Einführung:

Zahlreiche Neuerungen traten für Privatpatienten 2009 ein, die ihre Krankenversicherung betreffen. Der Basistarif war eine dieser Neuerungen. Viele Aspekte um den Basistarif sind noch unklar. So fragen sich Privatpatienten, wann ein Wechsel möglich ist und wann dieser Sinn macht.

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Sollte man beim gewohnten Standardtarif bleiben und was ist der Leistungsunterschied zwischen den beiden Tarifen?

Ein Wechsel macht grundsätzlich dann Sinn, wenn die Kosten für Ihren gegenwärtigen Tarif stark angehoben wurden oder wenn der neue Tarif signifikant mehr Leistungen abdeckt. Dann lässt sich durch einen Vergleich der Tarife viel Geld sparen.

Was ist der Unterschied zwischen Basistarif und Standardtarif einer PKV?

Der Basistarif deckt ein breiteres Leistungsfeld im Gesundheitswesen ab, denn seine Leistungen wurden denen gesetzlicher Krankenkassen angeglichen und übertreffen diese sogar. Dort sind einige Boni wie z. B. Kurtagegeld impliziert. Die Leistungen des Standardtarifs sind mit denen der gesetzlichen Krankenkassen nur vergleichbar. Grundsätzlich hat jeder Privatpatient auch im Standardtarif Zugang zu den wesentlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Einige Bereiche deckt der Standardtarif dennoch nicht ab. Diese Bereiche sind:

  • Kostenübernahme für Kuren, Soziotherapie und Haushaltshilfen
  • Zahlung von Krankengeld, es sei denn, dies wurde in einem Zusatzvertrag vereinbart
  • spezialisierte ambulante Palliativversorgung
  • Rehabilitationsleistungen aller Art

Außerdem werden im Basistarif kosten für bis zu 300 Sitzungen der Psychotherapie übernommen – anstatt der bisher üblichen 25 Sitzungen im Jahr. Die Kosten für Heilmittel werden zu 100% anstatt der bisher üblichen 80% übernommen.

Standardtarif

Zu erwähnen ist auch, dass im Basistarif versicherte Personen einen Arzt mit Kassenzulassung aufsuchen müssen. Eine Weiterbehandlung durch einen anderen Arzt ist nur nach einer Überweisung durch den Erstbehandler möglich. Dies schränkt die freie Arztauswahl erheblich ein und ist als Nachteil des Basistarifs anzusehen.

Im Gegensatz zum Standardtarif ist eine Zusatzversicherung innerhalb des Basistarifs nicht möglich, z. B. eine Krankenhauszusatzversicherung kommt somit nicht infrage. So können keine privaten Dienste für die stationäre Versorgung genutzt werden. Ob dies sinnvoll ist, hängt maßgeblich von der Beitragshöhe im Basistarif und der Zusatzversicherung ab. Eine Zusatzversicherung neben dem Standardtarif ist nicht zulässig.

Wer kann in den Basistarif wechseln?

Jeder, der seit dem 1. Januar 2009 privat vollversichert ist, kann den Basistarif wählen. Zugangsberechtigt sind überdies alle Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Auch Empfänger einer gesetzlichen Rente oder einer Beamtenrente haben das Recht auf den Wechsel in diesen Tarif. Auch sozialhilfebedürftige Personen (insbesondere beim Bezug von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung) können einen Wechsel in den Basistarif beantragen. Auch wer bereits den Standardtarif gewählt hat, kann einen Wechsel in den Basistarif beantragen.

DKV-Standardtarif: Wann macht ein Wechsel Sinn?

Der Höchstbeitrag beider Tarife orientiert sich am Höchstbeitrag für gesetzlich Versicherte. Dieser liegt 2022 bei 769 Euro monatlich. Dieser Höchstbeitrag gilt auch für Menschen, die im Basistarif versichert sind. Mit dem Höchstbeitrag von 684,38 Euro liegt der Standardtarif etwas drunter.

Nicht zu vergessen ist jedoch, dass die Prämie anhand verschiedener Faktoren berechnet wird, einschließlich der Alters- und Risikoberechnung der Betroffenen. Daher kann der Beitrag auch deutlich niedriger ausfallen. Zudem teilen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber die Kosten für beide Tarife. Auch Rentner können einen Zuschuss von der Pensionskasse erhalten.

Besonderheit im Basistarif:

Personen, die im gesetzlichen Sinne hilfsbedürftig sind, zahlen einen reduzierten Beitrag. Dieser beläuft sich auf lediglich 368 Euro monatlich. Wer mehrere Jahre privat versichert ist, erzielt mit dem Standardtarif in der Regel eine deutliche Prämienersparnis und zahlt einen deutlich reduzierten Betrag im Vergleich zum Basistarif. Nur wer vor dem 1. Januar 2009 einen Vertrag abgeschlossen hat, kann in den Standardtarif wechseln.

Eine Besonderheit im Standardtarif ist, dass verheiratete Paare, deren gemeinsames Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze (56.250 Euro pro Jahr, Stand 2020) nicht überschreitet, weniger zahlen. Der Höchstbeitrag begrenzt sich für sie auf das 1,5-fache. Verheiratete zahlen maximal 150 Prozent des Höchstbeitrags für den Normaltarif.

Der Standardtarif bietet in der Regel eine günstige Krankenversicherung und eine die attraktivste Alternative, vor allem für Ehepaare mit relativ geringem Gesamteinkommen. Darüber hinaus ermöglicht der Regeltarif die Konsultation von Privat- und Fachärzten ohne Überweisung. ist Die fehlende Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschließen sowie der kleinere Leistungskatalog sind seine Nachteile.

Wann macht ein Krankenversicherung Wechsel Sinn?

Der große Krankenversicherungsvergleich:

Prüfen Sie als Erstes zunächst, ob ein anderer Tarif infrage kommt und ob ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Sollten Sie weiterhin privatversichert bleiben, so ist der Standardtarif die viel günstigere Alternative. Wer hilfsbedürftig ist, hat jedoch nicht nur beim Basistarif Vorteile, sondern eventuell auch noch Anspruch auf Unterstützung vom Sozialamt. Beim Wechsel müssen viele Aspekte bewogen werden. Ein Zuviel an Leistungen, die nie in Anspruch genommen werden, kostet richtig viel Geld. Ein Zuwenig kann fatal werden, wenn genau der Versicherungsfall eintritt und der Patient die Leistungen dringend benötigt.

Das Sparpotenzial für Kunden der privaten Krankenversicherung ist sehr groß, laut einigen Studien entspricht es 225 Euro im Monat. Deshalb lohnt es sich – gerade als Privatpatient – Zeit und gegebenenfalls auch Geld in eine gute und hochwertige Beratung zu investieren.
Basistarif ist in den meisten Fällen lukrativer für die Krankenkassen. Diese müssen die Patienten beraten und einen Wechsel bei Wunsch ermöglichen. Jedoch sind sie nicht verpflichtet, alle Informationen preiszugeben.

Der Patient darf bei der Auswahl des Anbieters nicht nur auf den Preis schauen. Auch bei Beratungsleistungen hat die Qualität ihren Preis. Ein guter Berater ist sein Geld auf alle Fälle wert und Sie werden die Einsparungen später auf jeden Fall bemerken. Sobald der Berater bezahlt ist, beginnen Sie, bares Geld zu sparen – und das Jahr für Jahr. Gleichzeitig haben Sie die Gewissheit, dass Sie im Krankheitsfall Zugriff auf die gewohnten Leistungen haben.

Für den, der sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, ist es selbstverständlich, dass vom Gehalt die Beiträge zur Krankenversicherung abgezogen werden. Für Privatkrankenversicherte ist es völlig normal, dass die monatlichen Beiträge vom Konto abgebucht werden. Daher war die allgemeine Meinung, dass die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung ist.

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Doch nicht alle Menschen, die in Deutschland leben waren krankenversichert. Die Pflicht zur Krankenversicherung führte die Bundesregierung zum 01.01.2009 ein. Weil aber nicht alle Menschen, die bis dahin nicht krankenversichert waren, ihren Platz in der gesetzlichen Krankenkasse finden konnten musste die private Krankenversicherung den Basistarif einführen. Die Personen, die zuletzt in der privaten Krankenversicherung versichert waren mussten sich wieder privat krankenversichern.

Der Basistarif

Der Basistarif ist ein Tarif der privaten Krankenversicherung, die zum 01.01.2009 verpflichtet wurden, diesen Tarif anzubieten. Die Leistungen des Basistarifs entsprechenden dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Grundsätzlich hat die private Krankenversicherung die Möglichkeit Interessenten zurückzuweisen; einen Grund muss sie dafür nicht nennen. Heute ist der Basistarif auch für Menschen, die bei der PKV versichert sind und einen Tarifwechsel vornehmen wollen, offen.

Beim Basistarif ist das anderes. Hier ist die private Krankenversicherung verpflichtet alle Antragsteller in diesen Tarif aufzunehmen. Auch darf die PKV keinen Risikozuschlag einfordern oder Leistungsausschlüsse in den Vertrag integrieren. Für die Menschen, die soziale Leistungen erhalten und sich im Basistarif versichern lassen, bietet die PKV einen Basistarif an, der beihilfekonform ist.

Die Beiträge für die private Krankenversicherung errechnen sich hauptsächlich aus dem Alter und dem Gesundheitszustand des Antragstellers. Der Gesetzgeber hat beim Basistarif jedoch bestimmt, dass der monatliche Beitrag den Höchstbeitrag, den die gesetzliche Krankenversicherung fordert, nicht überschreiten darf. Für die Menschen, die Sozialhilfe, Grundsicherung oder Hartz IV beziehen halbiert sich der monatliche Beitrag (SGB II, SGB XII). Außerdem sind die privaten Krankenversicherer verpflichtet, dem Antragsteller die Möglichkeit für einen Selbstbehalt, entweder von 300, 600, 900 oder 1.200 € anzubieten. Dadurch soll der monatliche Beitrag reduziert werden.

Der Standardtarif

Der Standardtarif ist ein Teil der PKV, der einheitlich ist. Es ist ein preiswerter Tarif, der sich hauptsächlich an ältere Menschen richtet. Allerdings ist der Wechsel in den Standardtarif nur dann möglich, wenn der Versicherte das Unternehmen nicht wechselt.

Wie auch der Basistarif ist der Leistungskatalog vom Standardtarif an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert.

Allerdings sind für den Wechsel in den Standardtarif einige Voraussetzungen gefordert. Sie können nur dann in den Standardtarif wechseln, wenn Sie vor dem Jahr 2009 bereits privat krankenversichert waren und mindestens zehn Jahre privat krankenversichert sind. Weitere Punkte sind:

  • Das Mindestalter ist 65 Jahre.
  • Ihr Einkommen lag 2021 unter der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze, die 2021 58.050 € betragen hat und Sie sind mindestens 55 Jahre alt.
  • Der Bezug von einer gesetzlichen Rente bspw. für Erwerbsminderung und das Jahreseinkommen liegt unterhalb der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze.
  • Sie müssen in einem Bisex-Tarif versichert sein, den es bis 2009 gab. Aktuell bietet die PKV nur noch Unisex-Tarife an.

Wer nach dem 01.01.2009 in die private Krankenversicherung eingetreten ist hat keine Möglichkeit in den Standardtarif zu wechsel. Es ist da nur noch der Wechsel in Basistarif möglich.

Die Liste der Mediziner (Ärzte und Zahnärzte) Behandlungen bei Versicherte durchführen, die im Standardtarif versichert sind, kann bei der Kassenärztlichen Vereinigung / Kassenzahnärztlichen Vereinigung angefordert werden.

Unterschied Basistarif – Standardtarif

In Bezug auf die Leistungen gibt es keine Unterschiede. Beide Tarife orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen. Der große Unterschied ist die Berechtigung zum Wechsel in den Standardtarif. Wer einen derartigen Wechsel vornimmt, der muss die o. g. Voraussetzungen erfüllen. Die Privatkrankenversicherten, die nach dem 1. Januar 2009 ihren Vertrag mit der PKV abgeschlossen haben, können nicht in den Standardtarif wechseln, sondern nur in den Basistarif.