In die Höhe der Beiträge für die private Krankenversicherung fließen Alter, Gesundheitszustand, Rücklagen und gewählter Tarif ein. Dies ist der Fall, wenn man bei der privaten Krankenversicherung einen Vertrag abschließt.

Anders sieht das aus wenn Sie schon Kunde bei einer privaten Krankenversicherung sind. In Ihrem Beitrag sind bereits Rücklagen für das Alter enthalten, die dazu dienen, die Beiträge auch dann einigermaßen moderat zu halten wenn der Kunde das Rentenalter erreicht hat.

Altersrückstellungen

Mit dem Alter der Menschen steigt das Krankheitsrisiko. Es werden mehr Medikamente benötigt, auch sind Seniorinnen und Senioren öfters krank. Mit den Altersrückstellungen können die Kosten für ältere Mitglieder aufgefangen werden ohne dass die Beiträge ins unermessliche steigen.

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Aufgrund einer aus dem Jahr 2000 erlassenen gesetzlichen Regelung muss ein Beitragszuschlag von zehn Prozent erhoben werden, der zur Beitragsentlastung im Alter dient. Dieser Zuschlag wird erhoben wenn der Kunde das 22. Lebensjahr vollendet hat und endet mit dem 61. Geburtstag. Zur Beitragsentlastung werden die Altersrückstellungen ab dem 65. Lebensjahr genutzt. Während dieser werden die gebildeten Altersrückstellungen inklusive der erwirtschafteten Zinsen und Zinseszinsen für die Entlastung der Beiträge eingesetzt. Die noch vorhandenen Mittel aus den Altersrückstellungen für einen Kunden, der das 80. Lebensjahr erreicht hat, werden zur Senkung der Beiträge verwendet.

Geht der Kunde der PKV in Rente ändert sich die Höhe seines monatlichen Einkommens. Mit den Altersrückstellungen ist es der privaten Krankenversicherung möglich die Beiträge für Rentnerinnen und Rentner stabil und finanzierbar zu halten. In der Regel werden die Beiträge mit dem Beginn der Rente reduziert; oft geht das auch kurz vor der Rente. Außerdem bezuschusst die Rentenversicherung die Beiträge zur privaten Krankenversicherung mit 7,95 % monatlich. Mit dem Renteneintritt fallen beim Beitrag für die PKV die Beiträge für das Krankentagegeld weg.

Die Höhe der Beiträge hängen vom aktuellen Tarif und den gebuchten Bausteinen ab. Ist Ihnen als Rentnerin oder Rentner der aktuelle Tarif zu teuer haben Sie die Möglichkeit bei Ihrer privaten Krankenversicherung in einen anderen, für Sie günstigeren Tarif zu wechseln. Ab einem bestimmten Alter ist es nicht sinnvoll den Anbieter zu wechseln. Günstigere Tarife bietet Ihr Anbieter auch an. Die Altersrückstellungen nehmen Sie beim Tarifwechsel bei Ihrem Anbieter komplett mit in den neuen Tarif. Das geht problemlos, wenn Sie Ihren Anbieter nicht wechseln.

Sie haben aber auch die Möglichkeit Ihren Selbstbehalt zu erhöhen und so die monatlichen Beiträge zu senken. Ebenfalls möglich ist es, verschiedene Leistungen aus dem Tarif zu entfernen; sprechen Sie mit Ihrem Ansprechpartner bei Ihrer Krankenversicherung.

Einfacher haben es Beamte, die hauptsächlich über die Beihilfe krankenversichert sind. Der Vertrag mit der privaten Krankenversicherung deckt in der Regel nur die Differenz zwischen den Rechnungen und der Zahlung der Beihilfe ab. Wird der Beamte pensioniert erhöht sich der Anspruch bei der Beihilfe; die private Krankenversicherung übt dann nur noch eine Art Restkostenversicherung ab. Mit dem erhöhten Anspruch bei der Beihilfe sinkt der Beitrag bei der privaten Krankenversicherung erheblich.

Außerdem werden die Beiträge ab dem im Vertrag vereinbarten Alter reduziert, aufgrund der Altersrückstellungen stabil gehalten und die Kosten für das Krankentagegeld fallen weg.

Hier ein kleines Beispiel:

Sie sind Rentner und 83 Jahr alt. Ihr Beitrag für die private Krankenversicherung beläuft sich auf 450,53 €; auf Antrag erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 166,95 €. Dieses Beispiel basiert auf den Tarif A100 St 1/1ßß ZA 100 der UniVersa und einer Altersrente von 2.100 €.

Wenn Ihre Rente die Beiträge für die private Krankenversicherung nicht mehr möglich macht, dann können Sie in den Basistarif wechseln. Die Leistungen vom Basistarif entsprechen den Leistungen, die auch die gesetzlichen Krankenversicherungen anbieten. Der Höchstbetrag für den Basistarif liegt nach dem Stand von 2021 bei monatlich 769,16 €, wobei die Rentenversicherung 7,95 % übernimmt.