in der privaten Krankenkasse profitieren und später im Alter in die gesetzliche Kasse wechseln, um die steigen den Beiträge in der privaten Krankenkasse zu meiden. Es bestehen dennoch verschiedene Möglichkeiten für eine erneute Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Wichtig ist dabei, ob man als privat versicherter Angestellter oder als Selbstständiger tätig ist, von der Versicherungspflicht befreit wurde, oder älter als 55 Jahre ist. Angestellte wechseln automatisch zurück in die gesetzliche Krankenkasse, wenn ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, das heißt im Jahr 2018 bei einem Bruttojahreseinkommen unter 59.400 Euro. Ein solcher Fall tritt ein, wenn weniger Stunden gearbeitet werden oder Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld wegfallen. Der Angestellte wird dann ab der Änderung der Vergütungsvereinbarung versicherungspflichtig und wechselt zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Eine weitere Möglichkeit ist die Einzahlung eines Teils des Einkommens in eine betriebliche Altersvorsorge. Hier gelten allerdings Höchstbeträge. Personen die älter als 55 Jahre sind, steht dieser Weg nicht offen. In diesem Fall kann unter Umständen die Aufnahme in die gesetzliche Krankenkasse über den Ehepartner möglich sein, sofern das eigene Einkommen gering genug ist. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse ist für Selbstständige nur möglich, wenn sie ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis eingehen. Dabei muss das Einkommen jedoch unter der Versicherungspflichtgrenze liegen. Für Selbstständige ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse deutlich schwieriger. Auch wenn ihre Einkommen sinkt, werden sie nicht automatisch pflichtversicherungspflichtig, sondern können nur in den Basistarif einer privaten Krankenkasse wechseln. Vor einem Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenkasse sollte die Motivation und die Konditionen genau hinterfragt werden. Nicht immer ist die gesetzliche Krankenkasse die günstigere Lösung, gerade wenn man als Selbständiger den Höchstbetrag allein tragen muss. Der Versicherungsschutz der Privaten deckt zudem mehr Leistungen ab als die gesetzliche Krankenkasse. Auch Wechsel in die Arbeitslosigkeit kann zur Rückversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse führen. Erfüllt eine Person die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld I, dann wird derjenige automatisch gesetzlich krankenversichert. Gleiches gilt für jemanden, der für mindestens ein Jahr im europäischen Ausland gesetzlich krankenversichert war. Bei der Rückkehr nach Deutschland ist dann der Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse möglich.

Was müssen Ehepaare und Familien bei der Wahl der Krankenkasse beachten?

Die Wahl der passenden Krankenversicherung für Ehepartner und die Familie ist abhängig vom eigenen Einkommen, der beruflichen Situation des Ehepartners sowie der Zahl der Kinder. Generell gilt, dass Ehepartner und Kinder in der gesetzlichen Krankenkasse automatisch mitversichert sind, während in der privaten Krankenkasse Ehepaare und Kinder separat versichert werden müssen. Nur in der gesetzlichen Versicherung sind Kinder bis zum 25. Lebensjahr kostenlos mitversichert, wenn beiden Elternteile in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind oder der Elternteil mit dem höheren Einkommen. Kinder sind in der gesetzlichen Krankenkasse nur so lange kostenlos mitversichert wie sie sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden, und nicht über eigenes Einkommen verfügen. Eine Ausnahme bilden zeitlich befristete Tätigkeiten, etwa in den Semesterferien. Auch Ehepartner, die automatisch kostenlos in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert sind, dürfen kein höheres eigenes Einkommen durch Erwerbsarbeit oder Zinserträge haben, da sie sonst selbst versicherungspflichtig werden. Der Ehepartner muss zudem ihren Wohnsitz in Deutschland haben und darf nicht von der Versicherungspflicht befreit sein und auch nicht selbständig tätig sein. Eingetragene Lebenspartner sind den Ehepartnern gleichgestellt. Neugeborene Kinder sind prinzipiell ab dem ersten Lebenstag automatisch über die Eltern mitversichert. Die Auswahl der Krankenkasse erfolgt, nachdem die Geburt beim Standesamt angezeigt wurde und eine Bescheinigung für die Aufnahme in die Krankenkasse ausgestellt wurde. Sind die Eltern gesetzlich pflichtversichert, können sie einfach einen Antrag auf eine beitragsfreie Familienversicherung des Kindes stellen. Das Kind kann vorab schon ärztliche behandelt werden, der Nachweis der Versicherung erfolgt dann rückwendend. Für den Fall das der besserverdienende Partner oder beide Elternteile privat versichert sind, kann das Kind trotzdem freiwillig gesetzlich versichert werden. Der Antrag auf eine freiwillige Versicherung des Kindes in der gesetzlichen Krankenkasse muss spätestens drei Monate nach der Geburt gestellt werden. Soll das Kind wie die Eltern privat versichert werden, kann das Kind ohne Gesundheitsprüfung bis zu zwei Monate nach der Geburt rückwirkend bei dem Versicherungsunternehmen der Eltern versichert werden. In der privaten Krankenkasse ist das Kind allerdings nicht kostenlos mitversichert, sondern für jedes Kind muss ein separater Versicherungsvertrag geschlossen und Beiträge entrichtet werden. Nur in der gesetzlichen Krankenkasse besteht die Möglichkeit das Kind kostenlos mitzuversichern, wenn der andere Elternteil über einen niedriges oder kein Einkommen verfügt. Hierbei gilt, dass das Kind nur kostenlos in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein, kann wenn der Elternteil mit dem höheren Einkommen in der gesetzlichen Krankenkasse verbleibt. Ein früher Eintritt in die private Krankenkasse im Kindesalter hat den Vorteil, dass die Beiträge sehr günstig sind und sich entsprechend modern entwickeln. Mit zunehmendem Lebensalter steigen die Gesundheitsrisiken und damit auch die Beiträge.

Was müssen Singles bei der Wahl der Krankenkasse beachten?

Als Single stellt sich die Frage, ob die gesetzliche Krankenkasse oder eher eine private Absicherung im Krankheitsfall von Vorteil ist. Auch hier entscheiden die eigene berufliche Situation, das Lebensalter und die Höhe des Einkommens. Planen Singles in der Zukunft berufliche Veränderungen, wie eine Selbstständigkeit oder haben sie vor eine Familie zu gründen, dann sind auch diese Faktoren zu berücksichtigen. Hat ein Single später einen Ehepartner und Kinder, und ist der Ehepartner nicht berufstätig, dann wird unter Umständen die kostenlose Mitversicherung der Familie in der gesetzlichen Krankenkasse vorteilhafter sein. Als junger und gesunder Single dagegen findet man in der privaten Krankenkasse sicher die besseren Konditionen. Aber junge Singles, die gut verdienen und daher in die private Versicherung wechseln könnten, sollten sich den Schritt gut überlegen. Ab einem Einkommen, das über der Jahresentgeltgrenze liegt, ist einen Wechsel in die private Krankenkasse möglich, die Konsequenzen wollen allerdingst bedacht werden. Meist ist ein einfacher Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich. Dies ist auch der Fall bei einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung. Nur wenn zukünftig weniger verdient oder sich über den Ehepartner gesetzlich versichern lässt, kommt wieder zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Auf keinen Fall sollte man in jungen Jahren einen Kinderwunsch ausschließen und entsprechend planen. Sollten sich die Pläne später ändern, dann können Kinder in der privaten Krankenkasse nicht kostenlos mitversichert werden, sondern für jedes Kind muss ein Versicherungsvertrag abgeschlossen werden. Gleiches gilt für einen nicht berufstätigen Ehepartner. Kinder können nur gesetzlich versichert werden, wenn der Ehepartner in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, und mehr verdient als der privat versicherte Ehepartner. Trifft ein Single die Entscheidung für eine private Absicherung, dann hat der Eintritt in die private Krankenkasse große Vorteile. In jungen Jahren und ohne Vorerkrankungen profitiert der Versicherte von sehr günstigen Tarifen und bekommt eine im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse deutlich besseren Leistungserstattung. Viele Tarife in der privaten Krankenkasse gehen über die Leistungen der gesetzlichen Kasse hinaus und erstatten Leistungen wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer und Zahnersatz. Dabei ist auf die Details der verschiedenen Tarife zu achten, da hier von Versicherung zu Versicherung große Unterschiede bestehen. Mit steigendem Lebensalter steigen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung und Singles zahlen unter Umständen mehr Beitrag als ein vergleichbarer Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse. Dies gilt entsprechend auch für einen Lebenspartner, der in der privaten Kasse kostenpflichtig mitversichert wird. Die im Alter anfallenden Mehrkosten können aus heutiger Sicht nicht kalkuliert werden und können unter Umständen einen guten Teil des monatlichen Einkommens oder der Rente ausmachen. Für den Fall, dass die Finanzierung der privaten Krankenkasse zu belastend wird, besteht die Möglichkeit in einen Basistarif der privaten Krankenkasse zu wechseln.

Was müssen Studenten bei der Wahl der Krankenkasse beachten?

Studenten sind in den meisten Fällen noch über die Eltern versichert. Ab einem gewissen Alter sind Studenten allerdings verpflichtet, eine eigene Versicherung abzuschließen. Jeder Student muss bei Beginn des Studiums den Nachweis über eine Versicherung vorlegen. Ohne einen Krankenversicherungsnachweis ist die Immatrikulation an einer deutschen Universität oder Hochschule nicht möglich. Studenten, deren Eltern in der gesetzlichen Kasse versichert sind, sind automatisch weiter über die Eltern versichert, solange sie sich in der Ausbildung oder im Studium befinden. Dies gilt zumindest bis zum 25. Lebensjahr. Danach müssen Studenten sich entweder privat oder gesetzlich selbst versichern. Um kostenfrei über die Eltern versichert zu bleiben, darf das Einkommen des Studenten monatlich nicht mehr als 450 EUR betragen. Ausnahme gelten für befristete Beschäftigungsverhältnisse wie Jobs in den Semesterferien. Dort kann auch deutlich mehr verdient werden, ohne dass man den Versicherungsschutz über die Eltern verliert. Aber auch die Studentische Krankenkasse nach dem 25. Lebensjahr ist vergleichsweise günstig und beträgt inklusive des Beitrages für die Pflegeversicherung weniger als 100 EUR. Ab dem 26. Lebensjahr oder wenn zu viel neben dem Studium verdient wird, ist der Student verpflichtet in die studentische Krankenkasse zu wechseln. Ab dem 30. Geburtstag oder wer mehr als 14 Fachsemester studiert, ist der Wechsel in die freiwillige gesetzliche Krankenkasse nötig. Hier zahlt der Student den Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte plus den Beitrag für die Pflegeversicherung, solange sein Bruttoeinkommen den Maximalbetrag nicht übersteigt. Die studentische Krankenkasse kann maximal bis zum Ende des 37. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Für Kinder von Beamten ist die private Absicherung im Krankheitsfall günstiger. Dafür muss der Student sich von der gesetzlichen Pflichtversicherung befreien lassen und kann sich dann privat krankenversichern. Eine Rückkehr in das gesetzliche System der Krankenkasse ist dann aber nicht mehr direkt möglich. Vor Ablauf des Studiums hat der Student nicht wirklich Möglichkeit wieder gesetzlich versichert zu werden. Erst mit Aufnahme einer Berufstätigkeit wird der Student als Angestellter automatisch wieder pflichtversicherungspflichtig und Wechselt in die gesetzliche Krankenkasse. Ein Vergleich der Leistungen zwischen der privaten und der gesetzlichen Versicherung für Studenten zeigt keine großen Unterschiede. Privat versicherte Studenten bekommen die erweiterten Leistungen der privaten Versicherung wie Chefarztbehandlung und Erstattung von Zahnersatz, sie müssen die Kosten allerdings selbst vorschießen und haben auch die Abrechnung der Arztrechnungen mit ihrer Versicherung zu organisieren. In einigen Punkten sind die privat Versicherten allerdings deutlich im Vorteil. Privaten Kassen übernehmen Ausgaben für lange und aufwendige Psychotherapien sowie Naturheilverfahren, die von der gesetzlichen Kasse nicht übernommen werden.

Wann muss ich eine Krankenkasse abschließen?

In Deutschland gilt, das jede in Deutschland lebende Person krankenversichert sein muss. Es besteht also kleine Wahlfreiheit zwischen versichert sein und nicht versichert sein. Die Krankenversicherungspflicht gilt uneingeschränkt auch für Selbstständige und Arbeitslose und das Versäumen der Meldefristen kann teure Nachforderungen nach sich ziehen. Personen, die dennoch ohne Versicherung in Deutschland leben, müssen sich vergegenwärtigen, dass seit 2007 bzw. 2009 alle früher gesetzlich bzw. privat versicherten Personen wieder in die Versicherung eintreten müssen. Wird die Frist zur Versicherung versäumt, fallen für jeden nicht versicherten Monat hohe Nachschläge an, die rückwirkend zu zahlen sind. In der privaten Krankenkasse zahlt der säumige Versicherte die ersten sechs Monate voll und danach anteilig ein Sechstel der ausstehenden Beiträge, Bei Zahlungsproblemen kann eine Ratenzahlung vereinbart werden, allerdings besteht dann nur Anspruch auf eine Notfallversorgung, bis alle Zahlungsrückstände ausgeglichen sind. Für diese Personengruppe wurde ein Sondertarif geschaffen, in dem nur die wirklich nötigen Kosten der Notfallmedizin erstattet werden. Für den Fall, dass die Pflichtversicherungspflicht in der gesetzlichen Versicherung entfällt, kann bis maximal drei Monate danach eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Kasse beantrag werden. Dies ist der Fall wenn das Nettoeinkommen die Jahresentgeltgrenze übersteigt, oder das Angestelltenverhältnis aufgegeben wird und eine selbständige Tätigkeit begonnen wird. Nach Ablauf der drei Monatsfristen bleibt nur die Option sich privat kranken zu versichern. Für Personen die aufgrund von Vorerkrankungen nicht in einen Normaltarif bei der privaten Versicherung wechseln können, wurde Basistarife geschaffen, die in etwas das Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkasse abbilden. Der Anspruch auf die Aufnahme in einen Basistarif besteht sechs Monate nach Wegfall der Pflichtversicherungspflicht nach den Konditionen des privaten Versicherers. Auch wenn das Leistungsangebot mit der gesetzlichen Kasse vergleichbar ist, sind die Beiträge meist deutlich höher. Versicherte im Basistarif zahlen automatisch einen Beitrag der dem Maximalbeitrag der gesetzlichen Kasse entspricht. Dies sind auch in jungen Jahren viele hundert Euro und ist unabhängig vom tatsächlichen Einkommen des Versicherten. Kinder werden bei der Geburt automatisch über die Eltern mitversichert. Sie erhalten somit einen vom Leistungsumfang vergleichbaren Versicherungsschutz je nachdem wo die Eltern selbst versichert sind. Die allermeisten Eltern sind in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, die damit zugleich die bedeutendste Familienversicherung ist. Kinder sind in der Gesetzlichen prinzipiell kostenlos mitversichert. Dies gilt auch für junge Erwachsene, die sich noch in der Berufsausbildung oder im Studium befinden. Erst mit Vollendung des 25. Lebensjahres muss ein eigener Versicherungsschutz erworben werden. Meist geschieht dies automatisch mit Eintritt in das Berufsleben, da Angestellte automatisch gesetzlich versichert sind. Wird eine Selbstständigkeit oder eine Beamtenposition angestrebt, kommt auch eine private Absicherung in Betracht. Personen die Arbeitslosengeld I der II beziehen, sind automatisch über die gesetzlichen Sozialversicherungsträger versichert.

Zahlt meine Krankenkasse auch im Ausland?

Ein Krankheitsfall im Urlaub ist immer unpässlich. Wer dann eine gute Versicherung hat, die eine Behandlung im Ausland bezahlt, bleibst zumindest nicht auf den Kosten sitzen. Nicht alle Versicherer zahlen automatisch eine ärztliche Behandlung oder einen Krankenhausaufenthalt im Ausland. Unterschieden bestehen hier zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und den verschiedenen privaten Versicherern. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt generell ärztlichen Behandlungen in einem EU-Mitgliedsland, allerdings nicht uneingeschränkt. Kosten bei Unfällen oder akuten Krankenhausaufenthalten im EU-Ausland und in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) werden von der gesetzlichen Versicherung gedeckt. Sie übernimmt aber nicht alle Kosten während eines Auslandsaufenthalts, wenn diese Kosten auch in Deutschland nicht gedeckt wären. Prinzipiell werden Kosten nur in der Höhe übernommen, für die auch in Deutschland eine Erstattung möglich wäre. Auch ein Rücktransport des Patienten nach Deutschland muss unter Umständen privat finanziert werden, oder über eine Zusatzversicherung abgedeckt werden. Es lohnt sich daher vor dem Urlaub mit der Krankenkasse zu sprechen, um in Erfahrung zu bringen, welche Leistungen im Krankheitsfall abgedeckt wären. Für detaillierte Angaben stellt die Deutsche Verbindungsstelle Krankenkasse Ausland (DVKA) Informationsmaterialien für die einzelnen Länder zur Verfügung. Wer im Urlaub tatsächlich ins Krankenhaus muss, der zeigt dort die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card oder EHIC) und den Ausweis vor. Der Arzt oder das Krankenhaus im Ausland kann anhand der Informationen einen direkten Abgleich mit den deutschen Stellen vornehmen auch die Leistungserstattung erfolgt direkt zwischen medizinischer Stelle im Ausland und der deutschen Versicherung. In einigen wenigen Fällen arbeiten Ärzte oder medizinische Einrichtungen nicht auf Basis der Europäischen Versicherungskarte. In diesem Fall muss der Patient die Behandlungskosten zunächst aus eigenen Tasche bezahlen. Mit den Behandlungsbelegen und der Rechnung des ausländischen Arztes kann er sich dann später die Leistungen bei der Krankenkasse in Deutschland erstatten lassen. Wichtig ist hierbei die vollständige Dokumentation und nachvollziehbare Quittierung der erbrachten medizinischen Leistungen. Die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland erstattet dabei nur Kosten, die auch in Deutschland angefallen und erstattet worden wären. Zuzahlungen und Mehrfachsätze werden nicht übernommen. Aufpassen muss man als Urlauber daher bei Behandlungen in Privatkliniken. Hier werden zum Teil deutlich höhere Gebühren berechnet als in öffentlichen medizinischen Institutionen. Die deutsche Versicherung übernimmt aber nur Kosten, die ungefähr einer gesetzlich versicherten Behandlung in Deutschland entsprechen. Auf den Kosten für einen Arzt oder die Behandlung in einer Privatklinik bleibt der Urlauber daher unter Umständen sitzen. Privatkliniken sollten daher im Urlaubsland gemieden werden. Im Zweifel sollte eine Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit der Krankenkasse abgeklärt werden. Im Nicht-EU-Ausland besteht keine automatische Versicherung über die Europäische Versicherungskarte. Ausnahmen bestehen mit klassischen Reiseländern wie der Türkei und Tunesien, da mit diesen Ländern Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurden. Hier besteht ein Krankenversicherungsschutz wie in den EU-Staaten. Die Kostenübernahme von Behandlungen im Rahmen von Notfällen und Sofortmaßnahmen ist daher meist problemlos. Auch hier gilt, dass ein Anruf bei der eigenen Krankenkasse vorab viel Zeit und Ärger ersparen kann. Grundsätzlich keine Erstattung erfolgt in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen. Hierunter fallen auch beliebte Reiseländer wie die USA. Vor einem Urlaub in diesen Regionen der Welt ist daher der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung angeraten. Gleiches gilt für Personen die privat krankenversichert sind. Der Auslandskrankenschutz ist von Tarif zu Tarif sehr unterschiedlich. Hier hilft ein Blick in die Vertragsbedingungen und im Zweifel der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung, die oft günstig als Zusatzversicherung erworben werden kann.

Zwischen den gesetzlichen und privaten Krankenkassen gibt es laut einer Studie große Unterschiede. Danach schneiden die gesetzliche Krankenversicherung besser ab. Nach einer Studie sind die gesetzlichen Krankenkassen auf keinen Fall zweitklassig und schneiden beim Vergleich gegenüber den privaten um einiges besser ab. Selbst die Premium Tarife der gesetzlichen Versicherungen stellen bessere Leistungen zur Verfügung. Dieses Ergebnis stammt aus einer Untersuchung vom PremiumCircle Beratungsunternehmen, welches die Bundestagsfraktion der Grünen in Auftrag gegeben hat. Bei den privaten Versicherungen werden dabei etwa 27 Prozent der angebotenen Top-Tarifen überhaupt nicht erfüllt, nach Recherchen von PremiumCircle. Im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen sei hier nur ein Wert von 3 Prozent verzeichnet. Die Behauptung, dass die Leistungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung nur zweitklassig sein, stimmt somit nicht. Dies berichtet Maria Klein-Schmeink, die Gesundheitsexpertin der Grünen. Zudem würden einige Privattarife ihre Leistungen nicht garantieren können.

Leistungsunterschiede bei Reha und Kuren

Bei der Krankenkassen Studie kamen 103 Mindestkriterien auf den Tisch, wobei davon 100 zum Bestandteil vom Leistungskatalog im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Außerdem wurden noch höherwertige Leistungen, wie zum Beispiel der Zahnersatz und die Kostenübernahme bei Sehhilfen (Brillen) ohne eine Altersbeschränkung berücksichtigt. Nach Ansicht von den Studien-Autoren gilt dies mit zu einem umfassenden Schutz im Bereich der Krankenversicherung. Bei den Privattarifen gibt es große Lücken zu den gesetzlichen Versicherungen, besonders im Bereich der Rehabilitation und bei den Kuren. Zudem bietet die Palliativversorgung schlechtere Bedingungen. Dies gilt auch im Bereich von Impfungen, der Psychotherapie und bei der häuslichen Krankenpflege. Nach dieser Studie ist die private Krankenversicherung um einiges schlechter als zum Vergleich die gesetzliche Krankenversicherung. Zwar müssen gesetzlich Versicherte bei einem Facharzt deutlich länger auf einen Termin warten, doch sind sie deswegen gleich Patienten zweiter Klasse? Auf jeden Fall Nein, denn dies ergab eine Studie. Sogar ganz im Gegenteil, denn bei einer Krankheit, sind private Versicherte oft nicht ausreichend abgesichert und erhalten einen unzureichenden Schutz.

Mangelhafter Schutz bei Krankheit

Die zum Teil teuren Premium Tarife bei den privaten Krankenversicherungen bieten in vielen Fällen nur einen unzureichenden Schutz im Falle einer Krankheit. Dies ist das Ergebnis einer Studie, welche beim Redaktionsnetzwerk Deutschland auf dem Tisch liegt. Dabei erhalten selbst Patienten die einen Top-Tarif besitzen, nicht einmal die jeweiligen Mindestanforderungen. Im Vergleich zu den gesetzlichen Versicherungen liegt die Quote bei nur drei Prozent. So bekommen Privatpatienten nicht alle Schutzimpfungen, die empfohlen werden. Damit wird bei dieser Studie klar, dass es keine Zweitklassigkeit im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gibt. Große Kritik kommt dabei vor allem auf die vielen Privattarife zu, wo nicht einmal wichtige Leistungen übernommen werden. Bei der vorgenommenen Studie gab es insgesamt 103 Mindestkriterien, wo 100 davon ein fester Bestandteil vom Leistungskatalog bei den gesetzlichen Versicherungen sind. Neben den stationären und ambulanten Behandlungen, gehören auch Kuren, Arzneimittel, Präventionsangebote, Krankentransporte und Zahnbehandlungen dazu. Aber auch Sehhilfen und Leistungen beim Zahnersatz wurden mit untersucht. Diese Leistungen stellen alle Bausteine einer Krankenversicherung dar.

Private Krankenversicherung hat Lücken

Bei der Krankenkassen Studie kamen leistungsstarke Tarife von insgesamt 32 Versicherungen unter die Lupe, wobei die Kosten pro Monat zwischen 480 bis 730 Euro reichten. Dazu gab es zum Teil auch eine Selbstbeteiligung mit bis zu 1000 Euro. Hier zeigte sich die große Spannweite, um die Kriterien zu erfüllen. Der beste Premiumtarif kam von der Barmenia, wo insgesamt 99 von 103 Kriterien komplett erfüllt wurden. Den letzten Platz belegte die Mecklenburgische Versicherung mit einem Top-Tarif, wo nur 32 der jeweiligen Anforderungen erfüllt wurden. Bei den Privattarifen herrschen vor allem im Bereich Rehabilitation und Kuren große Lücken. Fast 50 Prozent der Tarife hielten nicht einmal die Mindestkriterien ein. Dabei ist vor allem nach einer stationären Reha der Klinikaufenthalt häufig nicht einmal garantiert. Zudem gibt es Lücken bei der Krankenpflege zu Hause, im Bereich der Psychotherapie und Palliativversorgung. Bei der stationären Versorgung gehen dagegen viele Tarife über den Mindeststandard hinaus, weil hier oftmals eine Unterbringung in einem Einzelzimmer bezahlt wird. Zudem leisten die privaten Versicherungen mehr Zuschüsse beim Zahnersatz als bei gesetzlich Versicherten.

Privatversicherte haben oft schlechte Tarife

Nach dem Ergebnis der Studie weisen die Autoren vor allem auf zwei Punkte genauer hin. Dabei müsse vor allem berücksichtigt werden, dass viele Privatversicherte überhaupt nicht in einem starken Tarif eingeordnet sind, sondern nur über einen recht geringen Leistungsumfang verfügen. Außerdem haben Patienten in der gesetzlichen Versicherung häufig mit deutlich längeren Wartezimmer bei Fachärzten zu kämpfen. Ein Grund warum viele Leistungsumfänge nicht das ganze Leben lang garantiert werden können, seien häufig unzureichende politische Entscheidungen. Bereits eine ähnliche Studie von 2012 kam zu dem Ergebnis, welche die Grünen in Auftrag gegeben hatten. Eine solche Untersuchung kam auf Anregung von Jens Spahn, dem jetzigen Gesundheitsminister. Zur damaligen Zeit hatte der Politiker aufgerufen, einen Mindestschutz im Bereich der Privatbranche einzurichten. Aufgrund der Ergebnisse forderten die Grünen deutlich mehr Transparenz und die Möglichkeit leichter zu Wechseln. Wer als Patient mit seiner bestehenden Versicherung unzufrieden ist, müsse die Möglichkeit besitzen, einfach wechseln zu können, ohne dabei finanzielle Verluste zu erleiden. Außerdem soll das bestehende Defizit beim Zahnersatz bei den gesetzlichen Versicherungen behoben werden. Gefordert wurde dazu von der Fraktionschefin Frau Göring-Eckhard die Einführung von einer allgemeinen Bürgerversicherung. Mit diesem Modell würde Wahlfreiheit und auch Solidarität verbunden, was eine optimale Vorsorge für die Patienten garantiere.