Krankenversicherung über das Stichwort Jahresarbeitsentgeltgrenze

Krankenversicherung (KV) an sich – Grundlegende Infos

Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine der Pflichtversicherungen. Die KV setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Diese Bestandteile sind ambulante Behandlungen beim Hausarzt oder im Krankenhaus, stationäre Behandlungen, zum Beispiel Operationen, die eine längere Aufenthaltsdauer im Krankenhaus benötigen. Ein weiterer Bestandteil sind Zahnbehandlungen. Dabei ist zwischen Zahnerhalt und Zahnersatz zu unterscheiden. Bei dem Thema Zahnerhalt geht es die Pflege und somit den Erhalt der Zahngesundheit, wohin gegen das Thema Zahnersatz sich damit befasst, kaputte oder fehlende Zähne zu ersetzen. Durch verschiedene Möglichkeiten gibt es jedoch eine Zwei- Klassen- Gesellschaft im Thema Gesundheitswesen. Diese entsteht durch die beiden Möglichkeiten der KV. Die eine Möglichkeit ist die gesetzliche KV, welche nach dem Prinzip „Das medizinisch Notwendige zum kleinsten Preis“ vorgeht. Die andere Möglichkeit ist die private Krankenversicherung, welche nach dem Prinzip „Die beste Behandlung, um die Genesung so schnell, wie möglich zu erreichen“.

Die Zwei- Klassen- Gesellschaft – private Krankenversicherung (PKV) und der gesetzliche Krankenkasse (GKV)?

Die wesentlichen Unterschiede zwischen der PKV und der GKV sind auf den ersten Blick kaum zu erkennen. Beide Versicherungsmöglichkeiten bieten auf den ersten Blick die gleichen Bausteine. Jedoch gibt es selbst bei den Bausteinen große Unterschiede, da die versicherten Leistungen unterschiedlich sind. Dies liegt auch an den Leistungen, die die verschiedenen KV- Arten unterschiedlich bezahlen. Während die GKV nur die medizinisch notwendigen Behandlungen zum geringsten Preis bezahlt, bezahlt die PKV alles, um den Versicherten wieder ins Arbeitsleben zu bringen und dies schnellstmöglich. deshalb ist es unter Umständen möglich, dass die PKV bis zum Drei- Fachen des GKV- Satzes bezahlt, weshalb PKV- Versicherte bei Ärzten besonders beliebt sind, da auch Ärzte gewinnmaximierend denken, sofern es sich nicht um einen Notfall handelt. Dies ist auch der Grund, weshalb PKV- Versicherte schneller einen Termin bei Fachärzten bekommen und besser behandelt werden, was auch ein Grund für die Zwei- Klassengesellschaft in der Gesundheitsversorgung ist. Dies spüren die Versicherten besonders dann, wenn es um Zusatzleistungen, die die GKV nicht bezahlt, aber die PKV leistet. Außerdem können PKV- Versicherte vielfältigere Leistungen für sich beanspruchen und sind somit besser versorgt.

Der Krankenversicherungswechsel

Die gesetzliche Krankenkasse ist für Normal- Verdiener in einem Angestelltenverhältnis die einzige Wahl. Aber wie kommt man nun in die PKV? Entweder man macht sich selbstständig und hat so die Wahl, ob man freiwillig in der GKV bleibt, oder in die PKV wechseln möchte. Als Angestellter hat man die Wahl, in die PKV zu wechseln, sobald das Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Die JAEG wird jedes Jahr angepasst. Angestellt haben nach der Überschreitung dieser Grenze, die Möglichkeit in die PKV zu wechseln, da dies aus Kostengründen meist wirtschaftlicher für den Versicherten ist. Ein solcher Krankenversicherungswechsel ist jedoch nur bei einem relativ jungen Eintrittsalter und guter gesundheitlichen Verfassung sinnvoll, da die Versicherung sonst nicht rentabel sein wird. Außerdem lohnt sich der Wechsel nur in jungen Jahren, weil so genug Altersrückstellungen gebildet werden können, um die Beiträge für das Rentenalter im Rahmen zu halten. Vor dem Wechsel ist ein Gespräch mit einem PKV- Spezialisten eines Krankenversicherers oft lohnenswert. Bei einem solchen Beratungsgespräch sollten auch die Gesundheitsfragen durchgearbeitet werden, um keine bösen Überraschungen in Bezug auf den zukünftigen Beitrag zu erhalten, da bei eventuellen gesundheitlichen Vorfällen aus der Vergangenheit auch Risiko- Zuschläge oder Leistungsausschlüsse verhangen werden können, was zu ihrem Nachteil wäre.

Was ist in der PKV anders, als in der GKV?

Die GKV handelt nach dem Prinzip „Alles was medizinisch Notwendig ist, wird so günstig, wie möglich behandelt“, wohin gegen die PKV nach dem Prinzip „Die besten Behandlungen zur Lösung des Problems des Versicherten, um diesen möglichst schnell wieder ins Arbeitsleben zu bringen“ handelt. Diese Prinzipien bedeuten für die Versicherten der GKV, dass die Behandlungen meist nicht mit den besten Mitteln durchgeführt werden und die Maßnahmen für die Genesung, die die Krankenkasse bezahlt, sind auch überschaubar. Die PKV dagegen möchte, dass der Versicherte schnellstmöglich wieder arbeiten kann und bezahlt dafür mehr für die Behandlungen (teilweise bis zum drei- fachen Regelsatz der GKV) und für die weiteren Mittel, die bei der Genesung des Versicherten helfen. Deshalb bekommen PKV- Versicherte auch schneller einen Termin, wenn es darum geht, einen Termin bei einem Fach- Arzt zu bekommen, da die PKV mehr bezahlt, als die GKV. Durch die Bevorzugung und die bessere Behandlung sind PKV- Versicherte meist auch zufriedener im Hinblick auf die Leistungen der Krankenversicherung. Ein weiterer Unterschied ist die Möglichkeit bei der PKV, in den Tarif, Zusatz- Leistungen zu integrieren, wie zum Beispiel die Behandlung durch Heilpraktiker oder die Zahlung der Kosten bei professionellen Zahnreinigungen und vieles mehr.

Was sind die finanziellen Unterschiede zwischen PKV und GKV?

Die GKV berechnet ihren Beitrag auf Grund des Brutto- Verdienstes des Versicherten. Hierbei gilt ein festgelegter Prozentsatz von 15,6%. Dieser Betrag wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, sofern der Versicherungsnehmer angestellt ist. Sollte der Versicherungsnehmer einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, so muss er den gesamten Betrag alleine tragen. Bei der PKV ist dies anders. Der Beitrag ist ein Euro- Wert, der sich aus den versicherten Leistungen, dem Eintrittsalter und eventuellen Risiko- Zuschlägen und Zusatz- Tarifen zusammensetzt. Dieser Beitrag ist also nicht abhängig vom Einkommen des Versicherungsnehmers. Auch erwähnenswert ist die Selbstbeteiligung in der PKV, die jährlich zu sehen ist. Diese Selbstbeteiligung wird bei Vertragsabschluss vereinbart, um den Beitrag geringer zu halten. Somit geht der Versicherte nicht bei jeder Kleinigkeit zum Arzt, weil er die Kosten der Selbstbeteiligung meiden möchte. Bei Angestellten werden die Beitragskosten für die PKV vom Arbeitgeber bezuschusst, so dass der Arbeitnehmer nicht den ganzen Betrag selber zahlen muss. Bei Selbstständigen ist der komplette Betrag vom Versicherungsnehmer zu zahlen, jedoch ist es möglich, dies steuerlich geltend zu machen. Zusammengefasst ist die Entscheidung, ob man sich PKV oder GKV versichern möchte, individuell zu beantworten, da jeder unterschiedliche Bedürfnisse hat, die berücksichtigt werden sollten. Des Weiteren ist dies meist ein Zahlenspiel, welche der beiden Arten der KV für den Versicherungsnehmer am preiswertesten oder günstiger sein könnte.