Aus bestimmten Gründen kann aus einer Krankenversicherung, durch ein Sonderkündigungsrecht ausgestiegen werden. Dies passiert beispielweise, wenn ein Versicherungsanbieter, die Beitragszahlungen erhöht und bestimmte Leistungen wegfallen. Hierbei kann die versicherte Person, aus der privaten Versicherung aussteigen.

Regelungen des Sonderkündigungsrechtes

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Die Kündigung durch ein Sonderkündigungsrecht, ist an bestimmte Regelungen geknüpft. Dieses Recht wird im Versicherungsvertragsgesetz festgelegt. Wird eine Leistung um 75 bis 85 Prozent gemindert, kann die versicherte Person, nach der Ankündigung, innerhalb eines Monates aussteigen. Dieser Prozentteil kann anfallen, wenn zum Beispiel Zahnbehandlungen gekürzt werden. Bis sich die eigentliche Umstellung ändert, kann der Versicherte aussteigen. Nicht nur der Zahnbereich kann gekürzt werden, sondern auch jegliche stationäre oder ambulante Aufnahme, im Krankenhaus. Reicht man seine Kündigung ein, muss dies immer schriftlich erfolgen. Passiert der Ausstieg nicht mittels Brief, tritt kein Rückzug ein.

Der Unterschied zu einer selbständigen- und angestellten Person

Die versicherte Person muss sich, vor der Kündigung, einen anderen Versicherungsanbieter suchen. Der Ausstieg einer Versicherung ist noch an viele weitere Bedingungen geknüpft. Dabei wird wieder zwischen einer selbständigen und einer angestellten Person unterschieden. Jeder Angestellte muss unter der Versicherungspflichtgrenze liegen. Es kann beim Wechseln der Versicherung passieren, dass Beiträge doppelt anfallen können. Befindet man sich in einer Familienversicherung, werden dieselben Regeln gültig, wie wenn eine gesetzliche Versicherung abgeschlossen wird.

Heilfürsorge

Ein spezieller Fall gilt bei einer Heilfürsorge. Passiert dieser Fall, während der Versicherungslaufzeit, darf gekündigt werden. Grundsätzlich ist ein Ausstieg fast immer möglich, wenn die Voraussetzungen eingehalten werden. Wird die Mindestversicherungslaufzeit beziehungsweise die Kündigungsfrist beachtet, sollten keine Probleme auftreten. Auch das Wechseln von der privaten Krankenversicherung, in die gesetzliche Pflichtversicherung, ist möglich. Derselbe Fall, gilt bei bestimmten Familienversicherungen, die einen außerordentlichen Eintritt haben. Wie bereits erwähnt, ist der häufigste Ausstiegsgrund, die Beitragserhöhung beziehungsweise die Leistungsverminderung.

Die Kündigungsfrist liegt bei einer Beitragsänderung, bei zwei Monaten. Auch hierbei ist es Pflicht, sich bei einem anderen Anbieter versichern zu lassen. Nicht nur eine Kündigung seitens des Versicherten ist möglich, sondern auch des Versicherungsanbieters selbst. Dies kann durch ein Verschweigen von Krankheiten passieren.

Für das Krankenhaustagesgeld beziehungsweise das Krankentagesgeld, gelten bestimmte Regelungen zur Kündigung.

Weitere Gründe für einen Ausstieg

  • Ausstiege einer Versicherung passieren auch, wenn Familienversicherungen aufgelöst werden. Die Kinder dürfen ab dem 18. Lebensjahr selbst entscheiden, welcher Versicherungsweg gegangen wird. Möchte man weiterhin bei den Eltern privat versichert sein oder entscheidet man sich für eine andere Versicherung. Ändert sich der Tarif des Kindes nicht, muss hierbei auch eine spezielle Vertragstrennung stattfinden.
  • Dadurch wird die zahlende Person geändert und die Beträge können eigenständig bezahlt werden. Dieser Fall tritt auch ein, wenn eine Scheidung passiert und die gemeinsame Versicherung aufgelöst wird.
  • Die meisten Versicherungen haben ein Enddatum vom 31.12. Daher zählt meist der 30.09. als Stichtag. Bestimmte Versicherungen wählen auch Vertragsende, im Jahr selbst. Einige Anbieter bringen auch eine Mindestversicherungszeit mit sich. Diese Verträge dürfen vor einem bestimmten Zeitpunkt, nicht gekündigt sein.
  • Dabei liegt diese häufig zwischen ein und zwei Jahren. Jedoch ist ganz klar zu beachten, dass jede Versicherung, eigene Grundsätze hat. Im Gesamten, gibt es kein Kündigungsrecht, das bestimmte Personengruppen davor schützt, dass ältere oder kranke Personen einfach ihre Versicherung verlieren.

Alternative zur Kündigung

Es gibt auch die Möglichkeit, dass man nicht gleich kündigt. Es gibt die Chance, dass einfach der Tarif innerhalb der Gesellschaften gewechselt wird. Diese Möglichkeit bietet einen einfachen und unkomplizierten Wechsel. Dadurch können bessere Konditionen und Tarife passieren. Somit gibt es für jeden, die Option, dass man nicht ohne Versicherung sein kann.

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